Politics | neue Corona-Regeln

Abtanzen nur mit Abstand und App

In Südtirol dürfen Discos – anders als im restlichen Staatsgebiet – wieder öffnen. Es gelten strenge Sicherheitsauflagen. Ansonsten gibt es ab heute weitere Lockerungen.
Disco
Foto: Pixabay

Die Landesregierung hat am Dienstag (14. Juli) die Corona-Bestimmungen weiter angepasst. Dazu wurde die Anlage A zum Landesgesetz Nr. 4/2020 geändert, mit dem das Land Südtirol die Phase 2 autonom regelt. Die Anlage A beinhaltet generelle Vorschriften und spezifische Maßnahmen für unterschiedliche Sektoren. Diese werden im Zusammenhang mit der epidemiologischen Entwicklung kontinuierlich aktualisiert.

 

Aus für chirurgische Masken im Gastgewerbe

 

Eine zentrale Anpassung, die in der neuen Anlage A verankert ist, betrifft das Gastgewerbe: Servierkräfte sind künftig vom Tragen chirurgischer Masken befreit. Es reicht ein textiler Mund-Nasen-Schutz, wie etwa ein Halstuch oder eine Stoffmaske. “Damit erleichtern wir die Arbeit im Gastwerbe und sind im Gleichklang mit den Nachbarländern und Nachbarregionen”, sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher.

 

Strenge Vorgaben für Diskotheken

 

Geregelt wird in der neuen Anlage A auch der Betrieb in Diskotheken und Spielhallen, die wie von der Landesregierung am 23. Juni beschlossen, am 15. Juli öffnen dürfen. Im restlichen Italien hingegen bleiben Discos bis mindestens Ende des Monats geschlossen, wie Gesundheitsminister Speranza am Dienstag bestätigte.

“In Südtirol dürfen Diskotheken und Spielhallen morgen (heute, Anm.d.Red.) ihre Tätigkeit wieder aufnehmen, allerdings unter Beachtung strengster Vorgaben”, betont Kompatscher. So gilt die Abstandsregel von einem Meter auch beim Tanzen in der Disco. Die Atemwege müssen während des gesamten Aufenthalts in der Diskothek geschützt werden, außer am Tisch. Die 1/10-Regel muss eingehalten werden. Ebenso ist die Laser-Temperaturmessung vorgeschrieben. Zudem gelten Vorgaben für die Nachverfolgbarkeit. So müssen Discobesuchende die Immuni-App auf ihr Smartphone herunterladen. Diskotheken sind angehalten, einen Ordnungsdienst außerhalb des Betriebs einzurichten, der die Gäste erfasst. Was die Spielhallen angeht, so müssen die Betreiber neben jedem Spielautomaten Desinfektionsmittel bereitstellen.

 

Märkte und Wanderdarbietungen

 

Gelockert werden auch die Bestimmungen für die Märkte, Messen und Ausstellungen: Ab 15. Juli wird die 1/10-Regel durch die 1/5-Regel ersetzt. Auch im Sport gibt es Präzisierungen: So ist Mannschaftssport im Sinne des Breitensports unter Beachtung der Landesregeln möglich, wobei Kontakt zulässig ist, jedoch nur auf das absolut notwendige Ausmaß beschränkt. Der Wettkampfsport unterliegt den staatlichen Bestimmungen.
Auch Wanderdarbietungen, so zum Beispiel Kinderspiele oder Hüpfburgen, sind wieder zugelassen, sofern die Gegenstände nach jeder Benutzung desinfiziert werden.