Erste Schuldsprüche nach Straßenschlacht am Brenner
Sechs Teilnehmer der Kundgebung am Brenner vom vergangenen Sonntag (8. Mai) sind am Landesgericht Bozen in einem sofortigen Verfahren wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt verurteilt worden. Die Demonstranten erhielten Hafstrafen zwischen zwölf und 16 Monaten, in zwei Fällen wurde die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Gegen die Verurteilten laufen weitere Verfahren. Sie werden sich u. a. auch wegen Gefährdung der Verkehrssicherheit und Gebrauchs waffenähnlicher Gegenstände verantworten müssen.
Am Brenner hatten am Sonntag rund 500 Menschen gegen eine Schließung des Grenzübergangs protestiert. Dabei war es zu regelrechten Straßenschlachten und tätlichen Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen. Die Demonstranten - zum Großteil vermummte Black Blocs und Anarchisten - waren mit Schlagstöcken, Hämmern, Brandsätzen und anderen waffenähnlichen Gegenständen zum Brenner gereist. Bei der Demonstraton enstand am Bahnhof Brenner und in den Geschäften des Grenzortes erheblicher Sachschaden.