Politics | Sanität
Panik auf der Titanic
Foto: Othmar Seehauser
Das Schreiben ging per PECmail bereits Ende vergangener Woche bei Abteilungsdirektorin Laura Schrott und Amtsdirektorin Veronika Rabensteiner ein. Auf drei Seiten legt Thomas Schael perfekt detailliert die gesetzliche Bestimmung zur Eintragung in das „Landesverzeichnis der für die Ernennung zur Generaldirektorin/zum Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebs geeigneten Personen“ noch einmal dar. Der ehemalige Generaldirektor verlangt dann die Aktualisierung des Landesverzeichnisses, seine Eintragung und die Streichung der Namen von Irene Pechlaner und Florian Zerzer. Schael droht in dem Schreiben offen mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Zu dieser Klage dürfte es auf jeden Fall kommen. Denn das Ressort Gesundheit hält an einer völlig anderen Gesetzesinterpretation fest. Demnach kann die Landesregierung den Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes auch aus dem Verzeichnis der Führungskräfte der ersten Ebene der Landesverwaltung berufen. In dieses aber werden die amtierenden Führungskräfte der Sanitätseinheit angeblich von Amtswegen eingetragen. Damit wären nicht nur Florian Zerzer, sondern auch Verwaltungsdirektor Enrico Wegher und Pflegedirektorin Marianne Siller für eine Bestätigung wieder im Rennen. Denn auch letztere beiden haben nach Informationen von Salto.bz - so wie Zerzer - nicht termingerecht für die Eintragung in das entsprechende Landesverzeichnis im Sanitätsassessorat angesucht.
Sollte Thomas Schael aber wirklich den Gerichtsweg bestreiten, könnte dieses Verfahren eine folgenschwere Wirkung auf Südtirols Sanität und Landesgesetzgebung haben. Denn auch an diesem Fall wird deutlich, wie schlampig, fahrlässig und konzeptlos Südtirols Landesgesetzgebung ausschauen kann.
Totaler Widerspruch
Am 21. April 2017 hat man mit Landesgesetz Nr. 3 die „Organisationsstruktur des Landesgesundheitsdienstes“ festgelegt. In Artikel 8 dieses Gesetzes wird die staatliche Regelung zur Berufung des Generaldirektors für den Sanitätsbetrieb rezipiert. Es ist die Regelung, die auf einem eigenen Verzeichnis für die Anwärter und Anwärterinnen zum Generaldirektor beruht und eine Eintragung, die alle vier Jahre erneuert werden muss. So wie es in ganz Italien gilt.
In dasselbe Landesgesetz hat man aber fünf Monate später mit dem Nachtragshaushalt einen Artikel 10bis eingeführt, der besagt, dass „die Landesregierung für die Ernennung der Generaldirektorin/des Generaldirektors, sowohl aus dem Verzeichnis der Führungskräfte und Führungskräfteanwärter/Führungskräfteanwärterinnen des Landes als auch aus den Landesverzeichnissen für die Ernennung der Führungspositionen des Südtiroler Sanitätsbetriebs gemäß diesem Gesetz, sofern die Voraussetzungen für die jeweilige zu besetzende Führungsposition erfüllt sind“, schöpfen kann.
Es ist diese Regelung, auf die sich jetzt Ressortdirektor Günther Burger beruft. Burger sagt, dass Florian Zerzer in das Führungsverzeichnis des Landes eingetragen sei und deshalb auch als Generaldirektor wiederbestätigt werden kann.
Es ist eine gefährliche Interpretation. Denn am 18. November 2019 legt Landeshauptmann Arno Kompatscher die „Durchführungsverordnung über den Zugang zu den Führungspositionen im Südtiroler Sanitätsbetrieb“ vor. Darin wird nur vom eigenen Verzeichnis in der Sanität gesprochen. Die Möglichkeit über das Landesverzeichnis berufen zu werden, kommt nicht vor.
Es ist klar, dass ein Landesgesetz über einem Dekret des Landeshauptmannes steht. Aber es ist auch klar, dass sich Südtirol trotz autonomer Zuständigkeiten an die Grundzüge der staatlichen Gesetzgebung halten muss.
Dieses Sonderverzeichnis für die Generaldirektoren der Sanitätseinheiten wurde auch eingeführt, weil diese einen Haushalt zu verantworten haben, der so groß ist, wie 80 Prozent der Landesabteilungen zusammengerechnet. Das ist einer der Grundpfeiler des eigenen Staats- und auch Landesverzeichnisses für die Generaldirektoren der Sanitätseinheit.
Diese Säule wird mit der Möglichkeit aus dem Landesverzeichnis zu schöpfen aber völlig abgetragen. Zudem gibt es zwei parallele, völlig unterschiedliche Zugangsschienen.
Kommt es zum Gerichtsverfahren, wird die Klägerseite auf jeden Fall die Frage aufwerfen, ob das Südtiroler Gesetz und die doppelte Lösung überhaupt verfassungsrechtlich haltbar sind.
Das Verwaltungsgericht wird dann das Verfassungsgericht anrufen müssen.
Kommt das Höchstgericht zum Schluss, dass diese Doppelgleisigkeit so nicht geht, würde die gesamte Südtiroler Sanitätsspitze von einem Tag auf den anderen enthauptet.
Keine schöne Aussichten für Florian Zerzer und die Landespolitik.
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..und wer schreibt die
..und wer schreibt die widersprüchlichen Gesetze..?
In reply to ..und wer schreibt die by Josef Ruffa
... und die Qualität könnte
... und die Qualität könnte weiter abnehmen.
Stellen Sie sich vor, im nächsten Landtag säße ein Teilzeit-Abgeordneter aus dem Ahrntal oder es säßen da gar noch weitere Kandidaten aus dem 99-cent-shop!
Ich zahle gerne für gute demokratischen Institutionen und ich denke, um diese wieder zu erlangen, brauchen wir eine starke basisdemokratische Bewegung. Die Vertreterdemokratie hat uns nahe an einen bösen Abgrund gebracht und nun müssen wir sie durch eine konsequente Kontrolle wieder aufbauen. Nur so kriegen wir wieder gute Manager für die gemeinsame Sache.
Man sieht sich immer
Man sieht sich immer mindestens zweimal im Leben.
Manchmal hab ich den Verdacht, dass es viele unvollständige Gesetze braucht um bestimmten Personen einen lukrativen Arbeitsplatz zu sichern.
Andererseits wäre es wirklich fade, wenn alles wie eine Schweizer Uhr funktionieren würde.
In reply to Man sieht sich immer by rotaderga
"Manchmal hab ich den
"Manchmal hab ich den Verdacht, dass es viele unvollständige Gesetze braucht um bestimmten Personen einen lukrativen Arbeitsplatz zu sichern."
Klarer kann man es nicht formulieren.
Es gibt keine Zufälle ;-).
Wer bekommt da Panik? Auch
Wer bekommt da Panik? Auch ein Papst ist ersetzlich.