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15 Tage mit Aussicht auf Verlängerung

Was in der neuen Verordnung Nr. 69 steht, die von 14. bis 29. November gilt.
Bolzano
Foto: Othmar Seehauser

Kurz vor 20 Uhr hat Landeshauptmann Arno Kompatscher am Donnerstag die angekündigte Verordnung unterzeichnet, mit der für zwei Woche Schule und Wirtschaft weiter heruntergefahren werden. Die zentralen Punkte erläuterte der Landeshauptmann am Nachmittag im Landtag.

  • die Verordnung Nr. 69 tritt am Samstag, 14. November, in Kraft und ist für 15 Tage gültig, also bis einschließlich 29. November
  • Kinderbetreuungseinrichtungen, Kindergarten und Grundschulen bleiben für eine Woche geschlossen; vom 16. bis 22. November gibt es für alle Schulstufen Fernunterricht
  • Klein-, Kindergarten- und Grundschulkinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, können weiterhin in die Betreuungsdienste bzw. zum Präsenzunterricht in die Schule
  • als systemrelevante Berufe gelten:
    • essentielle Dienste des Gesundheitswesens
    • soziale und sozio-sanitäre Dienste
    • Ordnungs- und Rettungskräfte
    • öffentlicher Personennahverkehr und Postdienst
    • Bevölkerungsschutz
    • Handel von Lebensmitteln oder Gütern des täglichen Bedarfs
    • Apotheken und Para-Apotheken
    • pädagogische Fachkräfte, Lehrer, Kleinkindbetreuer, Mitarbeiter für Integration
  • Kinder mit Beeinträchtigung und von Eltern, die sich nachweislich in einer schwierigen sozialen Situaiton befinden, haben Anspruch auf Betreuung bzw. Präsenzunterricht in allen Schulstufen
  • Wichtig: Der Antrag um Zulassung zum Unterricht in Anwesenheit oder um Zulassung zur pädagogischen Begleitung in Präsenz muss bis Freitag, 13. November 2020, (12 Uhr) im jeweiligen Kindergarten, der jeweiligen Schule oder Direktion eingereicht werden.
  • alle wirtschaftlichen Tätigkeiten sind ausgesetzt – mit einer Reihe von Ausnahmen:
    • jene Betriebe mit den entsprechenden Ateco-Codes, die in der Anlage der Verordnung Nr. 69 enthalten sind
    • Baustellen sind geschlossen, bis auf jene von nationalem und europäischem oder von strategischem Interesse bzw. für öffentliche Infrastrukturen
    • bereits begonnene Bauarbeiten können abgeschlossen werden, um Schäden zu vermeiden
    • auch Reparatur-, Wartungs- und Installationsarbeiten sind möglich
    • in den Produktionsbetrieben können Aufträge abgearbeitet werden
    • für alle zugelassenen Tätigkeiten gilt, dass kein Kundenkontakt stattfinden darf
  • es gibt verschärfte Auflagen für die bestehenden Sicherheitsprotokolle:
    • die 1/10-Regel wird wieder eingeführt: ein Mitarbeiter pro 10 Quadratmeter
    • die Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion von Arbeitsplätzen werden verstärkt
    • es kann nur das Personal eingesetzt werden, das bei dem vom Landesgesundheitsdienst organisierten Corona-Screenings teilnimmt, die am 20. November beginnen – falls sich ein Mitarbeiter weigert, muss er die darauffolgende Woche freigestellt werden bzw. Urlaub nehmen (die Details dazu werden bei einer Pressekonferenz am Freitag Nachmittag bekannt gegeben)
  • in der öffentlichen Verwaltung ist der Schalterdienst auf Vormerkung möglich

Außerdem werden alle Maßnahmen der Verordnung Nr. 68, mit der der Landeshauptmann Südtirol zur “roten Zone” erklärt hat, um eine Woche bis einschließlich 29. November verlängert.

 

Nach Testreihe Bilanz ziehen

 

Am Ende der Verordnung Nr. 69 findet sich der Hinweis, dass die Maßnahmen oder einzelne Punkte davon verlängert werden können, “falls es die epidemiologische Situation erfordert, oder falls es der Umfang der Beteiligung am Screening auf Landesebene (…) nicht ermöglicht, eine Bewertung der epidemiologischen Situation vorzunehmen”. Sprich, wenn sich bei den flächendeckenden Tests, die am kommenden Wochenende stattfinden wird, nicht genügend Menschen beteiligen, können Schul- und Betriebsschließungen verlängert werden. Auch nur in einzelnen Gemeinden. 67 Prozent der Bevölkerung, rund 350.000 Menschen, sind aufgerufen, sich einem Antigentest zu unterziehen. Damit wollen die Behörden die Verbreitung des Coronavirus im Land feststellen und positive Fälle unter Quarantäne setzen. Bisher ist dafür ein positiver PCR-Test nötig. Der aber ist um einiges zeit- und ressourcenaufwändiger Die Landesregierung will, in Absprache mit Rom, erreichen, dass für die bei der Testreihe positiv Getesteten automatisch die amtlich verordnete Quarantäne samt Krankschreibung erfolgt.

Die Details dazu werden, wie erwähnt, am Freitag Nachmittag bekannt gegeben.

Am Donnerstag hatten die Landtagsabgeordneten die Möglichkeit, einige dringende Fragen mit dem Landeshauptmann abzuklären. Darunter etwa folgende:

 

Müssen beide Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, um Anspruch auf Kinderbetreuung zu haben?

Nein. Aber es muss eine Erklärung abgegeben werden, dass der andere Elternteil nicht die Möglichkeit auf Smartworking hat bzw. es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt. Wenn der andere Elternteil hingegen zu Hause arbeiten kann, besteht kein Anspruch.

 

Darf man die Grenze zu Österreich überschreiten?

Momentan ist möglich, aus Studiengründen, schulischen Gründen, Gesundheits- oder Arbeitsgründen die italienisch-österreichische Grenze in beide Richtungen zu passieren. Erlaubt ist das auch, um den Ehepartner oder die eigenen Kinder zu besuchen, nicht aber, um andere Verwandte oder den Lebenspartner  zu besuchen. Laut Landeshauptmann werde daran gearbeitet, Erleichterungen herbeizuführen.

 

Ist es tatsächlich verboten, Freunde und Verwandte in der eigenen Wohnung zu empfangen?

Das sieht die Verordnung Nr. 68 vor und hat zu Diskussionen über die Verfassungsmäßigkeit geführt. Tatsächlich empfiehlt es die Regierung in Rom nur. Laut Kompatscher spiele hier der “kommunikative Faktor” eine Rolle, man habe die klare Botschaft vermitteln wollen, dass soziale Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren sind. “Im Wissen, kein Recht zu haben, in die Privatwohnung eindringen, Kontrollen durchführen und Strafen verhängen zu können.”

 

Auskunft erhalten die Bürger unter der Grünen Nummer des Zivilschutzes 800 751 751, die täglich von 8 bis 20 Uhr aktiv ist.