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Einheitliche Regeln zum Mindestlohn

Italien ist eines der sechs EU-Länder ohne gesetzlichen Mindestlohn. Der CNA sieht in der neuen EU-Richtlinie eine Stärkung der Sozialpartner.
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Foto: Clay Banks on Unsplash
Die EU-Staaten und das Europaparlament haben sich auf einheitliche Regeln zum Mindestlohn geeinigt. Sie sollen den Lebensstandard für Millionen von Menschen im Niedriglohn-Sektor verbessern. Für den Nationalen Verband für Handwerk und kleine und mittlere Unternehmen CNA ist das vor allem eine Bestätigung dafür, dass es auf Tarifverhandlungen der Sozialpartner ankommt.
Wie die nördlichen EU-Länder setzt Italien auf eine hohe Tarifbindung, aber auf keinen Mindestlohn.
In der politischen Einigung auf EU-Ebene heißt es, dass Staaten mit einer Tarifbindung von weniger als 80 Prozent einen Aktionsplan und einen klaren Zeitplan für die schrittweise Ausweitung des Geltungsbereichs von Tarifverhandlungen fördern sollten.

Schwächste schützen

 
Italien gehört zu den sechs Ländern der EU, in der noch kein gesetzlich festgelegter Mindestlohn gilt. Die anderen fünf Länder sind Österreich, Schweden, Finnland, Dänemark, und Zypern. Fünf Millionen der beim INPS gemeldeten Arbeitnehmer:innen in Italien verdienen weniger als tausend Euro im Monat und 4,5 Millionen weniger als 9 Euro brutto pro Stunde. Der für Beschäftigung und soziale Rechte zuständige EU-Kommissar, Nicolas Schmit, sieht in der verabschiedeten Richtlinie „einen Beitrag zur Debatte“ in Italien. Sie ziele darauf ab, diejenigen zu schützen, die es derzeit noch nicht sind.
Laut dem CNA berücksichtige die Richtlinie die Hinweise der Sozialpartner und stelle eine „tiefgreifende“ Veränderung gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission dar. Der italienische Verband betont, dass die Richtlinie die zentrale Bedeutung von Tarifverhandlungen für die Festlegung angemessener Löhne bekräftigt und die Mitgliedsländer auffordert, den Geltungsbereich für Arbeitnehmer:innen durch Tarifverhandlungen auszuweiten. Wie die nördlichen EU-Länder setzt Italien auf eine hohe Tarifbindung, aber auf keinen Mindestlohn.
 
 

Tarifverhandlungen

 
„Nur durch Tarifverhandlungen“, so Claudio Corrarati, Präsident des CNA Trentino-Südtirol, „kann nicht nur ein Mindeststundenlohn garantiert werden, sondern auch die verschiedenen Einrichtungen, die mit der indirekten Entlohnung verbunden sind, und die verschiedenen Sozialleistungen, die sich auf die Kaufkraft und das Wohlergehen der Arbeitnehmer:innen auswirken“.