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Suchen Sie eine Betriebsprämie?

„Betriebsprämie weiterzugeben“ steht in einer Anzeige zu lesen, die vorgestern in der Bauernbörse veröffentlicht wurde. Geht – und zwar ganz legal.
  • Normalerweise werden in der Facebook-Plattform Bauernbörse Tiere, Liegenschaften, Maschinen und bäuerliche Produkte zum Kauf oder Verkauf angeboten. Dass auch Betriebsprämien auf dieser Börse gehandelt werden, ist mehr als ungewöhnlich, was sich auch im Kommentarbereich widerspiegelt – nach dem Motto „Wie soll das gehen?“ Der Verdacht, dass sich hier irgendetwas Illegales abspielt, ist schnell bei der Hand, genauso wie der Pauschalvorwurf an die Bauern, dass man sich nicht wundern brauche, wenn man in der Kritik stehe. Handelt es sich hier tatsächlich um eine „schwindelige“ Sache? Nein, eine Betriebsprämie weiterzugeben, ist tatsächlich möglich, ganz legal und hat sogar noch einen völlig nachvollziehbaren logischen Hintergrund.

  • Betriebsprämie zu vergeben: Inserat in der Bauernbörse Foto: Quelle Bauernbörse
  • Um Prämien in Anspruch nehmen zu können, werden sogenannte „Titoli Pac“ bzw. Prämienrechte benötigt, die noch aus der Reform des ehemaligen Agrarministers Franz Fischler aus dem Jahr 2001 herrühren. Im Zuge dieser Reform wurden die Prämienrechte von der Produktion wie beispielsweise Milch oder Mast entkoppelt und an eine Fläche gebunden bzw. musste die Bewirtschaftung dieser Fläche weitergeführt werden. Wenn ein Landwirt die Bewirtschaftung einer Fläche, für welche er die Prämien in Anspruch genommen hat, einstellt, beispielsweise weil die Pacht nicht erneuert wird oder er die Flächen verkauft, kann er die Prämienrechte an den neuen Pächter bzw. Besitzer weitergeben/verkaufen/schenken oder auch an einen anderen Interessenten. Nutzen bringen diese Prämienrechte nur jemandem, der über entsprechende Flächen, verfügt, sprich Prämienrechte für Grünflächen nutzen einem Obstbauern nichts.

  • Grünlandbewirtschaftung: Für die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen können Inhaber sogenannter Prämienrechte um die Betriebsprämie ansuchen. Foto: Seehauserfoto

    Werden die Prämienrechte nicht weitergegeben, verfallen diese bzw. fallen an das nationale Kontingent. Vorrang bei der Zuweisung aus dem nationalen Kontinigent haben vor allem Junglandwirte und weibliche Antragstellerinnen. Über das nationale Kontingent hinaus werden während einer Förderperiode jedoch keine zusätzlichen Prämienrechte ausgegeben. Der Hintergrund ist dabei durchaus nachvollziehbar: Die finanziellen Mittel, die in einer Förderperiode zur Verfügung stehen, sind begrenzt. Würde sich die Zahl der Prämienberichtigten erhöhen, würden damit automatisch die Geldmittel für den einzelnen schrumpfen. Die Begrenzung der Prämienberechtigten stellt damit sicher, dass während einer gesamten Förderperiode die Beiträge gleich hoch bleiben. Die Gesuche von Betriebsprämien bzw. die Umschreibung der sogenannten „Titoli“ erfolgt übrigens durch die Dienstleistung des sogenannten CAA (Centro Assistenz Agricola Coldiretti), in Südtirol beispielsweise geschieht das über den Bauernbund oder Coldiretti.

    Prämienrechte weiterzugeben, die an neue Flächen gekoppelt werden, ist damit keinesfalls unüblich, unüblich bzw. kurios ist vielmehr, dass diese über ein öffentliches Verkaufsportal angeboten werden. 

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Josef Fulterer Thu, 03/28/2024 - 08:16

In Deutschland gab es bereits im vorigen Jahrhundert die Sofa-Melker, die nach der Auflassung der Milcherzeugung ihre Milchquoten, gegen den 1 Jahres-Milcherlös oder jährlichen satten Prämien weiter bei der Milcherzeugung mit gefressen haben.
In Südtirol sind diese Milchquoten verfallen + "ohne Geld" unter den weiter Milch-produzierenden Bauern verteilt worden.

Thu, 03/28/2024 - 08:16 Permalink