Chronicle | Twenty

Hauptverfahren gegen Spagnolli beantragt

Luigi Spagnolli scheint nicht um ein Hauptverfahren wegen Amtsmissbrauch im Fall Twenty herumzukommen. Pietro Tosolini hat dagegen vorerst das TAR hinter sich.

Unternehmer in Südtirol zu sein ist  heißt vor allem viel Zeit darauf zu verwenden, Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Das erklärte erst zu Beginn dieser Woche der von der Tageszeitung Dolomiten gekürte „Manager des Jahres“ Giovanni Podini. Wenn er gewusst hätte, wie viel Kraft es kosten würde, das Einkaufszentrum Twenty in seiner jetzigen Form zu eröffnen, hätte er es wahrscheinlich nicht gemacht, gestand Podini  bei der Verleihung der Auszeichnung im Rahmen des Neujahrsempfangs des Unternehmerverbandes. Ähnliche Gedanken dürfte in diesen Tagen Luigi Spagnolli haben. Denn laut Tageszeitung Alto Adige scheint in der Causa Twenty ein gerichtliches Nachspiel für Bozens Ex-Bürgermeister immer unausweichlicher: Am Mittwoch habe die Staatsanwaltschaft demnach einen Antrag für das Hauptverfahren in der Causa wegen Amtsmissbrauch unterschrieben.

Spagnolli wird in dem Verfahren vorgeworfen, die Podini-Gruppe gegenüber anderen Mitwebern bevorzugt zu haben und die Konzession für die Verdoppelung der Twenty-Verkaufsfläche trotz Verletzung der Vorschriften des Flughafen-Risikoplans sowie der negativen Bewertung der Baukommission ausgestellt zu haben. Allerdings ist letztere nicht bindend; und auch in Sachen Flughafen-Risikoplan bringt die Verteidigung  Ausnahmebestimmungen für das Einkaufszentrum ins Spiel. Gewichtig für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft dürften laut der italienischen Tageszeitung aber auch die Aussagen des ehemaligen Grundeigentümers Renato Tamanini gewesen sein, auf dessen später verkauftem Grundstück die Brücke zum Twenty erreichtet wurde.

Punktesieg für Tosolini

Weiter aufgeschoben ist dagegen ein weiterer Rechtsstreit um Handelsflächen: In der Causa Centrum, in dem Pietro Tosolini ebenfalls wegen dem Flughafen-Risikoplan die Schließung von sechs Geschäften seines Einkaufszentrums in der Galvani-Straße droht, hat das Verwaltungsgericht nun laut Corriere dell’Alto Adige entschieden, die entsprechende Verordnung der Gemeinde Bozen weiter auszusetzen. Bis zur Entscheidung in merito können die Geschäfte also geöffnet bleiben. Doch bei der Gemeinde bleibt man laut Corriere optimistisch: „Wir sind weiterhin überzeugt, dass unsere Einwände begründet sind und warten nun auf die definitive Entscheidung“, wird Kommissär Michele Penta zitiert.