Chronicle | Strafauszug

Martha Stocker: "Wir wollen diese bürokratische Pficht abschaffen"

Der Italienische Staat hat es wieder einmal übertrieben, findet auch Martha Stocker und besänftigt: Das Land wird es schon richten. Und den verpflichtenden Strafregisterauszug "abschaffen."

Wenn alle rufen, dann regt sich irgendwann Hilfe. Die kommt nun von Soziallandesrätin Martha Stocker. Sie begrüßt zwar, "dass Maßnahmen gesetzt werden, um einem sexuellen Missbrauch von Kindern vorzubeugen", doch wie es der Italienische Staat wieder mal angeht, würde niemandem etwas bringen.

Und so "wird das Land alles unternehmen" erklärt Stocker, "um diese bürokratische Pflicht auch für Arbeitsverhältnisse abzuschaffen." Nicht nur Ehrenamtliche sollen verschont bleiben, gleiches Recht für alle. Warum sie sich dafür stark macht erklärt die Landesrätin umgehend: "Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung der "Pädophilie" sieht nur vor, dass Arbeitgebende bei der Einstellung einer Person, die bei ihrer Arbeit direkten und regelmäßigen Kontakten mit Kindern hat, einen Auszug aus dem Strafregister verlangen können, nicht müssen."

Dass Italien "aus einem Recht eine Pflicht gemacht hat", sei nicht annehmbar. "Deshalb werden wir alles daran setzen, diese Pflicht rückgängig zu machen", so Stocker. Denn - belastet werden soll durch eine EU-Bestimmung niemand.

Dass Klärungsbedarf besteht, sagt auch Helmuth Sinn, Direktor der Landesabteilung Arbeit. Bestätigen kann Sinn bislang folgendes: "Die nun in Kraft getretene neue Bestimmung gilt nicht für alle Arbeitnehmenden, sondern nur für jene, die ab 6. April 2014 neu eingestellt worden sind". Bis auf weiters können Arbeitnehmer außerdem "anstelle eines Strafregisterauszugs eine Ersatzerklärung des Notorietätsaktes vorlegen."

Martha Stocker reicht das nicht, sie will Klarheit. Für Arbeitgeber und - nehmer in Südtirol.