Chronicle | Heuschreck

Keine Fessel - kein Hausarrest

Ester Quici dürfte theoretisch in den Hausarrest. Doch da keine elektronische Handfessel aufzutreiben ist, bleibt sie vorerst im Gefängnis.

Mehr als einen Tag lang hat das Bozner Freiheitsgericht beraten, bis der Entschluss fest stand: Ester Quici darf das Gefängnis verlassen. Zumindest auf dem Papier ist die Verdächtige im Todesfall Alessandro Heuschreck im Hausarrest. Das Gericht stimmte somit zumindest teilweise dem Antrag auf Freilassung zu. Quicis Verteidiger, Beniamino Migliucci und Enrico Lofoco hatten diesen gestellt. Doch im Trientner Gefängnis steht keine elektronische Handfessel zur Verfügung. Daher bleibt die 34-Jährige vorläufig dort inhaftiert. Eine elektronische Handfessel war von den Richtern als Auflage für die Entlassung festgelegt worden. Diese kann jederzeit die genaue Position Quicis an die nächstgelegene Carabinieristation weiter geben. In Italien sind die elektronischen Überwachungsinstrumente aber nach wie vor rar. Neben Ester Quici wartet übrigens auch Klaus Rabanser zur Zeit noch auf eine elektronische Handfessel – und die Überstellung in den Hausarrest. Der Waldarbeiter aus Lajen wird verdächtigt, zwei Prostituierte schwer verletzt zu haben.

Nun werden die beiden rechtsmedizinischen Gutachten von Anklage und Verteidigung erwartet. Im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens hatten zwei Gutachter der ermittelnden Staatsanwältin Daniela Pol sowie ein Gutachter der Verteidigung eine Autopsie am Leichnam von Alessandro Heuschreck durchgeführt. Letzterer hatte Schnitt- und keine Stichwunden am Körper des Verstorbenen festgestellt – ein Indiz, das die Behauptung Quicis, ihr Partner habe sich die Verletzungen selbst zugefügt, stützen könnte. Die Staatsanwaltschaft geht nach wie vor von Mord aus.

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