419 Nein
“Ist das neue Landesgesetz Raum und Landschaft bereit? Sind wir bereit? Beide Fragen können wir ganz einfach mit NEIN beantworten.” “Wir” das sind Martin Stauder und Gianluca Pagliara – und weitere 417 Südtiroler Techniker aus der Planungsbranche. Die 419 Ingenieure, Techniker und Geometer fordern in einem offenen Brief an Landeshauptmann Arno Kompatscher, Raumordnungslandesrätin Maria Hochgruber Kuenzer, Gemeindenverbands-Präsident Andreas Schatzer und das Verwaltungsamt für Raum und Landschaft, das Inkrafttreten des neuen Urbanistikgesetzes zu verschieben.
Das Gesetz wird am 1. Juli 2020 in Kraft treten. Im Landtag wird diese Woche ein Beschlussantrag von Team K behandelt, mit dem ein Aufschub gefordert wird. “Vielleicht die allerletzte Chance, das drohende Unheil für uns Techniker, aber auch für die Gemeinden, die Bürgermeister und die Bürger abzuwenden”, schreiben Stauder und Pagliara stellvertretend für ihre Berufskollegen – und fahren fort:
“Unsere Kritik richtet sich nicht an den Inhalt des Gesetzes. Vielmehr ist die technische Vorbereitung, von den notwendigen Durchführungsbestimmungen über die Musterbauordnung und den erforderlichen digitalen Einheitsschalter für die Bauanträge und deren Abwicklung, nicht vorhanden bzw. nicht erprobt und einsatzbereit. Bereits in der letzten Woche haben etliche Bürgermeister, Gemeindesekretäre und Bauamtsbeamte in einem offenen Schreiben auf die Missstände hingewiesen. Die betroffenen Berufskammern und deren Vertreter haben ebenfalls bei ihren Beteiligungsmöglichkeiten über das bevorstehende Chaos berichtet.
Einzig die politisch Zuständigen haben kein offenes Ohr dafür.
Als direkt Betroffene haben wir in unserem Schreiben versucht darzulegen, dass ein derart wichtiges Gesetz nicht ohne die vollständigen Durchführungsbestimmungen, die notwendigen Einschulungen und Informationen und eine angemessene und intensiv genutzte Probezeit in Kraft gesetzt werden darf.
Wir sehen unsere Aktion als einen letzten Versuch der Basis, die Landesregierung darauf hinzuweisen, dass die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht gegeben sind. Eine Aufschiebung kann uns aber nur dann retten, wenn der Zeitraum bis zum tatsächlichen Inkrafttreten intensiv für die heute fehlende Vorbereitung genutzt wird. Die vergangenen zwei Jahre wurden dafür leider vergeudet.
Es ist uns wichtig darauf hinzuweisen, dass weiterhin die Bereitschaft von uns allen besteht, konstruktiv an der Einführung und Umsetzung dieses Gesetzes mitzuwirken.”
So ist es. Vor allem die
Vor allem die vorige Landesregierung trägt hierfür die klare Hauptverantwortung. Aber der damals zuständige Landesrat und sein Ressortdirektor sind jetzt weg. Die Nachfolger müssen das das Schlammassel ausbaden. Bravo...