Politics | Eppan

„Betroffenheit reicht nicht“

Die Spitzen der Eppaner SVP fordern jetzt in einem offenen Brief die restlose Aufklärung der Affäre rund um die Tennisschule Rungg.
Tennis
Foto: upi
Der offene Brief ging am Montag an den Eppaner Bürgermeister Wilfried Trettl, seinem Stellvertreteter und Sportreferenten Massimo Cleva, sowie an die Mitglieder der Sport-Kommission der Gemeinde Eppan.
Die Unterzeichner Wolfgang Mayr, der designierte SVP-Spitzenkandidat in Eppan für die anstehenden Gemeinderatswahlen, SVP Fraktionssprecher Bruno Gotter und der Eppaner SVP Koordinierungsobmann Christoph Granaudo.
Im Schreiben mit dem Titel „Krise beim TC Rungg: Transparenz ist nun oberstes Gebot“ heißt es:
 
Nutzen Sie die Sitzung am heutigen Montag, um im Fall Rungg absolute Klarheit zu schaffen. Nur so kann Schaden von den jugendlichen Spielerinnen und Spielern, von den ehrenamtlichen und engagierten Mitarbeitern und vom Verein TC Rungg abgewendet werden. 
Nutzen Sie die Chance auch dafür, um den Vorwurf der „omertá“ zu entschärfen, den Christoph Franceschini auf salto so wörtlich definiert. Die Frage, die sich hier stellt und die schonungslos beantwortet werden muß, wem und wieweit war bekannt, dass der Trainer Massimo Bertolini wegen sexuellen Missbrauchs von zwei minderjährigen Mädchen rechtskräftig verurteilt und vom Verband lebenslang gesperrt wurde? 
 
 
Wurden die Eltern über die Verurteilung des Trainers informiert und wieviel wussten die verantwortlichen Entscheidungsträger, also Bürgermeister Trettl und Sportreferent Cleva? 
Sport-Referent Cleva sagte auf salto wörtlich, er sei fassungslos. Das reicht nicht. Der BM und der Sportreferent sollen schonungslos öffentlich aufklären.
Bis zur restlosen Aufklärung müssen die vermutlich Beteiligten und der betroffene Trainer unverzüglich ihre Tätigkeit ruhen lassen.
Ein wesentliches Element der Aufklärung betrifft auch das Konstrukt "Sports Rungg" und die Frage, ob Sportreferent Cleva und Bürgermeister über diesen Vorgang informiert waren? 
Bis zur restlosen Aufklärung müssen die vermutlich Beteiligten und der betroffene Trainer unverzüglich ihre Tätigkeit ruhen lassen.“