Politics | Gericht

"Wir gehen in Berufung"

Wenn’s sein muss, ziehen wir vor den Europäischen Gerichtshof: Wie Eva Klotz und Sven Knoll auf die Geldstrafe wegen des Besenplakats reagieren.

Geschlagen geben sie sich noch lange nicht: Empörung und Entschlossenheit von Eva Klotz und Sven Knoll über den Urteilsspruch im so genannten „Besen-Prozess“. Je 3000 Euro müssen die beiden Abgeordneten der Südtiroler Freiheit sowie Werner Thaler laut der erstinstanzlichen Verurteilung wegen der Schmähung der Fahne im Besenplakat der Bewegung zahlen. Zumindest das Datum der Verteilung spielt ihnen entgegen: „Am 10. Oktober 1920 wurde Süd-Tirol offiziell von Italien annektiert“, so die offizielle Reaktion auf der Homepage der Bewegung. „Auch 84 Jahre später scheinen Gesetze aus der Faschistenzeit mehr Gewicht zu haben als die Meinungsfreiheit.“

Interessant ist laut Sven Knoll auch dass der Strafbestand „Schmähung der Fahne“ immer nur in den Grenzregionen des Landes zur Anwendung kommt. „Das zeigt, dass der Staat vor allem bei Minderheiten zeigen will, wer Herr im Haus ist“, erklärte der Abgeordnete auf RAI Südtirol. Für Eva Klotz ist bei der Verurteilung vor allem die Frage der Verhältnismäßigkeit zu stellen. Die Bewegung hatte immer schon betont, dass sich ihr umstrittenes Besenplakat nicht gegen die Italiener, den Staat oder die italienische Fahne richtete. Vielmehr sollte die Aktion anhand des  alten deutschen Spruches ,Kehraus’ symbolisieren, dass 80 Jahre nach der Annexion Zeit für den Abschied Südtirols von Italien gekommen sei.

Vor Gericht hatten solche Argumente allerdings keine Wirkung. Die Geldstrafe fiel zwar um 1000 Euro geringer aus als sie die Staatsanwaltschaft ursprünglich beantragt hatte. Oberstaatsanwalt Guido Rispoli lässt den Vorwurf einer politisch motivierten Verurteilung nicht auf sich sitzen: Egal ob deutsche, österreichische oder italienische Fahne – in jedem Staat, in dem einem Gemeinschaft ein solches gemeinsames Symbol hat, ist es wichtig, dass die Fahne nicht beleidigt wird, sagt er.

Die Exponenten der Südtiroler Freiheit wollen es nun darauf ankommen lassen, ob dies auch von den weiteren gerichtlichen Instanzen so gesehen werde. Man werde in jedem Fall Berufung einlegen, hieß es am Freitag. „Wenn es sein muss, ziehen wir auch vor den Europäischen Gerichtshof.“