Politics | Landtag
„Es wäre sträflich, sie nicht zu nutzen“
Foto: Team K
„Es wird viel über Energiegemeinschaften gesprochen, aber wie schaffen wir wirklich Anreize für sie“, fragt sich das Team K. Die europäische Gesetzgebung, die den Sektor regelt, ist EU-weit dieselbe, aber während es in Italien weiterhin gesetzliche Unklarheit gibt, habe Österreich die Energiegemeinschaften sehr vernünftig und zukunftsorientiert geregelt. In Italien müssen noch die technischen Regeln zur Handhabung veröffentlicht werden, etwa was die Berechnungskriterien und die Datenübertragung betrifft.
„Energiegemeinschaften sind eine Chance, die es sträflich wäre, nicht zu nutzen, wegen der positiven wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Geldbeutel der Haushalte und im Hinblick auf die Beschleunigung des ökologischen Wandels, der immer dringender wird. Das österreichische Cer-Modell sollte auch für Südtirol ernsthaft in Erwägung gezogen werden, weshalb wir in der nächsten Landtagssitzung einen Beschlussantrag zu diesem Thema einbringen werden“, sagt der Vorsitzende der Team K-Landtagsfraktion, Paul Köllensperger.
Es ist nicht nur die effizienteste Methode, sondern auch die vorteilhafteste für die Gemeinschaft.
Energiegemeinschaften in Italien funktionieren in etwa so: Einerseits kaufen die Mitglieder mit Handelsverträgen Energie von externen Versorgern ein, andererseits speisen sie die gesamte von der gemeinsam errichteten Anlage produzierte Energie in das Stromnetz ein und erhalten dafür eine durch Markt- oder spezielle Rücknahmeregeln festgelegte Vergütung. Die Gemeinschaft erhält außerdem einen 20-jährigen Beitrag für den Verbrauch des selbst produzierten Stroms, der automatisch in 15-Minuten-Intervallen durch elektronische Zähler gemessen wird.
Die österreichische Variante
In Österreich seien die Dinge hingegen viel einfacher: Wie in Italien erfasst der Netzbetreiber den Verbrauch und die Erzeugung, aber die durch die Eigenerzeugung ins Netz eingespeiste Energie wird stattdessen automatisch mit der im gleichen Zeitintervall von den Teilnehmer*innen der Energiegemeinschaft verbrauchten Energie verrechnet. Die Beitragsauszahlung an die einzelnen Mitglieder, die in Italien nicht vorgesehen ist, ist das Hauptinstrument der Energiegemeinschaften in Österreich. In Italien wird der Beitrag für den Eigenverbrauch in regelmäßigen Abständen an die Energiegemeinschaft selbst ausbezahlt, diese muss dann entscheiden, wie die Gelder verwendet werden sollen.
Das österreichische Modell sei nicht nur die effizienteste Methode, sondern auch die vorteilhafteste für die Gemeinschaft. Die Rechnung werde stark reduziert, weil durch die Kompensation weniger Kilowattstunden anfallen – weitere Subventionen brauche es so nicht. Und tatsächlich gibt es in Österreich keine öffentlichen Beiträge für Energiegemeinschaften. „Sie sind auch nicht notwendig in einem Ausgleichssystem, das – anders als in Italien – die Rechnung tatsächlich entlastet“, teilt das Team K mit. Somit spare neben den Konsument*innen auch die öffentliche Hand. Nur die Energieerzeuger müssten einen Umsatzrückgang hinnehmen. „Man kann gespannt sein, was die Mehrheit im Landtag davon hält und wo die Prioritäten der Landesregierung liegen.“
Köllensperger führt aus: „Der Sinn unseres Antrages ist genau das: Nach einem rechtlich gangbaren Weg zu suchen, das österreichische Modell auch in Südtirol zu importieren, beginnend mit einer Rechtsaufklärung an der europäischen Quelle und der nationalen und österreichischen Gesetzgebung, um schließlich zu einem Landesgesetz zu kommen, das die Sache regelt.“ Der Beschlussantrag soll frühestens diesen Donnerstag im Landtag behandelt werden.
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