Politics | Politrenten

50 weitere Rekurse werden erwartet

Nachdem Ex-Senator Alois Kofler den ersten Schritt tat, erwartet Regionalratspräsident Moltrer weitere Rekurse, die ihm mündlich bereits angekündigt wurden.

Zwei Monate ist es her, dass der Regionalrat die Zahlungsaufforderungen zur Rückzahlung der Rentenvorschüsse an ehemalige und amtierende Abgeordnete versandt hat. Bisher sind 19,34 Millionen Euro rückerstattet worden, von 55 Regionalratsabgeordneten, berichtet Diego Moltrer in einer Aussendung: Davon sind zirka 2.850.000,00 Euro auf das Konto des Schatzamtsdienstes des Regionalrates überwiesen, 2.100.000,00 Euro an Anteilen des FamilyFonds von den ehemaligen Abgeordneten zur Verfügung gestellt worden und 14.390.000,00 Euro beziehen sich auf die Anteile des Family Fonds jener Abgeordneten, welche die entsprechenden Voraussetzungen noch nicht angereift haben.

In der Zwischenzeit ist von Seiten des ehemaligen Abgeordneten Alois Kofler auch der erste Rekurs gegen das Regionalgesetz Nr. 4/2014 beim Verwaltungsgericht hinterlegt worden, mit dem sich dieser gegen die im Juli 2014 erlassene Neuregelung der Renten wehren will.  „Bis dato, so der Präsident des Regionalrates, Moltrer, ist nur ein Rekurs hinterlegt worden, doch sind – wenngleich nur mündlich – zahlreiche andere angekündigt worden." An die 50 sind laut Moltrer bis Jänner zu erwarten. 

Außerdem hat der Rechnungshof dem Regionalrat mitgeteilt, dass Ermittlungen durchgeführt werden, um festzustellen, ob der öffentlichen Hand eventuelle Schäden erwachsen sind. Dazu wurden all jene Unterlagen angefordert, die für die Kriterien zur Berechnung der Leibrenten herangezogen wurden. Alle 14 Tage will der Rechnunghof über den Stand der erfolgten Rückzahlungen informiert werden. "Wir sind davon überzeugt, korrekt und respektvoll im Einklang mit dem Gesetz und im Interesse der Bürger vorgegangen zu sein. Neben dem rein rechtlichen Aspekt, den das Gericht im Rahmen der eingeleiteten Untersuchen vertiefen wird, um festzustellen, ob im Zusammenhang mit der Anwendung des Regionalgesetzes Nr. 6/2012 ein strafbares Vergehen vorliegt, gibt es auch eine moralische Verpflichtung, die gerade in der derzeitigen schwierigen Wirtschaftslage nicht außer Acht gelassen werden darf“, so Moltrer.