Politics | Stromproduktion

Neues Dekret zu Energiegemeinschaften

Das Dekret beendet die experimentelle Phase seit 2019. Welche Chancen darin liegen, war Thema beim Treffen von Raiffeisenverband und Energielandesrat Peter Brunner.
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Foto: Peter Kasal
  • Im Bereich der Energiegenossenschaften ist derzeit viel los. Ende Jänner veröffentlichte das Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit (MASE) das lang erwartete Dekret zu den Energiegemeinschaften, das am 24. Jänner in Kraft getreten ist. Dieses ersetzt das alte Dekret aus dem Jahr 2019, mit dem Italien EU-weit als erstes Land mit Energiegemeinschaften experimentiert hat. Für alle, die überlegen eine Energiegemeinschaft zu gründen, ein wichtiger Schritt, allerdings stehen noch die Durchführungsbestimmungen aus. Der Koordinierungsausschuss für Energie des Raiffeisenverbandes will hier mit einer Roadmap für Gründungen Unterstützung bieten.

  • Das Treffen (v.l.): Christian Tanner, Vizedirektor Raiffeisenverband Südtirol, Generaldirektor Robert Zampieri, der neue Landesrat für Energie, Umwelt- und Klimaschutz, Peter Brunner, Elisa Brunner, Teamkoordinatorin Mitgliederbetreuung sowie Start-up-Betreuung, Verbandsobmann Herbert Von Leon und Gisella Novelli, Geschäftsführerin von Raiffeisen Energie; Foto: Raiffeisenverband
  • Generaldirektor Robert Zampieri betont im Rahmen des Treffens mit dem neuen Energielandesrat Peter Brunner: „Energiegemeinschaften sind eine Chance für den Ausbau von erneuerbaren Energien, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger. Sie haben das Ziel in ihrem Einzugsgebiet soziale, ökologische und wirtschaftliche Vorteile zu erbringen und können auch andere Tätigkeiten für die Gemeinschaft im Einzugsgebiet ausüben.“

    Rechtlich gesehen können Energiegemeinschaften in verschiedenen Formen organisiert sein, sie müssen immer ein Statut und eine Gründungssatzung bei der Registrierung bei GSE (Gestore dei Servizi Energetici) vorweisen. Verbandsobmann Herbert Von Leon erklärt: „Die Unternehmensform Genossenschaft, und speziell die Form einer Bürgergenossenschaft, bietet eindeutige Vorteile für die Umsetzung einer Energiegemeinschaft, bei denen die Bürgerinnen und Bürger selbst die Initiative ergreifen und der Gemeinschaft vor Ort Dienstleistungen und Vorteile erbringen.“ 

    Auch das Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit sieht – im Hinblick auf die Energiewende – Fördermaßnahmen für die Gründung von Energiegemeinschaften vor. Diese Fördermaßnahmen unterstützen den Ausbau von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien bis zum Erreichen eines Gesamtkontingents von 5 Gigawatt und spätestens bis zum 31. Dezember 2027. 

  • Vergabe der Konzessionen

    Neben den Neuigkeiten zu den Energiegemeinschaften stehen die bestehenden Energiegenossenschaften laut dem Raiffeisenverband im Bereich Strom, Fernwärme und Biogas vor zahlreichen Herausforderungen. Konkret gehe es um die Wasserableitungskonzessionen und Ausschreibung der Verteilerkonzessionen und die Tendenz von Seiten der italienischen Regulierungsbehörde ARERA (Autorità di Regolazione per Energia Reti e Ambiente), die Anzahl an Verteilerunternehmen in Italien zu verringern. 

    Thema waren bei der Sitzung mit Brunner auch der in den letzten Jahren stärker regulierte Fernwärmesektor auf nationaler Ebene und der Auslauf der Fördertarife bei Biogasanlagen und die ausständigen Bestimmungen im Bereich Biogas.

    Verbandsobmann Von Leon betont: „Für die Energiegenossenschaften ist es wichtig, dass ihre Verteilerkonzessionen erhalten bleiben und sichergestellt wird, dass die ihre Einzigartigkeit und Bedeutung für die Region geschützt werden. Deshalb muss es uns gelingen, eine Sonderregelung für die Stromverteilergenossenschaften in Berggebieten zu erlangen.“