Environment | Der Verein Naturtreff Eisvogel revitalisiert mit der Wildbachverbauung die Ahr. Die Tageszeitung und die Dolomiten druckten kritische Artikel zur Revitalisierung in der Gatzaue. Doch Südtirols “Wächter der Flüsse” wollen es anders.

Die Gatzaue und ihr Wächter

Revitalisierungen und Renaturierungen an Südtirols Bächen stehen oft in Widerspruch zur Flora-Fauna-Habitatrichtlinie und dem Naturschutzgesetz
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Die Dolomiten fragte am Montag, den 25. Jänner 2016:”Wieviel Hilfe braucht die Natur?” Der Verein des Artenschutzzentrums St. Georgen hatte dem Landeshauptmann nämlich Verstösse gegen die Flora-Fauna-Habitatrichtlinie für drei Natura-2000 Gebiete geschickt, in denen prioritär zu schützender Auwald gerodet worden war. Die Dolomitenredation hatte die Botschaft begriffen und druckte einen kritischen Artikel, als die Rodung von Auwald in der Gatzaue anstand.

Amtsdirektor Sandro Gius rechtfertigt in diesem Artikel die Revitalisierung in der Gatzaue mit den Schotterentnahmen in den 1970er Jahren, durch welche das Bachbett der Ahr in bestimmten Abschnitten um mehr als 5m abgesenkt wurde. Tatsächlich transportieren Südtirols Bäche, Geschiebe mit, das an bestimmten Stellen abgetragen (Erosion) und an bestimmten Stellen abgeladen (Akkumulation) wird. Die Bäche gestalten so die Struktur des Bachbettes und lagern mit der Zeit Material ab, auch an Stellen wo vorher Material entnommen wurde. Die Schotterentnahen der 1970er Jahre können heute nicht als Rechtfertigung für Eingriffe verwendet werden.

Sandro Gius behauptet in dem Artikel, im Auwald würde sich ein Vegetationswechsel breit machen und typische Auwaldsträucher absterben. Doch ein Grauerlenauwald, wie in der Gatzaue, bildet bei ausgeglichen Sedimentationsprozessen (Akkumulation und Erosion) eine Dauergesellschaft aus und geht nicht in einen Hartholzauwald oder Fichtenwald über. Die Gatzaue ist ein solcher Grauerlenauwald, der nicht in einen Fichtenwald übergeht, höchstens in einen Hartholzauwald mit Ulmen, Eschen, Ahorn und Eichen. Dem Vordringen von einzelnen Fichten in Grauerlenauwälder an der Ahr, müsste man waldbaulich begegnen. Dies hängt auch mit der Natürlichkeit (Hemerobie) der Wälder zusammen (http://biodiversitaet.bz.it/waelder/).

Nun wurde in der Gatzaue ein Seitenarm angelegt und Auwald gerodet. Aus landschaftsöklogischer Sicht ist damit eine schöne mäanderförmige Flussschleife, mit dem Prallhang (Erosion) auf der einen und dem Gleithang (Akkumulation) auf der anderen Seite, zerstört worden.

 

In der Tageszeitung vom 17.Juni.2015 (Titel: Umkämpfte Auen) sagt Peter Hecher von der Abteilung Wasserschutzbauten, dass der Auwald nicht vital wäre, also Fichten eindringen würden. Die Unterscheidung der Fichte von Laubbaäumen stellt offensichtlich für einige Experten der Wildbachverbauung eine Schwierigkeit dar, denn in der Gatzaue gibt es keine Fichten.

Hecher spricht davon, dass das Gelände abgesenkt wurde, damit der Auwald geflutet wird. Solche Absenkungen hat man bereits in den 1970 Jahren gemacht, als man Schotter entnahm. Heute wird der Schotter eben aus dem Auwald genommen, der Auwald kommt weg und eine Schottergrube entsteht. Diese Schottergrube ist dann entweder ein Seitenarm oder ein Teich. Die Schottergruben sind für die Abteilung Wasserschutzbauten auch Rückhaltebecken, da die Ahr dort Material ablagern wird. Diese Flächen werden langfristig wieder mit Material aufgefüllt werden und zuwachsen. Die Gatzaue wird dann wieder ausschauen, wie sie vor der Revitalisierung ausgeschaut hat. Der Film “Auenlandschaften in Südtirol” spielt an und in einer solchen Schottergrube.

Die Abteilung Wasserschutzbauten macht den Fehler, dass sie sich nicht an den tatsächlich vorhandenen Verhältnissen orientieret, sondern mit Karten des Flusslaufes des 19. oder 20.. Jahrhunderts heutige Maßnahmen rechtfertigt. Der Naturschutz muss sich an der rezenten/heutigen biologischen Ausstattung einer Fläche richten. Die Rekonstruktion eines Seitenarms in der Gatzaue ist durch die Wasserrahmenrichtlinie nicht zu rechtfertigen. Im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie müssen die Vorraussetzungen geschaffen werden, dass die Ahr die Flusslandschaft selbst gestaltet. Künsltiche Seitenarme und Teiche näheren die Flusslandschaft nicht dem Naturzustand an. Der Naturzustand ist der sehr gute öklogische Zustand der Wasserrahmenrichtlinie.

“Ohne Revitalisierungsarbeiten wären die Auen längs der Ahr ausgetrocknet”, sagte Rudolf Pollinger in diesem Interview in der Tageszeitung. Doch ist es nicht eher so, dass ohne die Revitalisierungsarbeiten an der Ahr auf den Flächen des öffentlichen Wassergutes, man andere Bäche hätte revitalisieren müssen. Die Ahr im Bereich zwischen Sand in Taufers bis Stegen war vor der Revitalisierung ein relativ naturbelassener Fluss-und Auenbereich, mit wenigen Querbauwerken, welche die Fischwanderung behinderten.

Zum Verbot der Rodung von Auwäldern behauptete der jetzige Chef der Agentur für Bevölkerungschutz Pollinger im Artikel der Tageszeitung:” Das Verbot der Rodung von Auwäldern gilt nur, wenn man daraus Kulturgrund macht.” Ich rief dann mal beim Forstamt an und fragte, ob dies stimme. Man antwortete mir:”Glauben Sie nicht alles, was in der Zeitung steht!”

Die Rodung von Auwald und Zerstörung von Ufervegetation ist im Naturschutzgesetz Artikel 17 geregelt:

Art. 17 (Ufervegetation und Auwälder)

(1) Es ist verboten, Ufervegetation oder Auwald zu roden oder auf sonstige Weise zu zerstören.

(2) Der Direktor bzw. die Direktorin der Landesabteilung Natur und Landschaft kann ausnahmsweise zur Rodung ermächtigen, sofern öffentliche Interessen dies erfordern.

Es ist fraglich, ob der Direktor der Landesabteilung überhaupt gefragt wurde. Darüberhinaus scheint auch die Durchführungsbestimmung für das Naturschutzgesetz zu fehlen. Südtirol ist in Sachen Naturschutz eine unterentwickelte Provinz.

Im Sog der medialen Begeisterung für die Wildbachverbauung, vom Rai Sender Bozen bis zu Salto- man soll nicht alles glauben. Und dass die Wildbachverbauung der Hauptverantwortliche für die Verschlechterung des öklogischen Zustands der Fließgewässer ist, war so, ist so und wird wohl immer so sein, wegen oder trotz der Renaturierungen und Revitalisierungen. Landesrat Schulers Auwaldrodungen gehen weiter. Ein Wächter will dies unbedingt. Goodby Naturschutz!