Politics | Referendum
Die Korrektur

Foto: gov.it
Es ist knapp drei Wochen her. Da schlug Andreas Pöder Alarm.
“Die deutsche Fragestellung des Verfassungsreferendums ist falsch”,erklärte der Landtagsabgeordnete der Bürgerunion und setzte gleich eins drauf: „Das Referendum kann so nicht stattfinden”.
“Die deutsche Fragestellung des Verfassungsreferendums ist falsch”,erklärte der Landtagsabgeordnete der Bürgerunion und setzte gleich eins drauf: „Das Referendum kann so nicht stattfinden”.
Der Hintergrund: Bis zum 20. Oktober mussten die Gemeinden auf ihrer Homepage und an der Anschlagtafel die sogenannte Wahlkundmachung für das anstehende Referendum zur Verfassungsreform veröffentlichen. Dabei gibt es die italienische Version und die eigens für Südtirol übersetzte deutschsprachige Version.
Auf der Kundmachung muss auch jene Fragestellung angegeben werden, die am 4. Dezember auf dem Stimmzettel stehen wird. Und genau hier entdeckte Andreas Pöder einen gravierenden Übersetzungsfehler. Während im italienischen Text unter anderem “la riduzione del numero dei parlamentari” hieß es in der deutschen Version: “Reduzierung der Zahl der Abgeordneten”.
Da in Wirklichkeit beim Referendum aber um eine Reduzierung und Umgestaltung des Senates geht und die Zahl der Kammerabgeordneten unverändert bleibt, ist diese Diktion auf jeden Fall sinnstörend und falsch.
“Die offizielle deutsche Fragestellung zum Verfassungsreferendum ist falsch und eine Wählertäuschung”, polterte Pöder.
“Die offizielle deutsche Fragestellung zum Verfassungsreferendum ist falsch und eine Wählertäuschung”, polterte Pöder.
Schnelle Reaktion
Der Chef der Bürgerunion reichte gleichzeitig eine Landtagsanfrage ein. Andreas Pöder wollte wissen, wer für die Übersetzung des Textes zuständig sei. Jetzt liegt die Antwort vor. Landeshauptmann Arno Kompatscher erklärt darin, dass das Regierungskommissariat für die Übersetzung und damit auch für den deutschen Text auf dem Stimmzettel zuständig sei. Gleichzeitig ließ Kompatscher aber auch wissen, dass man im Regierungskommissariat dabei sei, den ursprünglichen Text zu korrigieren.
Genau das ist inzwischen passiert. „Wir haben die beanstandete Passage durch die Diktion Mitglieder des Parlaments ersetzt“, bestätigt der zuständige Beamte gegenüber Salto.bz. Die neue digitale Version für die Homepage wurde bereits vor Tagen an die Gemeinden übermittelt. Auch die neue Plakate zur Wahlkundmachung sind bereits gedruckt und werden dieser Tage ausgeliefert.
Die Stimmzettel werden erst gedruckt, deshalb hält sich auch der finanzielle Schaden des Übersetzungsfehlers in Grenzen.
Keine Verschiebung
Andreas Pöder könnte damit zufrieden sein. Der Abgeordnete hatte nicht nur Recht, sondern seine Intervention hat auch Früchte getragen.
Doch Pöder hatte noch zwei weitere Punkte beanstandet. Auf dem deutschen Stimmzettel wurde auch der italienische Text für die Abschaffung des CNEL (Consiglio Nazionale dell'Economia e del Lavoro) einfach übernommen. „Kein Mensch versteht jedoch in Südtirol, was das CNEL ist, wobei man auch bezweifeln darf, dass dies sehr viele italienische Wähler wissen”, erklärte Pöder. „Wir haben das nicht geändert, weil kein Anlass dazu besteht“, heißt es jetzt aus dem Regierungskommissariat.
Vor allem aber geht Andreas Pöder davon aus, dass eine nachträgliche Korrektur nicht rechtens sei. Die Wahlkundmachung muss laut Gesetz 45 Tage vor dem Wahlgang ausgehängt werden. Das war der 20. Oktober. Damit kommen die korrigierten Plakate allemal zu spät.
Im Regierungskommissariat sieht man das Ganze weit pragmatischer. Man habe die Plakate rechtzeitig ausgehängt. Korrekturen seien vom Gesetz vorgesehen und auch toleriert.
Im Regierungskommissariat sieht man das Ganze weit pragmatischer. Man habe die Plakate rechtzeitig ausgehängt. Korrekturen seien vom Gesetz vorgesehen und auch toleriert.
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Ist das Reguerungskomissariat
Ist das Reguerungskomissariat nicht auch für die Überwachung und Einhaltung der Zweisprachigkeit zuständig?