Chronicle | Stein an Stein

„Freispruch für Maximilian Rainer“

Schlussplädoyer im Verfahren „Stein an Stein 1“: Max Rainer habe der SEL mit dem Nicht-Kauf des Kraftwerks Mittewald keinen Schaden zugefügt, sagt die Verteidigung.

Voller Freispruch für Maximilian Rainer: Den forderte der Anwalt des Ex-SEL-Direktors Carlo Bertacchi am Freitag im Schlussplädoyer des Verfahrens „Stein an Stein 1“. Während Landeshauptmann Arno Kompatscher und Energielandesrat Richard Theiner Rainer im Kraftwerk Kardaun von einen Schritt der Befreiung von Altlasten der Südtiroler Energiepolitik berichteten, versuchte die Verteidigung im Bozner Landesgericht den laut Staatsanwalt Guido Rispoli vorliegenden Betrug in der Causa um das Kraftwerk Mittewald zu entkräften. Im Mittelpunkt: der Vorwurf, dass Rainer den Verwaltungsrat mit einem Gutachten zum angeblichen Wert des Kraftwerks von nur 70.000 Euro getäuscht habe, um sich das um 500.000 Euro angebotene Kraftwerk über Strohmänner bzw. eine Strohfrau gemeinsam mit den damaligen SEL-Präsidenten und SEL-Aufsichtsratspräsidenten Klaus Stocker und Franz Pircher selbst zu sichern.

Während Klaus Stocker und Franz Pircher wegen dieser Anklage in einem verkürzten Verfahren bereits zu je eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden waren, versucht der ehemalige SEL-Direktor in einem Prozess seine Unschuld zu beweisen. Die wesentlichen Elemente, auf die sich Verteidiger Bertacchi dabei stützt: Rainer habe den Verwaltungsrat nicht getäuscht, da alle vorlegten Dokumente korrekt gewesen seien. Auch habe der Verwaltungsrat die Kompetenz gehabt, einzuschätzen, dass im geschätzten Wert von 70.000 Euro nicht etwaige künftige Gewinne oder eine verlängerte Konzession eingerechnet gewesen wären. Gerade diese Verlängerung sei damals stark in Frage gestanden, weshalb das Risiko bestanden hätte, dass man als Eigentümer des Kraftwerks ab 2009 ohne Konzession dagestanden wäre, argumentierte der Rainer-Anwalt. Darüber hinaus seien Kleinkraftwerke nicht Teil des Kerngeschäfts der SEL.

Maximilian Rainer habe der SEL also durch den Nicht-Kauf des Kraftwerks keinen Schaden zugefügt – und deshalb liege auch kein Betrug und kein Amtsmissbrauch vor, so die Linie der Verteidigung. Ihrem Plädoyer auf Freispruch steht die Forderungen nach einer Haftstrafe von viereinhalb Jahre durch Staatsanwalt Guido Rispoli gegenüber. Wie die Causa für den ehemaligen SEL-Direktor ausgehen wird, entscheidet sich bereits kommende Woche: Am Mittwoch, den 12. November, wird das Urteil gefällt.