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SAD scheitert erneut

Die STA AG darf die Züge und Immobilien der Rittner- und Mendelbahnen weiter nutzen. Das hat das Landesgericht Bozen nun definitiv entschieden.

Nach der Niederlage am Verwaltungsgericht – Ende Juli lehnten die Richter den Rekurs gegen die Inhouse-Vergabe an die landeseigene STA AG ab –, muss die SAD AG eine weitere Schlappe hinnehmen. Das Transportunternehmen um den Pfalzner Ingemar Gatterer hatte nach der Direktbeauftragung der STA mit der Führung der Seilbahn und Trambahn am Ritten sowie der Standseilbahn an der Mendel im März gegen das Land rechtliche Schritte eingeleitet. Auch vor dem Landesgericht Bozen. Dort legte die SAD eine Beschwerde gegen die Beschlagnahme der Züge, Remisen und Stationen bzw. Bahnhöfe der drei Bahnen ein, zu der das Landesgericht das Land im April ermächtigt hatte. Die Argumentation von Gatterer & Co.: Die SAD könne aufgrund von Mietverträgen bis 2026 über die Züge und Immobilien verfügen – und zwar unabhängig von der inzwischen (am 18. Mai 2021) ausgelaufenen Konzession.

Bereits am 10. Juni lehnte die Vorsitzende des zuständigen Richtersenats am Landesgericht Bozen den Aussetzungsantrag der SAD ab. Die Begründung: Es liege kein schwerwiegender Schaden vor. Mitte voriger Woche, am 5. August, hat das Gericht die Beschwerde der SAD definitiv abgelehnt. Es bestehe kein Grund, die STA nicht als geeigneten Verwahrer der besagten Güter anzusehen und es sei nicht erfindlich, welches Interesse SAD nach dem Konzessionsverlust daran haben könnte, heißt es in der Urteilsbegründung.

Der Richtersenat habe auch die These verworfen, dass die Betriebsimmobilien der SAD aufgrund von Mietverträgen zustehen könnte, lässt Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider ausrichten. Zu dieser Frage aber behängt ein anderes Verfahren am Landesgericht Bozen.

Nach dem jüngsten Urteilsspruch kann die STA AG die Immobilien und Züge der Rittner Bahnen und der Mendelbahn weiter für den Personentransport einsetzen. “Damit ist ein weiterer Versuch der SAD gescheitert, den Übergang der Dienste zu verhindern”, heißt es aus Alfreiders Ressort.

Der Mobilitätslandesrat selbst lässt sich mit folgenden Worten zitieren: “Diese Entscheidung des Bozner Landesgerichts bestätigt erneut die Position des Landes, dass die mit öffentlichen Geldern angekauften Güter auf jeden Fall für die öffentlichen Dienste und damit für alle Südtirolerinnen und Südtiroler zur Verfügung bleiben müssen.” Gegen die vorliegende Entscheidung ist kein weiteres Rechtsmittel möglich.

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alfred frei Wed, 08/11/2021 - 10:52

Seinerzeit schrieb Gatterer an den Landeshauptmann: “per proteggere l'immagine del trasporto pubblico sarebbe in futuro opportuno se lei parlasse con noi prima di compiere passi falsi che possono finire in commedia". Herr Landeshauptmann, holen sie die verlorene Zeit nach und überbringen sie dem Ingomar die Anteilnahme der Landesregierung.

Wed, 08/11/2021 - 10:52 Permalink