Politics | Mobilität

"Der Flughafen muss raus"

Und zwar aus dem neuen Mobilitätsgesetz. Das fordern Grüne und Bürgerunion. Indes gibt es erste Details zum Gesetzesentwurf, der zur Volksbefragung vorgelegt werden soll.

Am morgigen Donnerstag wird sich der vierte Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtags mit dem Entwurf zum neuen Mobilitätsgesetz beschäftigen. Schon im Vorfeld sind sich neben den am Montag aufmarschierten Flughafen-Gegnern auch Grüne und Bürgerunion einig: Der im Gesetzesentwurf enthaltene Passus zum Bozner Flughafen muss raus. Und zwar vollständig. Insgesamt vier Artikel des neuen Gesetzes über die “Öffentliche Mobilität” betreffen mehr oder weniger direkt den Flugplatz. Zusammenfassend sehen diese vor, dass zum einen der Flughafen von der zuständigen öffentlichen Landesgesellschaft geführt und dafür vom Land Südtirol finanziert werden soll. Zum anderen überträgt das Land an Fluggesellschaften die Aufgabe, Linienflüge vom Flughafen Bozen aus zu garantieren – dafür erhalten die Unternehmen öffentliche Beiträge.

Für die Grünen, die im 4. Gesetzgebungsausschuss durch Riccardo Dello Sbarba vertreten sind, ist die Streichung der Flughafen-Artikel “auch eine Frage des Respekts”. “So wie Landeshauptmann Kompatscher die Umweltorganisationen dazu auffordert, mit ihrem Urteil abzuwarten, bis das Gesetz über den Flugverkehr offiziell vorgestellt wird, so fordern wir von Kompatscher, dem Landtag keine vorgezogenen Entscheidungen über den Flughafen aufzuzwingen, und das Gesetz über Züge und Busse nicht dafür zu missbrauchen”, schreiben Dello Sbarba, Foppa und Heiss. Auch die Bezirksgruppe Überetsch/Unterland der Süd-Tiroler Freiheit stellt sich die Frage: “Welches Spiel treibt der Landeshauptmann?” Man befürchtet, dass sich die Flughafen-Befürworter durch das neue Mobilitätsgesetz “einen doppelten Boden” schaffen würden. Gleich wie die Grünen und die Süd-Tiroler Freiheit ist auch Andreas Pöder der Meinung, dass erst die Volksbefragung 2016 abgewartet werden sollte, bevor in einem Gesetz ein Großteil der Entscheidungen zur Thematik Flughafen vorweggenommen wird. “So ausführlich und deutlich wurde der Flughafen noch nie in einem Gesetz als Bestandteil der Südtiroler Verkehrspolitik festgesetzt wie in diesem Mobilitätsgesetz”, meint Pöder, der die Bürgerunion in Landtag und 4. Gesetzgebungsausschuss vertritt. Für ihn steht fest: Bleiben die entsprechenden Flughafen-Artikel drin, “würden Landtag und Bürger von der Landesregierung wieder einmal in Sachen Flugplatz getäuscht und an der Nase herumgeführt” werden. Er sei jedenfalls gespannt, “wie diese erste Flughafen-Nagelprobe im Landtag ausgeht”.

Indes sind erste Details über den Gesetzentwurf bekannt geworden, der der Bevölkerung voraussichtlich im Juni nächsten Jahres zur Befragung vorgelegt wird. Der vier Artikel umfassende Entwurf enthält folgende Maßnahmen: Verlängerung der Landebahn; eine Testphase von fünf Jahren (2017 bis 2022), während der das Land jährlich 2,5 Millionen Euro – also 12,5 Millionen Euro insgesamt – in den Flughafen investiert. Wird die Mindestanzahl von 170.000 Passagieren in der Testphase zwischen 2017 und 2022 nicht erreicht, gibt es keine weiteren öffentlichen Gelder mehr; wird hingegen die Anzahl von 170.000 Passagieren erreicht, gibt es ab 2023 nur mehr 1,5 Millionen Euro vom Land.