Ein Landesfonds für den Klimaschutz?
Der neue Klimaplan des Landes bringt eine lange Liste von Maßnahmen zum Umweltschutz, zur Einsparung fossiler Energie und Reduzierung von Treibhausgasen. Doch werden die Kosten dieser Maßnahmen der öffentlichen Hand nicht beziffert noch geschätzt, noch werden Maßnahmenprogramme zugunsten der Privaten (etwa bei der Umrüstung der Heizungen) durchgerechnet. Es bleibt offen, woher das Land die Mittel für die Finanzierung zusätzlicher Infrastrukturmaßnahmen nehmen will, und wie die privaten Haushalte und Unternehmen die zusätzlichen Investitionen in Anlagen und Geräte decken sollen.
Bei tendenziell sinkenden Einnahmen des Landes – die IRAP könnte auch gänzlich abgeschafft werden – ist es nur folgerichtig, dass das Land die verschiedenen bisher gewährten Reduzierungen bei den Landessteuern rückgängig macht und die Sätze aufs Normalniveau hebt. Zu Recht, denn zum einen liegt die gesamte Abgabenquote in Südtirol geringer als in Gesamt-Italien und die gewerbliche Wirtschaft erhält proportional weit mehr Subventionen vom Land als in anderen Regionen. Laut ASTAT-Jahrbuch 2020 fließt fast ein Viertel der Ausgaben öffentlicher Körperschaften in Südtirol in die Wirtschaftsförderung (2015: 1.787 Mio Euro). Abzüglich der vor allem vom Land selbst verwalteten Energiewirtschaft, bleiben immer noch 526 Mio. an Beiträgen für die privaten Unternehmen. Die IRAP-Erhöhung 2022 wird allerdings nur maximal 80 Mio. Euro zusätzlich bringen. Das ist im Verhältnis zum steigenden Bedarf nicht nur im sozialen und Gesundheitsbereich, sondern auch bei den Infrastrukturen und Förderprogrammen im Klimaschutz zu wenig. Bei den erneuerbaren Energien ist denn weniger das Land gefragt, das weiterhin in die Modernisierung der Wasserkraftwerke und der Wasserstofferzeugung investieren muss, sondern die Förderung der Unternehmen und der Haushalte beim Umstieg auf gas- und heizölfreie Heizsysteme. Zehntausende Haushalte können Wärmepumpen samt Photovoltaik nicht aus eigener Kraft finanzieren.
In Deutschland wird der Vorschlag diskutiert, diese Investitionen über zinslose Kredite und Beiträge der öffentlichen Hand vorzufinanzieren. Da sich eine Wärmepumpe in den Betriebskosten bald rechnet, können die bezuschussten Haus- und Wohnungseigentümer den Kredit im Anschluss über 10-15 Jahre etwa in der Höhe der bisherigen fossilen Heizkosten zurückzahlen. Zur Klimaentlastung kommt es aber sofort. Es entsteht eine Art Rotationsfonds, aus dem sich die Umrüstung vieler tausender alter Heizanlangen in zwei bis drei Jahrzehnten speisen muss.
Dazu kommen großzügig ausgestattete, nach Einkommen und nach Motorleistung gestaffelte Beiträge für die Käufer:innen von Elektroautos. Auch nach Auslaufen der staatlichen Beiträge, müsste das Land den Umstieg auf die Elektromobilität weiter fördern, das dafür eben mehr Einnahmen braucht. Nicht nur die Reduzierung der überzogenen IRAP-Entlastung der Unternehmen (rund 75 Mio Euro im Jahr an entgangenen Einnahmen) und die Kürzung von klimaschädlichen Subventionen, z.B. beim Tourismus, ist gefragt, sondern auch progressiv zu gestaltende Zuschläge zur IRPEF oder zur kommenden CO2-Steuer. Das Land könnte anstreben, seine Zuständigkeiten dergestalt zu nutzen, dass die gesamtstaatliche CO2-Steuer auf Landesebene mehr Einnahmen generiert, um den genannten Klimafonds zu speisen. Da die IRAP vor allem bei der Zahl der Beschäftigten anknüpft, eignet sie sich nicht für die Finanzierung eines solchen Fonds, sondern eben ein regionaler CO2-Steuerzuschlag. So käme der notwendige Umstieg zur erneuerbaren Energie bei Heizen, Mobilität und in der gewerblichen Wirtschaft konsequenter in die Gänge.
Mehr dazu gibt es auch bei den POLITiS-Gesprächen „Laboratorium Klimaschutz“ (in Zusammenarbeit mit der Regionalgruppe Gemeinwohlökonomie), die am 9.11.2021 die Kosten der Erderwärmung, des Klimaschutzes und die CO2-Steuer zum Thema haben.