EPD: Wem gehört der 11. April?
Auch auf salto.bz hat er schon Einzug gehalten: der „Equal Parents Day“, ein Aktionstag, mit dem Trennungsväter auf die ungleiche Behandlung von Trennungseltern aufmerksam machen wollen. Eine weltweite Premiere in Bozen, den die beiden Vereine „Väter Aktiv“ und „Figli per Sempre“ auf die Füße gestellt haben. Ihre Forderung: „Jedes Kind hat ein Recht auf beide Eltern!“. Warum diese ihrer Einschätzung nach in der aktuellen Rechtspraxis nicht umsetzbar ist und was sich dort ändern müsste, wollen die bewegten Väter am Freitag auf einem Informationsstand in Bozen unters Volk bringen.
Not amused zeigt sich darüber der Landesbeirat für Chancengleichheit. Und zwar in diesem Fall nicht einmal so sehr wegen inhaltlicher Differenzen, sondern wegen direkter Konkurrenz zum eigenen Aktionstag „Equal Pay Day“. Der Tag der gerechten Entlohnung wird am 11. April vom Beirat, dem Frauenbüro des Landes sowie zahlreichen unterstützenden Organisationen zum fünften Mal abgehalten, um für die anhaltende Lohnschere zwischen Frauen und Männern zu sensibilisieren. Dass die Trennungsväter nun auf das aufwendig organisierte Event aufspringen, um ihre Anliegen zu verkaufen, findet die Präsidentin des Beirats Ulrike Oberhammer nichts anderes als „eine billige Werbemasche“. Die ob des selben Datums, ähnlichen Namens und Logos sowie gleichen Kürzels „nur darauf abzuzielen scheint, die Bevölkerung zu verwirren.“
Geplante Störaktion?
Dementsprechend deutlich distanziert sich der Beirat für Chancengleichheit von der „geplanten Störaktion“, mit der gewollt davon abgelenkt werden soll, dass Frauen 17 Prozent weniger verdienen, wie Ulrike Oberhammer vermutet. Dabei käme eine gerechte Entlohnung von Frauen auch den Trennungsvätern zugute, somit weniger Unterhalt zahlen müssten.
Und was sagen die Trennungsväter? Ihr Aktionstag lehne sich bewusst an den Equal Pay Day an – um auch in Südtirol endlich den Bogen von einer „einseitigen und stereotypen Geschlechterpolitik hin zu einer Gleichstellungspolitik zu spannen wie sie auf EU-Ebene schon vor vielen Jahren vollzogen worden ist“. Gender Mainstreaming statt Frauenpolitik, so die deutliche Ansage in Richtung Beirat für Chancengleichheit. Der hat allerdings auch noch einen, zum eigenen Aktionstag passenden, Vorschlag in petto: „Die engagierten Männer der beiden Organisationsvereine könnten ja mit positivem Beispiel vorangehen und ihren ehemaligen Partnerinnen freiwillig 17 Prozent mehr Unterhalt zahlen.“
weniger Lebenseinkommen betrifft auch aktive Väter
Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass
• der Zeitaufwand für Familienarbeit (Erziehung und Pflege) durch
Familienangehörige großteils unbezahlt durchgeführt wird und damit nicht für bezahlte Arbeit zur Verfügung steht.
• sich dieser Zeitaufwand und seine Priorisierung die Möglichkeiten für eine berufliche Karriere behindern oder ganz verhindern.
• dass diese Arbeit unterbewertet und unterbezahlt gegenüber andern Tätigkeiten ist
• und somit auch zu finanziellen Nachteilen bei der Altersversorgung (Renten) bzw. Altersarmut führt.
Unrichtig ist hingegen, dass dies ausschließlich Frauen betrifft und diese somit diskriminiert. Denn ebenso davon betroffen sind (die Minderheit von) Männer, welche in Sozial- und Pflegeberufen tätig sind bzw. sich der Erziehungs- oder Pflegearbeit in der Familie widmen. Ausschlaggebend dafür sind Stereotypen und Tradition, welche von Männern aber auch Frauen aufrechterhalten und fortgeführt werden (siehe Entschließung des Europäischen Parlaments zum Abbau der Geschlechterstereotypen in der EU / 2012).
Wie im eres 01/2014 auf Seite 6 vermerkt wird, gibt es eine „steigende Anzahl von Vätern, die mittlerweile auch an Wochentagen auf den Straßen und Spielplätzen des Landes zu sehen sind.“ In den Vereinen „väter aktiv“ und „figli per sempre“ machen jene Väter die Erfahrung, dass
• es nicht leicht ist eine Teilzeitstelle für Männer zu finden
• nach einer Trennung der Unterhalt in einer Höhe vorgeschrieben wird, der sich an einer Vollzeitstelle orientiert, obwohl der Vater Teilzeit arbeitet
• Umgangszeiten oft in geringerem Umfang vom Gericht vorgeschrieben werden als es die Väter anbieten.
Daher ist eine Einbeziehung der Aspekte von Diskriminierung beider Geschlechter in die Aufgabenbereich des Landesbeirates für Gleichstellung sowie entsprechende Repräsentanz in den bestehenden bzw. zu schaffenden Gremien (z.B. Väter- und Männerbeirat bzw. Beirat für Getrennte und Geschiedene) überfällig.