Society | Herkunftsangabe

Wo war das Schwein?

Künftig muss bei verarbeitetem Schweinefleisch Geburts-, Aufzucht- und Schlachtland angegeben werden. “Das bringt mehr Transparenz”, freuen sich Verbraucherschützer.
Schwein
Foto: Pixabay

Die Europäische Kommission hat keinen Einspruch gegen das von Italien geplante Dekret über die verpflichtende Herkunftsangabe bei verarbeitetem Schweinefleisch wie Schinken und Wurstwaren, eingelegt. “Anfang Juli ist die Frist für den Einspruch verfallen, ohne dass aus Brüssel ein Einspruch erfolgt wäre, sodass die neuen italienischen Bestimmungen als akzeptiert gelten”, teilt die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) mit.

Im Dezember 2019 hatte Italien mitgeteilt, im Sinne der EU-Verordnung 1169/11 im Versuchswege bis 31. Dezember 2021 die verpflichtenden Herkunftsangabe von Schweinefleisch als Zutat (z.B. in Schinken, Speck, Wurstwaren, Aufschnitt, Fertiggerichten) einführen zu wollen.

Laut dem italienischen Landwirteverband Coldiretti stammt bei drei von vier in Italien verkauften Schinken das Fleisch aus dem Ausland, vorwiegend aus großen Schlachthöfen aus Nordeuropa. “Das zeigte sich laut Coldiretti auch jüngst beim Fall Tönnies, einem Schlachtbetrieb aus Nordrhein-Westfalen, der Fleisch unter anderem nach Südtirol und Italien liefert, und der durch eine hohe Anzahl von positiv auf Covid-19 getesteten Mitarbeitern in die Schlagzeilen geraten war”, so die VZS.

 

Was in Zukunft aufscheinen muss

 

“Das Dekret über die Herkunft soll in Kürze im Amtsblatt veröffentlicht werden”, wissen die Verbraucherschützer. Nach seinem Inkrafttreten müssen die Produzenten leserlich auf den Etiketten folgende Informationen angeben:

  • Geburtsland (Land in dem das Tier geboren wurde)
  • Aufzuchtland (Land in dem das Tier aufgezogen wurde)
  • Schlachtland (Land in dem das Tier geschlachtet wurde)

Wenn das Fleisch von Schweinen kommt, die im selben Land geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden, kann die Herkunftsangabe als “Herkunft: (Land)” angegeben werden.

Die Angabe “100% italienisches Produkt” darf nur dann verwendet werden, wenn das Fleisch von Schweinen stammt, die in Italien geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden, und die Verarbeitung in Italien erfolgt.

Wenn die Schweine in mehreren Staaten geboren, aufgezogen oder geschlachtet wurden, kann die Angabe als “Herkunft: EU”, “Herkunft: Nicht-EU” bzw. “Herkunft: EU und Nicht-EU” angegeben werden.

 

Im Dienst der Transparenz

 

“Dieses Dekret bringt mehr Transparenz, dadurch können Verbraucher und Verbraucherinnen bewusster entscheiden”, meint VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer. Transparente Information entlang der Lieferkette sei gerade bei Fleisch- und Wurstwaren, “wo so viele Aspekte – wie z.B. Tiertransporte und Tierwohl – eine Rolle spielen” ein langjähriges Anliegen der Konsumenten. “Viele wünschen sich auch ein EU-weites Label zum Tierwohl, um auch diesen Aspekt in die Kaufentscheidung einfließen lassen zu können”, sagt Bauhofer.

Das Dekret, das von den Ministerien für Umwelt, für Gesundheit und für wirtschaftliche Entwicklung gezeichnet wird, ist Teil der Europäischen Strategie “From Farm to Fork”, die dem sogenannten “EU Green Deal” zugehörig ist. Ziel dieser Strategie ist Nachhaltigkeit entlang der gesamten Lieferkette: von der Produktion über die Verteilung bis zum Verbrauch, mit gleichzeitiger Verringerung und Vermeidung von Lebensmittelverschwendung.