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Lohnerhöhung in der Hotellerie

Der Beherbergungssektor erhält neue Kollektivverträge auf nationaler Ebene. In Südtirol verhandelt der HGV noch mit den Gewerkschaften.
Hotelbett
Foto: Pexels auf Pixabay
  • Ende letzter Woche wurde in Rom der nationale Kollektivvertrag für den Beherbergungssektor unterzeichnet. Der vom nationalen Dachverband für Beherbergung Federalberghi und den nationalen Gewerkschaften unterzeichnete Vertrag betrifft rund 410.000 Arbeitnehmer in ganz Italien. HGV-Präsident und Vizepräsident der Federalberghi Manfred Pinzger ist zufrieden mit der Erneuerung: „Es ist erfreulich, dass nun zu Beginn der Sommersaison auch für Mitarbeitende der Beherbergungsbetriebe ein erneuerter Kollektivvertrag zur Anwendung gelangt.“

  • Gültig bis 2027: Der neue Kollektivvertrag beinhaltet eine Lohnerhöhung. Foto: Rene Asmussen
  • Der Vertrag

    Im Wesentlichen sieht der neue Kollektivvertrag eine gestaffelte Lohnerhöhung von 200 Euro brutto (Die Lohnerhöhung betrifft dabei die vierte der acht Lohnkategorien) und die Überarbeitung der Berufsbilder vor. Pinzger zufolge müsse man sich letztere genauer ansehen und bezüglich aktueller Herausforderungen wie fortschreitende Digitalisierung und verändertes Angebot an den Schulen überarbeiten. Vor allem die Digitalisierung sieht Pinzger hier als Paradebeispiel. Der vermehrte Einzug der Digitalisierung in die Beherbergungsbetriebe fordere eine besondere Aus- und Weiterbildung für die Mitarbeiter. Dies könne bis zur Entstehung neuer Posten führen. „Wenn die Berufe inhaltlich überdacht werden, ist die logische Konsequenz, dass es auch lohntechnisch unterschiedliche Kategorien geben wird.“ Der neue Kollektivvertrag beinhaltet zudem die Stärkung der sanitären Gesundheitsfürsorge und der Mitarbeiterrechte, vor allem im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Gleichberechtigung, vor. Zudem konnten die Begründungen für befristete Arbeitsverträge mit einer Dauer von über zwölf Monaten (z. B. Olympia, Expo, Jubiläumsjahr oder andere Großveranstaltungen) und die Vorgehensweise bei der Auslagerung und Eingliederung von Diensten (Werkverträge) geregelt werden. Der nationale Kollektivvertrag gilt bis 31. Dezember 2027. Dieser sei aber nur die Basis, so der HGV-Präsident. Auf territorialer Ebene verhandle man nun über ein Zusatzabkommen. Dieses wird auf Grundlage der Situation und Umstände der Provinz zusammen mit den Gewerkschaften erarbeitet.

  • Die Verhandlungen laufen

    Antonella Costanzo: „Für uns ist die Erneuerung der Kollektivverträge von fundamentaler Bedeutung.“ Foto: CGIL-AGB

    „Für uns ist die Erneuerung der Kollektivverträge von fundamentaler Bedeutung“, erklärt Antonella Costanzo vom Gewerkschaftsverband CGIL-AGB. Auch auf territorialer Ebene sei die nationale Erneuerung der Verträge von Bedeutung. Sie mache es nämlich möglich, jetzt auch die Verträge in der Provinz zu überarbeiten. Die diesbezüglichen Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und dem HGV laufen bereits. Wie Costanzo erläutert, stünden dabei vor allem Themen wie Gehälter, die ökonomische Situation des Territoriums, Ausbildung sowie Saisonarbeit. Letzteres betreffe vor allem das Ziel, stabilere Arbeitsverhältnisse zu erreichen. Einen besonders wichtigen Punkt der Verhandlungen bilden die Arbeitsbedingungen: „Wir diskutieren über die Kontinuität von freien Tagen, Part-Time-Arbeitsverhältnisse und die Arbeitszeiten, auch im Hinblick auf Vereinbarkeit von Arbeit und Familie“, so die Gewerkschafterin. Die gestaffelte Lohnerhöhung von 200 Euro bewertet Costanzo als lobenswert. Trotzdem sei jeder weitere Euro willkommen. Auf Provinzebene werde deshalb noch verhandelt.