Wer wird ungleich behandelt?
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Die zum wiederholten Mal geäußerte Kritik des AVS an der angeblichen Ungleichbehandlung von öffentlichen und privatgeführten Schutzhütten hat hohe Wellen geschlagen. Als Beispiel wurde die privat geführte Santnerpasshütte genannt, für deren Neubau insgesamt 1.240.000 Euro an öffentlichen Geldern investiert worden sei.
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Im Gegenzug dazu sei es zwar gemeinsam mit dem CAI gelungen, eine Vereinbarung mit dem Land zu treffen, wonach beide Vereine im Zeitraum von zehn Jahren eine Sonderfinanzierung in Höhe von zehn Millionen Euro erhalten sollen, der AVS stört sich allerdings an der Tatsache, dass diese Gelder an präzise Auflagen gekoppelt sind. „So müssen die zwei Alpenvereine, um in den Genuss der Fördermittel zu gelangen, selbst einen großen Teil der Ausgaben bestreiten. Die hierzu verwendeten finanziellen Mittel kommen jedoch nicht aus öffentlichen Bezuschussungen, sondern zu 90 Prozent aus den Mitgliedsbeiträgen“, erklärte Simeoni in der Presseaussendung. In einem Beitrag von RAI Südtirol zeigte sich Landesrat Arnold Schuler verwundert über den Vorwurf der Ungleichbehandlung und entgegnete, dass man bereits zwei Millionen Euro zur Verfügung gestellt habe. Nachdem AVS und CAI noch keine Projekte vorlegen konnten, hätten die Vereine um einen Aufschub gebeten.
Es gibt eine Ungleichbehandlung, aber …Nun hat sich auch Stefan Perathoner, Vorsitzender der Fachgruppe „Schutzhütten Südtirol“ des Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV), zu Wort gemeldet. In seiner gestrigen (12. Jänner) Presseaussendung stimmt er der Aussage Simeonis, dass bei den Schutzhütten in Südtirol mit zweierlei Maß gemessen und gefördert wird, zwar zu, allerdings sei die Sachlage umgekehrt als kommuniziert. „Die privaten Schutzhütten erhalten je nach Einstufung der Schutzhütte für förderfähige Investitionen bis zu 40 – 60 Prozent mit einem Höchstmaß der Investitionssumme, hingegen die Schutzhütten des AVS erhalten bis zu 70 – 80 Prozent an Förderung ohne Deckelung der Investitionssumme. Zudem ist laut Förderkriterien für die AVS-Hütten zusätzlich eine Jahrespauschalhilfe für Instandhaltungsspesen geringen Ausmaßes vorgesehen. Die zur Verfügung gestellten Fördermittel des Landes müssen bei den privaten Schutzhütten für insgesamt 50 Hütten ausreichen und hingegen bei den AVS-Hütten lediglich für elf“, so Perathoner. Eigentümer von privaten Schutzhütten wie auch der AVS als Eigentümer von Schutzhütten hätten die Möglichkeit, gemäß den genannten unterschiedlichen Förderkriterien für geplante Investitionen die entsprechenden Anträge zu stellen. „Eigentümer von privaten Schutzhütten müssen aber für die Realisierung von Investitionen ein wirtschaftliches Risiko auf sich nehmen und versuchen mit geliehenem Geld und viel Herzblut die Betriebe für das 21. Jahrhundert fit zu machen“, betont der Vorsitzende der Fachgruppe „Schutzhütten Südtirol“ des Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV).
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