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Keine Ausnahmen für Feiertagsöffnung

Rückschlag für die Gegner einer Feiertagsöffnung im Handel: Das Verfassungsgericht erklärt Ausnahmen auch für Sonderautonomien als unzulässig.
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Foto: upi

Groß war der Jubel über den heimgeholten Handel, also die Durchführungsbestimmung zur autonomen Raumplanung der Provinzen Bozen und Trient im Handel. Was die Öffnungszeiten betrifft, scheint die Autonomie dem – laut O-Ton von Senator Hans Berger - „irrsinnigen Liberalisierungswahn Montis“ dagegen wenig entgegen setzen zu können. Darauf lässt ein aktueller Spruch des Verfassungsgerichts schließen, mit dem einige Gesetzesartikel der Region Friaul-Julisch Venetien als verfassungswidrig eingestuft wurden. Mit diesen wollte man in der ebenfalls autonomen Region zumindest an zehn Feiertagen im Jahr, darunter Weihnachten, Ostern, Neujahr oder Maria Himmelfahrt, eine verpflichtende Schließung der Geschäfte vorschreiben. Doch die Consulta sagt „Njet“ – weil das Interesse der Konsumenten und der freie Markt Vorrang hätten, auf deren Förderung und Schutz die staatlichen Regeln abgezielt hätten. Und: Auch die Sonderautonomien könnten laut dem Höchstgericht nicht in eine alleinige Kompetenz des Staates – den Schutz des freien Wettbewerbs – eingreifen.

Während man beim Handelskonzern Aspiag über das „klare und richtungsweisende Urteil“ jubelt, will Landeshauptmann Arno Kompatscher laut Berichten in italienischen Tageszeitung noch nicht klein beigeben. Er zeigt sich angesichts der bisherigen Urteile in der Materie wenig überrascht über den jüngsten Spruch des Verfassungsgerichts. Dennoch sieht er aufgrund der Durchführungsbestimmung zur Raumordnung zumindest ein wenig mehr Spielraum als in der Region Friaul- Julisch Venetien. Derzeit würden in jedem Fall noch Wege gesucht, wie man auch das Problem der Feiertagsöffnung direkt oder indirekt in den Griff bekommen könne.  Bei den Gewerkschaften zählt man darauf. „Von einer Provinz wie der unseren erwarte ich mir innovative Antworten“, erklärt Cgil-Gewerkschafter Maurizio Surian. „Ich hoffe, dass Südtirol einen Weg findet, früher oder später die Rechte der Handelsangestellten an Feiertagen, aber auch an Sonntagen, zu schützen.“