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Wanted: Zweisprachigkeit

Im Internet dürfte es schon etwas mehr Sprache sein. Das fordert die Süd-Tiroler Freiheit, die sich die Online-Auftritte der staatlichen Institutionen angeschaut hat.

Das soll noch einer den Durchblick bewahren: Am 8. Dezember warnt die Süd-Tiroler Freiheit und ihre Grande Dame Eva Klotz vor einem “Mehrsprachigkeits-Imperialismus” an den Südtiroler Oberschulen und spricht sich gegen zweisprachigen Schulunterricht aus. Einen Tag später beschwert sich die Bewegung über: die fehlende Zweisprachigkeit. Und zwar auf den Internetseiten der Institutionen des italienischen Staats. Die Arbeitsgruppe “Recht auf Muttersprache” der Süd-Tiroler Freiheit (STF) hat eine durchaus beachtliche Recherche durchgeführt und die Online-Auftritte – darunter die Inhalte, Internet- und E-Mailadressen – verschiedener staatlicher Institutionen in Südtirol überprüft. Acht Mal hat die AG die Gesamtbewertung “Zweisprachigkeit nicht umgesetzt” vergeben. Und zwar für den Rechnungshof, Poste Italiane, Siae, die Agentur für Demianalgut, Inail, das “Istituto Zooprofilattico delle Venezie”, Carabinieri und Finanzpolizei. Weitere wie das Verwaltungsgericht, Staatsanwaltschaft, Inps, Quästur/Polizei erhalten die Bewertung “unzureichend umgesetzt”, während bei wieder anderen (darunter Regierungskommissariat, Agentur der Einnahmen, Landesgericht) “Aufholbedarf” festgestellt wurde.

Aus der Recherche: “Die staatlichen Institutionen halten sich in Süd-Tirol nicht an die Pflicht zur Zweisprachigkeit auf ihren jeweiligen Internetseiten.”

Alles in allem ein “ernüchterndes Ergebnis”, so die STF. “Die deutschsprachige Bevölkerung in Süd-Tirol wird bei den staatlichen Institutionen nach wie vor übergangen”, kritisiert die Bewegung. Während Italiener den Zugriff auf verschiedenen Online-Diensten bekämen, würde diese der deutschsprachigen Bevölkerung vorenthalten. Anders sieht die Situation indes bei Landes- und Gemeindeeinrichtungen sowie Bezirksgemeinschaften aus. “Dort sind sowohl die Inhalte, E-Mail- und Internetadresse in deutsch und italienisch verfügbar, teilweise auch in ladinisch”, informiert die STF. Nun will man sich an das Regierungskommissariat wenden. Dieses soll die gesetzlich für die Nicht-Erfüllung der Zweisprachigkeitspflicht vorgesehenen Strafen anwenden. Das fordert das STF-Leitungsmitglied Werner Thaler: “Es hat den Anschein, dass es sonst keine Alternativen gibt.” Pro Vergehen könnten bis zu 2.500 Euro Strafe fällig werden.

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Harald Knoflach Wed, 12/09/2015 - 20:58

Das soll noch einer den Durchblick bewahren: Immer wieder positioniert sich salto.bz als Befürworterin des zweisprachigen Schulunterrichts. Gleichzeitig wird die fehlende Zweisprachigkeit im Alltag nie angekreidet.

Man kann aus allem einen Widerspruch zimmern wo keiner ist.

Wed, 12/09/2015 - 20:58 Permalink