Pflanzenschutz bleibt, wie er ist
Der zweite Gesetzgebungsausschuss des Landtags hat heute den Gesetzentwurf von Landesrat Arnold Schuler „Bestimmungen auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes“ mit geringfügigen Änderungen genehmigt und an den Landtag weiter gereicht. Befürchtungen, der Gesetzestext werde Südtirols Gemeinden entmachten, was ihr Mitspracherecht in puncto Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln angeht, seien völlig unbegründet, erklärte der Landesrat für Landwirtschaft gegenüber salto. Der Grüne Riccardo Dello Sbarba, der zum selben Thema einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt hatte, stimmte als einziges Ausschussmitglied gegen Schulers Vorlage und kündigte einen Minderheitenbericht an. Die Gruppe PAN (Pesticide Action Network) Italia hatte am Vormittag kritisiert, das neue Gesetz nehme den Bürgermeistern die Möglichkeit, die Gesundheit ihrer Bürger vor dem Einsatz chemischer Substanzen in der Landwirtschaft zu schützen.
Herr Schuler, werden Südtirols Bürgermeister durch diesen Gesetzentwurf entmachtet, was den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ihrem Gemeindegebiet anbelangt?
Der Gesetzentwurf sagt: Gemeinden haben die Zuständigkeit, die ihnen Landesverwaltung im Einvernehmen mit dem Rat der Gemeinden einräumt. Ohne die Zustimmung des Rates der Gemeinden geht nichts. Der Rat der Gemeinden hat meinen Entwurf übrigens positiv bewertet. Das Gesetz regelt kaum Neues. Es ist im Grunde die Zusammenfassung und Vereinheitlichung bereits bestehender Bestimmungen.
Die da wären?
Die Leitlinien, die für den nachhaltigen Einsatz von Pflanschutzmitteln gelten, haben wir bereits im Juli 2015 verabschiedet und auch damals bereits mit den Gemeinden abgesprochen. Die Gemeinden wurden also in keinster Weise übergangen. Die Leitlinien regeln, wie der Nationale Aktionsplan zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden aus dem Jahr 2014 in Südtirol umgesetzt wird. Südtirol gehört übrigens zu den ersten Regionen, die diesen Aktionsplan übernommen haben. Unsere Leitlinien gehen, und das muss auch einmal gesagt werden, über das hinaus, was im Aktionsplan gefordert wird.
Was sagen diese Leitlinien?
Sie legen Dinge fest wie Abstandsregelungen für bestimmte Pflanzenschutzmittel und bestimmte Zonen, die Uhrzeiten der Ausbringung, die Kontrollen, die Strafen im Falle von Verstößen usw.
Kann es aufgrund dieser neuen Regelung auf in Zukunft in den Gemeinden Bürgerbefragungen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln geben, wie in Mals eine abgehalten wurde, oder nicht?
Selbst wenn wir es wollten, könnten wir Derartiges über das Gesetz, das heute im Landtagsausschuss zur Diskussion stand, gar nicht regeln. Es geht bei diesem Gesetz gar nicht um die Möglichkeit einer Volksbefragung. Das war nie ein Thema. Was eine eigene Diskussion verdienen würde, ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im privaten Bereich. Mein Entwurf regelt ja nur den Einsatz in der Landwirtschaft. Heute kann jeder in seinem privaten Garten spritzen, was und wieviel er will. Das Land kann hier aber nicht gesetzgeberisch tätig werden, weil die staatliche Rahmengesetzgebung fehlt.