Politics | Landtag

Kleiner Triumph für Don Quijote

Riccardo Dello Sbarba hat den Kampf gegen die Windmühlen bzw. gegen die Änderungen im Raumordnungsgesetz letztendlich verloren, ein kleiner Triumph ist ihm aber geblieben
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Foto: Seehauserfoto
Gestern (12. Mai) wurde der Gesetzesentwurf zu den Änderungen am Landesgesetz „Raum und Landschaft“ verabschiedet. Die Artikeldebatten, die im Wesentlichen von den Änderungsanträgen seitens des Team K und Riccardo Dello Sbarba von den Grünen gekennzeichnet waren, zogen sich bis in den Abend hin. Aber auch Andreas Leiter Reber von den Freiheitlichen drückte der Abstimmung seinen Stempel auf, indem es ihm gelang, gemeinsam mit den Unterschriften der Lega-Abgeordneten Rita Mattei, Giuliano Vettorato und Massimo Bessone sowie Carlo Vettori von der Partei Forza Italia Alto Adige, einen Beschlussantrag durchzubringen, der die Möglichkeit der Errichtung von Wintergärten vorsieht. In der Lesart der SVP, die hier dem Druck seitens der Lega nachgeben musste, wird die Zustimmung zu diesem Punkt dahingehend interpretiert, dass man bereits seit Langem gemeinsam mit dem Rat der Gemeinden an der Umsetzung dieses Anliegens gearbeitet habe.
Brigitte Foppa von den Grünen nahm im Rahmen der Debatte die Gelegenheit war, ihrem Kollegen Riccardo Dello Sbarba für dessen Einsatz und sein Engagement im Bereich Raumordnung zu danken. Wie Don Quijote habe Dello Sbarba einen Kampf gegen Windmühlen geführt – ein kleiner Sieg ist dem Grünen Urgestein aber dennoch gelungen, der beim Thema „Wohnung mit Preisbindung“ in Landesrätin Waltraud Deeg eine Verbündete fand.
 
 

Unterirdische Baumasse

 
Für Diskussionsstoff sorgten vor allem die Artikel 3 zum Grundsatz der Einschränkung des Bodenverbrauchs, wonach die Errichtung unterirdischer Baumasse zulässig ist, sofern sie die überbaute Fläche des Gebäudes nicht überschreitet. Im Landwirtschaftsgebiet kann sich die unterirdische Baumasse zusätzlich zur Errichtung derselben auf der überbauten Fläche des Gebäudes auf eine anschließende zweimal so große Fläche ausdehnen. Von den Oppositionsparteien wurde dieser Passus als Spekulations-Instrument kritisiert, das weiteren Flächenverbrauch zulasse, auch auf die Aussendung des Dachverbandes für Natur- und Umwelt wurde in diesem Zusammenhang verwiesen. Auf diese vorgebrachte Kritik entgegnete die für Raumordnung zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer, dass im alten Gesetz die fünffache Fläche vorgesehen sei, nun sei diese auf das Zweifache eingeschränkt worden.
 
 
 
 
Als Reaktion auf den Vorwurf, er würde mit seinen Änderungsanträgen der Spekulation Tür und Tor öffnen, zog Franz Locher (SVP) seine Anträge zurück, in welchen er unter anderem forderte, dass Gebäude im landwirtschaftlichen Grün auf 495 m3 erweitert werden dürften, auch wenn sie über weniger als 300 m3 Wohnraum verfügen.
Auch der Artikel 4 zum Planungsmehrwert, mit dem die Gemeinden dazu verpflichtet werden, einen Teil die durch Umwidmung (beispielsweise Grün in Baugrund) entstehende Erhöhung des Marktwertes einzuheben, wurde intensiv diskutiert. Im Fall der Ausweisung von Mischgebieten werden 60 Prozent der Fläche zur Hälfte des Marktwerts durch die Gemeinde erworben. Die so erworbenen Flächen sind dem geförderten Wohnbau und/oder Wohnungen mit Preisbindung vorbehalten. Dello Sbarba, der zu diesem Artikel drei Änderungsanträge einreichte, stieß sich insbesondere daran, dass die Gemeinde auf den Erwerb verzichten und die Fläche den Privaten überlassen könnte. Diese müssten zwar einen Teil der Flächen in Form von Wohnungen mit Preisbindung errichten, die restlichen lägen jedoch in ihrer Hand. Der Grüne Abgeordnete sah hier die Gemeinden in der Hand der Grundbesitzer, welche die Vorgaben diktieren könnten, und nannte die Stadt Bozen und den Investor Benko als Beispiel. Dieses Anliegen teilte auch Paul Köllensperger vom Team K, der weiters einen Änderungsantrag bezüglich Verfahren zur Genehmigung der Planungsmaßnahmen für Flächen von maximal 1.000 m2 eingebracht hat. Die Schätzung für Flächen mit weniger als 1.000 m2 sollten von Privaten durchgeführt werden, für jene, die diese Größe übersteigen, sollte das Landesschätzamt zuständig sein. Brigitte Foppa von den Grünen forderte, dass zumindest für Bozen Wohnungen mit Preisbindung für die Miete reserviert werden sollten, damit komme man auch einer Forderung des Südtiroler Jugendringes nach. Wie Landesrätin Hochgruber Kuenzer erklärte, sei der Mietmarkt in Bozen ein schwieriger, doch könne das Land nicht in den Mark eingreifen und eine Vorgabe erlassen, wonach die Hälfte der Wohnungen mit Preisbindung vermietet werden müsse. Alle Änderungsanträge wurden mehrheitlich abgelehnt.
 
 
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Riccardo Dello Sbarba, Landtagsabgeordneter der Grünen, als Don Quijote im Kampf gegen den Gesetzesentwurf. (Foto: Seehauserfoto)
 
 

Deeg stimmt dagegen

 
Interessant wurde die Debatte zu Artikel 16 bezüglich der Wohnungen mit Preisbindung. Sind im alten Gesetz diesem neuen Wohnform-Konzept nur wenige Zeilen gewidmet – im Grunde genommen ein nicht umsetzbares Konstrukt – soll mit der Änderung bzw. Ausformulierung und Präzisierung den Gemeinden ein Instrument in die Hand gegeben werden, mit welchem den Bürgern und Bürgerinnen eine finanziell stemmbare Alternative zum geförderten Wohnbau angeboten wird. Im Prinzip geht es darum, dass die Gemeinde potentiellen Interessierten wie beispielsweise Bauunternehmen zu einem festgesetzten Preis Flächen oder Bestandskubaturen für die Errichtung von freien wie auch Wohnungen mit Preisbindung zur Verfügung stellt. Im Unterschied zum geförderteren Wohnbau legt die Gemeinde bereits vorab den Quadratmeterpreis fest, womit der potentielle Mieter oder Käufer unmittelbar weiß, welche Kosten auf ihn zukommen. Was die Förderungen betrifft, sind die Wohnungen mit Preisbindung dem geförderten Wohnbau gleichgestellt. Kurz vor Abstimmung noch „hineingerutscht“ ist ein Änderungsantrag von Landesrätin Hochgruber Kuenzer, wonach Wohnungen mit Preisbindung einer zeitlichen Befristung von 20 Jahren unterliegen und anschließend dem freien Markt zur Verfügung stehen. Auch diese Änderung stieß nicht auf viel Gegenliebe seitens der Grünen, insbesondere Dello Sbarba kritisierte, dass dadurch dem Mietmarkt Wohnraum entzogen würde. Die Grünen stimmten geschlossen gegen diesen Änderungsantrag wie auch Soziallandesrätin Waltraud Deeg. Wie Landeshauptmann Arno Kompatscher erklärte, sei dieser Antrag mit der Mehrheit abgestimmt worden, offenbar hatte er jedoch nicht die Zustimmung der Soziallandesrätin gefunden. Was die zeitliche Limitierung betreffe, erklärte Landeshauptmann Kompatscher, dass dies vom Gesetz so vorgesehen sei – wie übrigens auch beim geförderten Wohnbau, jedoch bleibe die Konventionierung aufrecht. Der Änderungsantrag wurde mit 16 Ja, 4 Nein und 9 Enthaltungen angenommen.
 
 

Frist

 
Ausgiebig diskutiert wurde der Artikel 32 zu den Übergangsbestimmunen. Hier sorgte vor allem die Streichung der Frist für die Abgabe des Gemeindenentwicklungsprogramms für Diskussionsstoff. Die Grünen sprachen sich für eine Beibehaltung aus, das Team K wie auch Peter Faistnauer von der Fraktion „Perspektiven Für Südtirol“ traten in ihren jeweiligen Änderungsanträgen für verschiedene Fristen ein. Wie Landesrätin Hochgruber Kuenzer erklärte, sei mit der Dreijahresfrist für die Finanzierung sehr wohl eine Verbindlichkeit gegeben.
Bei der Schlussabstimmung stimmten 19 Abgeordnete für den Landesgesetzesentwurf, 9 dagegen und 3 enthielten sich der Stimme.
 
 
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Martin Tarshito Sat, 05/13/2023 - 15:49

Wintergärten können einen entscheidenden Beitrag zu mehr Energieeffizienz bzw. zu sinnvoller, günstiger und demokratischer Nutzung natürlicher Wärmeenergie leisten.

Daher wäre es unverständlich, würde sich Südtirol der begünstigenden Liberalisierung in Restitalien nicht entsprechend anpassen und in Themen "Nachhaltigkeit" und "Klimaschutz" auf leeren Worthülsen sitzen bleiben.

Sat, 05/13/2023 - 15:49 Permalink
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Martin Tarshito Sat, 05/20/2023 - 13:36

"Aber auch Andreas Leiter Reber von den Freiheitlichen drückte der Abstimmung seinen Stempel auf, indem es ihm gelang, gemeinsam mit den Unterschriften der Lega-Abgeordneten Rita Mattei, Giuliano Vettorato und Massimo Bessone sowie Carlo Vettori von der Partei Forza Italia Alto Adige, einen Beschlussantrag durchzubringen, der die Möglichkeit der Errichtung von Wintergärten vorsieht. '

Hierzu kann ich kein bestätigendes Landtags-Protokoll finden.

Was ist nun dran?
True or Fake News?

Sat, 05/20/2023 - 13:36 Permalink