Society | Sachwalterschaft

Rechtliche Sicherheit

Die Landesregierung hat einen Entwurf genehmigt, mit dem die Maßnahmen zur Förderung der Sachwalterschaft gebündelt und erstmals gesetzlich verankert werden.
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Foto: upi
Die Landesregierung hat am Dienstag ein Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem die vielfältigen Maßnahmen, die in den vergangenen Jahren zur Förderung der Sachwalter erstmals gebündelt und gesetzlich verankert werden. „Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die Tätigkeit der Sachwalter anerkennen, ihnen aber auch rechtliche Sicherheit geben, betont Soziallandesrätin Martha Stocker nach der Sitzung der Landesregierung.
Die Figur des Sachwalters gibt es in Italien seit 2004. Sachwalter leisten Hilfestellung für all jene Personen, die aufgrund einer Krankheit oder auch einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung nicht mehr selbst dazu in der Lage sind, ihre eigenen Interessen wahrzunehmen. Dazu zählen beispielsweise Menschen mit Behinderung oder Menschen mit einer psychischen Erkrankung. 
Bereits 2009 hat das Land Südtirol ein Verzeichnis eingerichtet, in das sich all diejenigen eintragen lassen können, die dazu bereit sind, eine Sachwalterschaft auch außerhalb ihrer Familie zu übernehmen. Darüber hinaus werden jedes Jahr Grund- und Aufbaukurse für Sachwalter angeboten und Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen ergriffen, um die Figur des Sachwalters zu stärken und weiter bekannt zu machen.
Mit dem neuen Gesetz werden dieses Verzeichnisses wie auch der Sensibilisierungs- und Koordinierungsmaßnahmen gesetzlich verankert. Vor allem aber werden zwei neue Möglichkeiten eingeführt, um Personen zu fördern, die eine Sachwalterschaft außerhalb ihrer Familie übernehmen: Zum einen ist die finanzielle Unterstützung beim Abschluss einer Versicherungspolizze für die zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritten vorgesehen, zum anderen sollen Sachwaltern Spesen rückerstattet werden, wenn sie sich um Menschen kümmern, die sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinden.
Der Inhalt des Gesetzentwurfs wurde gemeinsam mit den Sozialdiensten, dem Dachverband für Soziales und Gesundheit, dem Landesgericht und dem Gemeindenverband ausgearbeitet. Bei Genehmigung des Gesetzes durch den Landtag können die neuen Maßnahmen voraussichtlich im Herbst starten.