Society | Gastbeitrag
Strafvollzug 4.0
Foto: upi
Ich bin überzeugt: die vom Wüten des Corona-Virus ausgelöste Krise wird, über die gravierenden Ängste, Einschränkungen und Schäden hinaus, den Anschub für durchaus begrüßenswerte und bleibende (zeitgemäßer müsste man sagen nachhaltige) Entwicklungen in Gang setzen.
Zu Denken ist dabei in erster Linie an den zu erwartenden Innovationsschub in der Organisation der Arbeitswelt sowie des Verhandelns in Wirtschaft und Politik, der sich durch neu entwickelte Prozesse der Telearbeit, aber genauso durch Austausch und Entscheidungsfindung im Zug von Videokonferenzen ergeben hat und der für die Zukunft relevante Einsparungen an Zeitaufwand und Bedarf an physischer Ortsveränderung erwarten lässt. Es könnte sich dadurch immer mehr sogar ein Verzicht auf aufwendiges, oft wenig produktives Durch-die-Gegend-Reisen für hochbeschäftigte Bosse in unterschiedlichsten Bereichen ergeben.
Das Corona-Virus sollte sich aber auch zur einem Innovationsschub für die Art und Weise des Strafvollzugs entwickeln dürfen.
Das Corona-Virus sollte sich aber auch zur einem Innovationsschub für die Art und Weise des Strafvollzugs entwickeln dürfen.
Viele Menschen erproben derzeit infolge der jüngsten regierungsamtlichen Vorschriften - durchaus mit Einsicht in die Notwendigkeit einer strikten Befolgung - das Leben in mehr oder weniger radikalem Hausarrest. Sie erproben dadurch im Eigenversuch, wie sehr das dekretierte Zuhausebleibenmüssen einer höchst schmerzlichen Einschränkung von Chancen und liebgewordenen Annehmlichkeiten des täglichen Lebens gleichkommt.
Es sollte somit allgemein klar geworden sein, dass Zuhausbleibenmüssen eine durchaus ernsthafte Strafe sein kann.
Die staatlichen Bestimmungen für den Vollzug von Strafen für rechtskräftig verurteilte Straftäter sollten daher jetzt zügig überarbeitet werden und vorsehen, zum Ersatz auch für längerfristige Gefängnisstrafen deren Verbüßung im Hausarrest möglich zu machen.
Selbstverständlich müssten dazu Vorkehrungen getroffen werden, welche die verurteilten Straftätern daran hindern würden, den Hausarrest zu missachten oder locker zu nehmen, beispielsweise durch die Pflicht zur Anlegung von Fußfesseln und durch die Anbringung von Überwachungssystemen, welche bei Ausbrechen des Straftäters unverzüglich Alarm bei einer Polizeidienststelle auslösen würden.
Die staatlichen Bestimmungen für den Vollzug von Strafen für rechtskräftig verurteilte Straftäter sollten jetzt zügig überarbeitet werden und die Verbüßung längerfristiger Gefängnisstrafen im Hausarrest möglich machen.
Selbstverständlich müsste die Zulassung zur Verbüßung auch langjähriger Freiheitsstrafen im Hausarrest für Gewalttäter ausgeschlossen bleiben. Die Möglichkeit der Umwandlung von längerfristigen Gefängnisstrafen in Hausarrest würde sich aber sicherlich für die meisten übrigen Straftäter anbieten, zumindest in Fällen, in denen nicht Gefahr besteht, dass der Täter von zu Hause aus an den Aufsichtsorganen vorbei weitere Verbrechen planen und organisieren könnte.
Eine Strafverbüßung im Hausarrest würde dem Staat nur mehr die weitaus geringeren Kosten für die Überwachung aufbürden und zu einer sicherlich deutlichen Reduzierung der Belegung in den (derzeit häufig unmenschlich überfüllten) Strafanstalten führen. Dies würde zugleich ernsthaft unternommene und aussichtsreichere Resozialisierungsprogramme in diesen Strafanstalten zulassen.
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Ich finde die Ideen Dr.
Ich finde die Ideen Dr. Zanons sehr interessant und wert, berücksichtigt zu werden. Was ich nicht gut finde, ist das Foto, das wieder mal VOLL auf Vorurteile setzt! Noch dazu, wo Einwanderer jener Personenkreis sind, der am wenigsten über die Möglichkeit von Hausarrest verfügt! Daher sind die Gefängnisse ja auch so mit ausländischen Straftätern überfüllt: sie haben oft schlicht nicht die Wohnung, um dort unter Arrest gestellt zu werden! Daher bitte ich die Redaktion, das Foto zu ändern, mit z.B. einem weissen, mittelalten Mann in teurem Anzug. Denn das sind die Personen, wo Hausarrest am meisten wirkt....