Italien kippt Gesetz zur künstlichen Befruchtung mit Spendersamen
Von einem "Schockurteil" sprach sogar die Tageszeitung "Avvenire", Sprachrohr der italienischen Bischofskonferenz. Italiens Verfassungsgericht hat am Mittwoch, 9. April das Verbot künstlicher Befruchtungen mit Spermien und Eizellen Dritter, den sogenannten aufgehoben. Die obersten Richter erklärten einen Gesetzespassus aus dem Jahr 2004, der die sogenannte heterologe künstliche Befruchtung untersagt, für verfassungswidrig. Drei Gerichte hatten den Verfassungsrichtern die Regelung zur Prüfung vorgelegt, weil sie Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit hatten. Zuvor hatten mehrere betroffene Paare gegen das Verbot geklagt.
So wie jenes Paar, das im Corriere della Sera von den fünf Jahren Hormontherapie berichtet, um eine zweite Schwangerschaft herbeizuführen, nachdem bei Frau C. die verfrühte Menopause eintrat. Das Ehepaar nahm den Kampf gegen das Verbot der künstlichen Befruchtung durch Dritte auf, C. und ihr Ehemann wollten dafür nicht ins Ausland fahren, so wie es an die 2.000 italienische Paare tun. Sie bedanken sich jetzt bei ihren Anwälten und freuen sich über einen kleinen Sohn.
Gesundheitsministerin Beatrice Lorenzin gab bekannt, das Parlament müsse jetzt das Bioethik-Gesetz aufgrund des Richterspruchs neu überprüfen. "Man kann nicht derart heikle Angelegenheiten auf administrativem Weg regeln."
Mehr zu den Einzelheiten des Richterspruchs lesen Sie hier auf Wired.it und die Reaktionen der katholischen Kirche, aber auch verschiedener Persönlichkeiten hier auf Repubblica.