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Spare, spare, Häusle baue…

...oder Neues zum Bausparmodell: Alle Möglichkeiten für junge Menschen sowie für jene, die ihren Wohnsitz wieder nach Südtirol verlegen möchten.
Hinweis: Dies ist ein Partner-Artikel und spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der SALTO-Redaktion wider.
Bausparen Pensplan centrum
Foto: Pensplan Centrum
  • Das Eigenheim bleibt für viele Familien in Südtirol ein zentrales Lebensziel; angesichts der hohen Immobilienpreise ist es jedoch oft nur schwer erreichbar. Mit dem Bausparmodell und den neuen Konditionen bieten sich neue Möglichkeiten, vor allem für junge Menschen und nun auch für Personen, die ihren Wohnsitz wieder nach Südtirol verlegen möchten.

    Ein wichtiges Instrument, um das Ziel „Eigenheim“ trotzdem zu verwirklichen, ist das Bausparmodell, das 2015 in der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol auf Initiative der Pensplan Centrum AG eingeführt wurde. Es bietet Bürgerinnen und Bürgern, die Mitglied eines Zusatzrentenfonds sind, die Möglichkeit, auf ein zinsbegünstigtes Darlehen für den Kauf, den Bau oder die Sanierung der eigenen Erstwohnung zuzugreifen.

    Wer Mitglied eines Zusatzrentenfonds ist, der am Bausparmodell teilnimmt, und die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt, kann ein Bauspardarlehen beantragen. Das Darlehen wird von einer Bank gewährt, die eine entsprechende Vereinbarung mit der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol getroffen hat. Dabei gilt: Das Bauspardarlehen kann bis zum Doppelten oder Dreifachen des im Zusatzrentenfonds angesparten Kapitals betragen. Das angesparte Kapital verbleibt in der individuellen Zusatzrentenposition. Der begünstigte Zinssatz ist fix und beträgt 0,7 %.

    Ein weiterer Vorteil: Das Bauspardarlehen kann mit dem Schenkungsbeitrag im Rahmen der Wohnbauförderung kombiniert werden. Die Rückzahlung erfolgt wie bei jedem herkömmlichen Darlehen in monatlichen oder halbjährlichen Raten.

  • Ein Beispiel

    Anna ist 40 Jahre alt, lebt seit ihrer Kindheit in Südtirol und arbeitet als Angestellte in einem privaten Unternehmen. Seit ihrem 24. Lebensjahr ist sie Mitglied eines Zusatzrentenfonds und hat mittlerweile 20.000 € angespart. Nun möchte sie gemeinsam mit ihrem Freund Roberto, 42, eine kleine Wohnung in Bozen kaufen. Auch Roberto ist seit über 8 Jahren in einem regionalen Zusatzrentenfonds eingeschrieben und hat ein Kapital von ca. 25.000 € angespart.

    Anna und Roberto können bis zum doppelten Betrag ihrer Position als Bauspardarlehen beantragen. Das bedeutet, dass sie – zusammen mit Roberto – ein Bauspardarlehen beantragen kann, das bei...
     
       20.000 € x 2 (= 40.000 €)

    + 25.000 € x 2 (= 50.000 €)

    __________

    = 90.000 €
     
    ...liegt. Mit dem fixen Zinssatz von 0,7 % und der Möglichkeit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren ist die Finanzierung für das Paar kalkulierbar und leistbar. Sollte in den kommenden Jahren ein Kind dazukommen, könnte die Laufzeit des Darlehens einmalig um bis zu fünf Jahre verlängert werden.

  • Die Voraussetzungen im Überblick

    Sie können ein Bauspardarlehen beantragen, wenn Sie bei Antragstellung folgende Bedingungen erfüllen:

    -Sie haben das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet.

    -Sie sind seit mindestens 5 aufeinanderfolgenden Jahren in der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol ansässig.

    -Sie sind seit mindestens 8 Jahren Mitglied in der Zusatzvorsorge. 

  • Ausnahmen:

    -Unter 36 Jahren genügen 5 Jahre Mitgliedschaft.

    -Für Paare sind mindestens 12 Jahre kumulative Mitgliedschaft nötig (pro Partner mindestens 4 Jahre).

    -Sie verfügen über ein Mindestkapital von 15.000 € im Zusatzrentenfonds.

    -Die Immobilie befindet sich in Südtirol und ist oder wird Ihre Erstwohnung.

     

    Besonderheiten gelten für öffentlich Bedienstete: Aufgrund der eingeschränkten Möglichkeit, die Abfertigung in einen Zusatzrentenfonds einzuzahlen, kann das Bauspardarlehen sogar bis zum Dreifachen des angesparten Kapitals im Zusatzrentenfonds betragen, bei Personen unter 36 Jahren sogar bis zum Vierfachen.

    Für Einzelpersonen liegt der Darlehensbetrag zwischen 30.000 und 150.000 €, für Paare zwischen 30.000 und 250.000 €.

  • Sonderregelungen für Rückkehrer/innen nach Südtirol

    Für Personen, die aus der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol ausgewandert sind und ihren Wohnsitz wieder zurückverlegen möchten, sieht das Bausparmodell besondere Bestimmungen vor. Wer mindestens drei Jahre außerhalb der Provinz ansässig war und den Antrag auf ein Bauspardarlehen innerhalb von fünf Jahren nach der Rückkehr stellt, profitiert von zwei wichtigen Erleichterungen:

    -Die Mindestmitgliedschaftsdauer in der Zusatzrente entfällt.

    -Die Begrenzung des maximalen jährlichen Beitrags von 10.000 € in den acht Jahren vor Antragstellung gilt nicht für die Berechnung des maximalen Darlehensbetrags (150.000 € / 250.000 €).

  • Laufzeit und Rückzahlung

    Das Bauspardarlehen ist ein mittel- bis langfristiges Darlehen mit einer Laufzeit von 18 Monaten bis höchstens 20 Jahren. Sollte die Familie nach Auszahlung des Darlehens wachsen, kann die Laufzeit um bis zu 5 Jahre verlängert werden – selbst über die Maximaldauer hinaus. Zudem können jederzeit Kapitalanteile vorzeitig zurückgezahlt werden, um das Darlehen früher zu tilgen.

  • Mehr Informationen findest du auf: www.pensplan.com