Chronicle | Carabinieri
Suspendierung aufgehoben
Foto: upi
Es war eine durchaus überraschende Kehrtwende.
Ende vergangener Woche hat Richter Stefan Tappeiner eine Entscheidung des Bozner Voruntersuchungsrichters Emilio Schönsberg widerrufen und die von diesem verhängte, vorläufige Amtsenthebung für zehn Monate von Vincenzo Gardin wieder aufgehoben.
Der Fall ist bekannt und hat inzwischen weit über Südtirol hinaus Wellen geschlagen.
Der Fall ist bekannt und hat inzwischen weit über Südtirol hinaus Wellen geschlagen.
In Zentrum steht der langjährigen Kommandant der Carabinieri-Kompanie Sterzing, Vincenzo Gardin. Dem 58-jährigen Tenente Colonnello aus Padua wird erschwerter Betrug (Art. 640, comma 2), Amtsunterschlagung (Art. 314 comma 2) und Falschbekundung eines öffentlichen Amtsträgers (Art. 479) vorgeworfen.
Der ermittelnde Staatsanwalt Andrea Sacchetti listet in seinem Strafantrag insgesamt über 140 konkrete Verfehlungen des hohen Carabinieri-Offiziers auf. Darunter finden sich so absurde Vorgänge wie Tennisstunden, Tanken in Nordtirol, mit dem Privatauto zum Karosserie-Spengler, ins Fitness-Studio, Skifahren oder in voller Uniform zur Pediküre. Aber auch Fahrten nach Bozen, Bruneck, ins Fassatal oder nach Padua im Dienstwagen und meistens mit dem eigenen Fahrer.Und das alles in der offiziellen Arbeitszeit.
Gleichzeitig forderte Sacchetti die vorläufige Amtsenthebung Gardins. Die Suspendierung vom Amt ist dabei nur eine Vorbeugemaßnahme, da die Gefahr bestehe, dass Spuren und Beweise vernichtet werden. Gardin war bereits unmittelbar nach der Anklageerhebung durch die Bozner Staatsanwaltschaft von Sterzing in den Innendienst nach Padua versetzt worden.
Der Voruntersuchungsrichter am Bozner Landesgericht Emilio Schönsberg kam vor einigen Wochen der Forderung der Staatsanwaltschaft nach und verfügte, dass Vincenzo Gardin für 10 Monate von Amt suspendiert werde.
Gardins Verteidiger, der Bozner Strafverteidiger Marco Mayr und dessen Kollege aus Vicenza Lucio Zaratonello haben gegen die Suspendierung Gardins vor dem Landesgericht Bozen Rekurs eingelegt. Das Hauptargument dabei: Der Oberstleutnant hätte 1764 Überstunden gemacht, von denen aber nur 741 von der Verwaltung bezahlt wurden. Deshalb handle es sich bei allen angeführten Episoden um eine Art Zeitausgleich und alle Vorhaltungen seien nichtig. Doch die Staatsanwaltschaft glaubt dieser Schilderung nicht. Auch weil Vincenzo Gardin seine Überstunden selbst aufschreibt und anscheinend niemand kontrolliert.
Noch liegt die schriftliche Begründung von Richter Stefan Tappeiner nicht vor. Doch ausschlaggebend für die Aufhebung der Amtsenthebung dürften die Aussagen von Gardins aktuellen Vorgesetzten in Padua sein. Gardin wird in seiner neuen Büroarbeit von diesem streng überwacht und muss täglich Bericht erstatten. Damit bestehe keine Gefahr einer möglichen Verwischung der Beweise.
Der eigentliche Prozess steht dem hohen Carabinieroffizier am Bozner Landesgericht aber noch bevor. Er dürfte im Laufe des späten Frühjahres beginnen.
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La legge è uguale per tutti
La legge è uguale per tutti.Hängt davon ab,wie schlau man das Gesetz auslegt. ART.1