Politics | Sanität

„Nein, das stimmt nicht!“

Vor Kurzem hat der Landtagsabgeordnete Manfred Vallazza eine Landtagsanfrage zum Datensystem des Sanitätsbetriebes eingereicht. Die Antworten überraschen.
Arzt
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„Die Digitalisierung und Einspeisung der Patientendaten in ein einheitliches Datensystem ist zeitgemäß und ein wichtiges Faktum, damit die gesamte Patientengeschichte verfügbar ist“, führte der Landtagsageordnete Manfred Vallazza in der Prämisse seiner Anfrage aus. Im Antwortschreiben erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher – zugleich Landesrat für das Ressort Sanität –, dass es zwei Datensysteme zur klinischen Dokumentation gebe, die orts- und zeitunabhängig mit medizinischen Patientendaten gespeist werden können. Zum einen die „Elektronische Patientenakte (EPA)“ des Südtiroler Sanitätsbetriebes (SABES), in welcher alle Daten und klinischen Unterlagen gesammelt werden, welche der Südtiroler Sanitätsbetrieb für seine Patienten im Rahmen der Erbringung von gesundheitlichen Leistungen in digitaler Form erstellt hat.
 
 
 
 
Weiters hat das Land auf der Plattform MyCivis den Online-Dienst „EGA“ eingerichtet, welcher es allen im Landesgesundheitsdienst eingeschriebenen Personen ermöglicht, die sie betreffenden Dokumente, die von den Einrichtungen des Landesgesundheitsdienstes bzw. des staatlichen Gesundheitsdienstes erstellt wurden, abzurufen. Nähere Informationen zur EGA können unter dem Link https://civis.bz.it/elektronische-gesundheitsakte abgerufen werden. Die Frage, ob es stimme, dass Ärzte auf das Informationssystem nicht ortsunabhängig zugreigreifen können, um die Krankengeschichte des Patienten vollständig zu eruieren, wird mit einem dezidierten Nein beantwortet. „Vorausgeschickt, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb (SABES) und die Ärzte für Allgemeinmedizin und die Kinderärzte freier Wahl (ÄAM/KFW) getrennte Verantwortliche der Datenverarbeitung sind, wird mitgeteilt, dass alle innerhalb des SABES tätigen medizinischen Fachkräfte, die einen Patienten innerhalb des SABES in Behandlung nehmen, die für diesen Patienten in der EPA gesammelten Daten und klinischen Unterlagen, einschließlich der freiberuflich erbrachten Leistungen (Intramoenia), einsehen können“, ist im Anwortschreiben zu lesen, wo es weiter heißt, dass die Ärzte für Allgemeinmedizin und die Kinderärzte freier Wahl (ÄAM/KFW) hingegen keinen Zugriff auf die EPA hätten. Diese können jedoch mittels der von ihnen für ihre Arbeit verwendeten Patientenaktensoftware, welche mit dem „System der Datensammlung der Provinz (SAP)“ kompatibel sein muss, auf die EGA zugreifen, sofern diese Person ihr Einverständnis erteilt hat. Weiters werden im Laufe des Jahres auch die innerhalb des SABES tätigen Ärzte in der Lage sein, mittels des „Mitarbeiterportals EGA – ärztliches Personal“ auf die EGA zugreifen zu können. Voraussetzung hierfür ist immer, dass die betroffene Person das Einverständnis zur Konsultation der EGA erteilt hat. Im Anwortschreiben wird zudem mitgeteilt, dass bis dato kein Fall bekannt sei, wo Menschen aufgrund des Umstandes, dass Ärzte nicht auf Patientenakten zugreifen konnten, medizinisch Schaden genommen haben, auch seien diesbezüglichen keine Schadenersatzforderungen eingegangen.