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Grande presidente!

Ein Mann braucht Marihuana aus therapeutischen Gründen. Er wird wegen des Anbaus von drei Pflanzen verurteilt. Staatspräsident Sergio Mattarella hat ihn jetzt begnadigt.
Sergio Mattarella
Foto: Provincia Autonoma di Bolzano
Es ist mehr als ein wichtiges Zeichen“, sagt Fabio Valcanover. Der Trentiner Anwalt, seit Jahrzehnten Aktivist der Radikalen Partei und bekennender Kämpfer gegen die Prohibition hat einen Sieg eingefahren. „Am Ende ist es noch einmal gut gegangen“, meint der Strafverteidiger voller Freude.
Es geht dabei um einen absurden Gerichtsfall.
S.P* ist seit Jahren ein chronischer Krankheitsfall. Der Mann aus dem Trentino ist HIV positiv, muss wegen einer Zuckerkrankheit Insulin nehmen, hat eine chronische Hepatitis, sowie Bluthochdruck und andere Leiden. Aufgrund dieser Pathologien muss der Mann verschiedenste Therapien machen und ist kaum in der Lage ein normal, geregeltes Leben zu führen. Am 19. Februar 2003 bescheinigt der Chef der Trentiner Arbeitsmedizin Sandro La Micela dem Patienten eine dauerhafte Invalidität und Arbeitsunfähigkeit.
 

Der Prozess

 
P. wird am 20. Mai 2015 vom Berufungsgericht Trient zu 5 Monaten und 10 Tagen Haft verurteilt. Der Grund: Den Anbau von drei Marihuanapflanzen und den Besitz von 298 Gramm Marihuana.
Knapp ein Jahr zuvor war P. in erster Instanz vor dem Landesgericht vom diese Vorwurf freigesprochen worden.  Der Mann hatte vor Gericht glaubhaft erklärt, dass die Einnahme von Marihuana ihm helfe, sowohl die Schmerzen leichter zu ertragen, als auch die Nebenwirkungen der Therapien und Medikamente zu dämpfen. „Qualche anno fa ho scoperto che mi dava sollievo assumere marijuana: rispondevo meglio alle terapie attenuandone gli effetti collaterali“, erklärte P. vor Gericht seine Situation. Und weiter: „Per evitare di affidarmi un’altra volta alla strada ho deciso di autoprodurre la marijuana indispensabile per alleviare la mia quotidianità”.
 
Strafverteidiger Fabio Valcanover legte vor Gericht zudem ein Gutachten des Venezianischen Rechtsmediziners Silvano Zancaner vor, das belegt, dass die aktiven Stoffe des angebauten Grases (THC und CBD) genau für die Pathologien unter die P. leidet, medizinsche Wirkung haben.
Der Voruntersuchungsrichter schloss sich der Argumentation der Verteidigung an. Er archivierte den Fall, weil die strafbare Handlung in diesem Fall nicht zählen würde. Die Begründung im Urteil: „le piante sono solo tre; e come si è visto gli effetti della loro assunzione avevano natura e finalità terapeutica, e non stupefacente in senso proprio”.
 

Die Verurteilung

 
Der Staatsanwalt hatte im Verfahren von Anfang naturgemäß einen völlig anderen Zugang. Er forderte die Verurteilung P.s. Wobei die Anklage den Eigenbau als erschwerend ansah. „L’imputato poteva procurarsi la erba sul mercato, senza necessità di produrla egli stesso“, erklärte der Ankläger vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft ging deshalb nach dem Freispruch in Berufung. Der Freispruch von S.P. wurde in zweiter Instanz auch aufgehoben. Das Oberlandesgericht verurteilte den Mann zu 5 Monaten und 10 Tagen Haft. Auch ein Rekurs vor dem Kassationsgericht brachte keine Änderung. Das Höchstgericht bestätigte am 28. April 2017 die Verurteilung. Kaum drei Wochen später wurde S.P. der Haftbefehl zugestellt. Seit damals wartet der Mann, dass das Überwachungsgericht festlegt, wo er seine Haft absitzen muss.
 

Säumiges Land

 
Anwalt Fabio Valcanover wies im Prozess von Anfang an auf die Säumigkeit des Landes Trient hin, die seinen Mandanten erst in diese Situation gebracht habe. Denn nach dem italienischen Gesetz ist therapeutisches Marihuana inzwischen erlaubt. Die Regionen und die autonomen Provinzen müssen dazu aber eigene Gesetze und Durchführungsverordnungen erlassen. Sowohl Südtirol als auch Trient waren hier aber deutlich in Verspätung. So konnte mit der Ausgabe von medizinischem Marihuana in Trient erst im Herbst 2016 begonnen werden.
 
S.P. unterzog sich im Frühjahr 2017 – wie von den Bestimmungen vorgesehen - mehreren Visiten bei Fachärzten. Das Ergebnis: Der Mann fällt unter jene Gruppe von Patienten für die das medizinische Marihuana erlaubt und angesagt ist. Er erhält seitdem auch die Cannabishaltigen Arzneimittel „FM-2“ und „Bediol“.
Es ist eine nachträgliche ärztliche Bestätigung, dessen was S.P von Anfang an vor Gericht behauptet hatte. Nur nützt sie dem Mann zu diesem Zeitpunkt nichts mehr.
 

Die Begnadigung

 
Fabio Valcanover greift deshalb zum letzten Strohhalm. Am 7. Juli 2017 reicht er – wie vom Gesetz vorgesehen eine Gnadengesuch beim Staatspräsidenten ein. In dem neunseitigen Antrag schildert der Anwalt alle Facetten des Falles von S.P.
Neun Monate lang passiert nichts. Bis an diesem Montag völlig überraschend Post aus dem Quirinal eintraf. Sergio Mattarella hat das Gnadengesuch angenommen.
Der Staatspräsident hat damit ein klares Zeichen gesetzt. Es ist auch ein Zeichen der Menschlichkeit.
 
* Name der Redaktion bekannt.
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Martin B. Tue, 03/13/2018 - 21:03

Es sollte auch ein Zeichen für Berufungsgericht, Oberlandesgericht, Kassationsgericht und Höchstgericht sowie die jeweiligen Staatsanwälte sein. Unglaublich wie sich der Paragraphen- und Ordnungsbeamten-Moloch hier über Jahre mit so einem Fall beschäftigt.

Tue, 03/13/2018 - 21:03 Permalink