Politics | Corona-Politik

Ziel: “gelbe” Ostern

Bis 5. April gibt es einige Lockerungen, etwa im Schulbetrieb und im Handel. Die Gastronomie bleibt im Lockdown. Essen und Trinken im Freien ist nicht mehr verboten.
Ostereier
Foto: Pixabay

Am Wochenende hat Landeshauptmann Arno Kompatscher eine neue Verordnung unterzeichnet. Darin werden die Maßnahmen bis zum 6. April, also bis nach den Osterfeiertagen festgelegt. Obwohl Südtirol bis auf weiteres “orange Zone” bleibt, werden schrittweise Lockerungen in Angriff genommen. Die Regeln gelten auf dem gesamten Landesgebiet, für Gemeinden, in denen Fälle der “südafrikanischen Variante” des Coronavirus aufgetreten sind, es gibt keine zusätzlichen Beschränkungen mehr. Dort öffnen ab heute, 15. März Kinderbetreuungseinrichtungen, Kindergärten, Grundschulen, Friseure und Schönheitspflege wieder.

 

Ab Montag, 15. März

 

  • die Bewegungsfreiheit bleibt auf das eigene Gemeindegebiet beschränkt; nur in den bekannten Ausnahmefällen – medizinische, Arbeits- oder Notwendigkeitsgründe – darf die Gemeinde verlassen werden
  • allerdings ist es wieder möglich, mit einem privaten Verkehrsmittel einen Ort innerhalb der Gemeinde zu erreichen, um spazieren zu gehen und Individualsport auszuüben.
  • die Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr bleibt aufrecht
  • neben Friseur- und Kosmetikstudios dürfen auch “Dienste zur Pflege der Haustiere” wie etwa Hundesalons wieder öffnen
  • Bars bleiben geschlossen, für Restaurants bleibt Take Away (bis 20 Uhr) und Lieferservice (bis 22 Uhr) erlaubt; außerdem ist es nicht mehr verboten, im Freien Speisen und Getränke zu konsumieren – vorausgesetzt der Abstand zwischen Personen aus nicht demselben Haushalt wird eingehalten

 

Ab Montag, 22. März

 

  • sämtliche Handelstätigkeiten dürfen wieder aufgenommen werden; die Geschäfte dürfen von Montag bis Freitag bis maximal 18 Uhr öffnen (Ausnahmen bleibt der Lebensmittelhandel, Apotheken, Trafiken etc.)
  • es bleibt verboten, sich zum Einkauf in einer andere Gemeinde zu begeben
  • in den Sicherheitsprotkollen für den Handel müssen regelmäßige Tests für die Bediensteten im Handel vorgesehen werden
  • in den Mittelschulen startet der Präsenzunterricht wieder – samt “Nasenbohrer-Test” wie in den Grundschulen; Land und Sanitätsbetrieb wollen dazu “eine verstärkte Informations- und Überzeugungsarbeit” leisten, um möglichst alle Eltern davon zu überzeugen, ihre Zustimmung zum Test zu geben; zudem wird daran gearbeitet, dass der Test zur Voraussetzung wird, um am Präsenzunterricht teilzunehmen

Die Oberschulen bleiben im Fernunterricht-Modus. Voraussichtlich bis nach Ostern. Ab dem heutigen Montag wird zumindest der praktische Unterricht sowie der Laborunterricht wieder aufgenommen.

Stichwort Ostern: Über die Feiertage kommen (anders als an Weihnachten) in Südtirol die staatlichen Regeln zur Anwendung. Diese sehen vor, dass das gesamte Staatsgebiet (außer Sardinien) zur “roten Zone” wird. Vom 3. bis zum 5. April darf also (wie bisher) die eigene Gemeinde nicht verlassen werden, Geschäfte bleiben geschlossen, genauso Bars und Restaurants. Die staatliche Regelung für die Osterfeiertage sieht zudem die Möglichkeit vor, einmal am Tag und maximal zu zweit einen anderen Haushalt zu besuchen.

 

Gastro und Beherbergung erst nach Ostern

 

“Es ist das grundsätzliche Ziel, nach den Osterfeiertagen zur gelben Zone zu werden”, betont Landeshauptmann Arno Kompatscher, “um dann weitere Öffnungsschritte anzugehen, wie die Öffnung der Bars- und Restaurationsbetriebe”.

Während sich die Kaufleute erfreut zeigen und aufatmen – “dass der gesamte Südtiroler Handel am 22. März wieder öffnen darf, ist eine erste Sauerstoffzufuhr, die dem arg gebeutelten Sektor hilft, mit etwas mehr Zuversicht in die Zukunft zu schauen”, sagt hds-Präsident Philipp Moser –, sehen die Hoteliers und Gastwirte im wahrsten Sinne des Wortes rot. “Die Landesregierung hat Gastronomie und Tourismus einfach vergessen. Die fahren unsere Branche an die Wand”, wettert HGV-Präsident Manfred Pinzger in den Dolomiten.

 

 

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Schorsch Peter Mon, 03/15/2021 - 11:59

“Die Landesregierung hat Gastronomie und Tourismus einfach vergessen. Die fahren unsere Branche an die Wand”

Meine Partnerin arbeitet selbst im Tourismus, bzw. arbeitet derzeit nicht, die bescheidene Lage im Tourismus ist mir also bestens präsent.
Und trotzdem: Solange die Menschen nicht mitdenken, und nicht kontrolliert wird, und sie dicht an dicht ohne Maske im Inneren der Bars laut redend aufhalten, sehe ich das komplette Öffnen der Gastronomie als nicht möglich an.

Erinnert man sich noch an den "Südtiroler Weg" vor ein paar Wochen, als alles offen waren, und die Zahlen kontinuierlich stiegen, und die Krankenhäuser
immer voller wurden?
Nun, wieso soll nicht wieder genau das gleiche passieren, wenn man zu früh wieder alles aufmacht? Die Wahrscheinlichkeit, dass es nicht passiert, sehe ich als sehr gering an.

Die Hotels können, wenn sie jetzt aufmachen, nur südtiroler Gäste empfangen. Lohnt sich das?

Bitte, nicht immer kurzfristig denken!
Soll Südtirol doch bitte lieber versuchen, die Zahlen jetzt niedrig zu halten, um dann z.B. im Mai wieder aufmachen zu können, oder wann auch immer die Regionen- und Ländergrenzen wieder aufgehen und Gäste kommen können!

Es gilt auch zu vermeiden, dass Südtirol von Deutschland als Virusvariantengebiet oder Hochinzidenzgebiet eingestuft wird.
Denn wer einmal so eingestuft ist, kommt nicht mehr so einfach raus - siehe z.B. Großbritannien, wo die 7-Tage-Inzidenz niedriger ist als in Deutschland, während in Deutschland die britische Mutation eh schon das Ruder übernommen hat.
D.h. die Einstufung macht keinerlei Sinn mehr, und trotzdem bleibt sie erhalten.
Wenn ich will, dass Touristen nach Südtirol kommen sollen, dann muss ich eine entsprechende Einstufung vermeiden!

Mon, 03/15/2021 - 11:59 Permalink
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G. P. Mon, 03/15/2021 - 14:12

Da hat sich ein Fehler eingeschlichen:
"Die staatliche Regelung für die Osterfeiertage sieht zudem die Möglichkeit vor, einmal am Tag und maximal zu zweit einen anderen Haushalt zu besuchen."
Dies mag zwar stimmen, gilt aber in Südtirol NICHT, siehe Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 14 vom 13.03.2021.

Mon, 03/15/2021 - 14:12 Permalink