Politics | Grundrechte Wien

Verletzungen des Eigentumsrechts

Verlust des Rechtsstaates in Österreich. Der Beitrag erschien bereits 2017 in der Huffington Post. Bis jetzt erfolgten keine Maßnahmen. Das Thema bleibt aktuell.
Hinweis: Dieser Artikel ist ein Beitrag der Community und spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der SALTO-Redaktion wider.
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Foto: Johannes Schuetz

Der folgende Beitrag erschien erstmals am 16. September 2017 in der Huffington Post Germany.

Die deutsche Redaktion der Huffington Post wurde im März 2019 geschlossen. Es wurden sämtliche Inhalte aller Autoren der Huffington Post Germany ausnahmslos aus dem Netz gelöscht. Zu den Autoren zählten beispielsweise auch der Liedermacher Konstantin Wecker, Russland-Experte Boris Reitschuster und Nebojša Medojević, ein Oppositionspolitiker aus Montenegro, der als Gastautor einen Beitrag über die Verletzung von Grundrechten in seinem Land schrieb.

Johannes Schütz veröffentlichte 60 Beiträge für Huffington Post Germany. Über die Verletzung von Grundrechten in der Europäischen Union.
Die Beiträge, die von Johannes Schütz auf Huffington Post Germany veröffentlicht wurden, sind in der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt/Main abrufbar.

Da das Thema auch nach fünf Jahren aktuell blieb, wurde dieser Beitrag hier nochmals veröffentlicht.  Denn es erfolgte bisher keine Lösung. Staatliche Stellen in Österreich griffen nicht ein, obwohl der Problembereich "Verletzungen des Eigentumsrechts durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft" mehrfach vorgetragen wurde.

Nur der Begriff wurde ersetzt. Die sogenannte „Sachwalterschaft" wurde auffällig, deshalb sprechen die Verantwortlichen jetzt von „Erwachsenenschutz“ und „Erwachsenenvertretung“. Im aktuellen Jahresbericht der Volksanwaltschaft für 2021 wurden wieder 102 Fälle gestanden. Die Dunkelziffer weiterer Fälle kann nicht mehr geschätzt werden. 

Europäische Union: Charta der Grundrechte verletzt - Der Fall Österreich

Nachdruck: Huffington Post Germany, 16. 9. 2017

Rechtssicherheit ist in Österreich nicht mehr gegeben. Fehlender Schutz des Eigentums. Korruption in der Justiz. Tausende Fälle. Belegt auch durch Berichte der österreichischen Volksanwaltschaft. Restitution in Milliardenhöhe erforderlich.
 

Der EU-Mitgliedsstaat Österreich steht vor einem für die westlichen Demokratien beispiellosen Justizskandal. Eine Gruppe aus betrügerischen Sachwaltern, korrupten Richtern und eingekauften Gutachtern agiert seit mehr als 10 Jahren ungestört. Enteignung durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft. Mit richterlicher Genehmigung. Durch Verletzung der Grundrechte der Europäischen Union. 

Im Jahresbericht der österreichischen Volksanwaltschaft für 2016 wurden 239 Fälle von Sachwalterschaft genannt, bei denen im Berichtszeitraum "Beschwerden" vorgebracht wurden. Bereits im Berichtsjahr 2015 wurden weitere 219 und 2014 weitere 233 Fälle genannt. Laut den Berichten der Volksanwaltschaft gibt es weiters eine Dunkelziffer von telefonischen Anfragen, die nicht in dieser Statistik aufscheinen. Schon im Bericht der Volksanwaltschaft 2010 findet sich die Aussage: "15 Prozent aller Beschwerden über die Justiz und Justizverwaltung betreffen den Bereich der Sachwalterschaft. Im Brennpunkt der Kritik steht dabei die Vermögensverwaltung".

 

EU-Charta der Grundrechte

Damit wird die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzt. Betroffen sind insbesondere das Eigentumsrecht (Artikel 17) und die Achtung des Privatlebens und Familienlebens, der Wohnung und Kommunikation (Artikel 7).

Das Geschäft mit Enteignung durch die Methode Sachwalterschaft blieb eine wachsende Branche in Österreich. Anfang 2000 gab es 31.000 Betroffene. 2014 gab es laut Statistik Austria rund 60.000. Das ist eine Verdoppelung der Fälle. In einer vom Justizministerium in Auftrag gegebenen Studie wird bereits ein Anstieg auf 80.000 Fälle innerhalb der nächsten Jahre prognostiziert.

Ansätze für Lösungen wurden von der österreichischen Volksanwaltschaft nicht vorgelegt. Eine Beendigung des skandalösen Zustands ist damit weiterhin nicht in Sicht.

Volksanwaltschaft greift nicht ein

Die Institution der Volksanwaltschaft wurde in Österreich 1977 eingerichtet. Sie soll "dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte dienen", wie sie selbst in ihrem Leitbild angibt. Sie soll allen Bürgern bei Problemen mit Behörden zur Verfügung stehen.

Die österreichische Volksanwaltschaft setzte keine Maßnahmen zum Schutz des Eigentums in der Republik Österreich. Ein Schutz des Eigentums, wie er von Staaten erwartet wird, die den Grundwerten der Europäischen Union und westlicher Demokratien entsprechen wollen.

Gertrude Brinek war seit Juli 2008 österreichische Volksanwältin. Die promovierte Pädagogin war für das Ressort Justiz zuständig. Volksanwältin Brinek behauptete, dass sie bei Enteignungen durch kriminelle Methoden von Sachwalterschaft über keine Befugnisse verfüge.

Dringend erforderliche Maßnahmen

Tatsächlich aber blieben Volksanwältin Brinek für wirkungsvolles Eingreifen drei Möglichkeiten:

Erstens hätten längst Strafanzeigen "von Amts wegen" erfolgen müssen. Die Volksanwaltschaft nannte es "Beschwerden". Tatsächlich handelt es sich um Hinweise auf strafrechtlich relevante Tatbestände, die bei der Volksanwaltschaft zur weiteren Bearbeitung angezeigt wurden.

Zweitens müsste die Volksanwaltschaft eine Dokumentation vorlegen, in der alle Beschwerden über Sachwalterschaften verzeichnet sind. Durch eine solche ausführliche Dokumentation läßt sich das System und Zusammenhänge erkennen. Statistiken können angelegt werden. Man sieht dann, wie oft ein bestimmter Sachwalter genannt wird und welche Bezirksrichter und Gutachter mit einem solchen Sachwalter in Verbindung stehen. So wird das kriminelle Netzwerk aufgedeckt. Dafür sind jedenfalls Befugnisse gegeben. Es ist sogar ausdrücklich vorgesehen, dass die Volksanwaltschaft an das Parlament: "Jederzeit themenbezogene Sonderberichte übermitteln kann".

Drittens müssen Medien und Öffentlichkeit durch Veranstaltungen, Konferenzen und Presseaussendungen ernsthaft und regelmäßig über die Vorfälle und erforderliche Maßnahmen informiert werden. Einzelne Fälle sind beharrlich mit einer solchen Öffentlicheitsarbeit zu begleiten. Bis Lösungen gegeben sind.

Eine Diskussion um das Sachwalterschaftsgesetz genügt nicht. Diese dient nur als Alibifunktion. Die Vorfälle sind durch kein bestehendes Gesetz gedeckt. Es handelt sich deutlich um kriminelle Vorfälle durch ein Netzwerk von betrügerischen Sachwaltern, korrupten Richtern und eingekauften Gutachtern.

Volkswirtschaftlicher Schaden

Die Rechtsstaatlichkeit darf nie gefährdet werden. Der Wirtschaftsstandort kommt dadurch in die Diskussion. Absiedlungen von Unternehmen und Investoren sind die unvermeidliche Folge. Der Börsenplatz wird wesentlich geschwächt. Die Folgewirkung: Persönlicher und volkswirtschaftlicher Schaden. Restitution und Schadenersatz wird die Republik Österreich leisten müssen. In tausenden Fällen. In Milliardenhöhe.

© Autor: Johannes Schütz, 2017

Links

Präsident und Eigentum
Salto, 6. 10. 2022
In Österreich wird am Sonntag der Bundespräsident gewählt. Die Kandidaten wurden befragt. Nach ihrem Verständnis des Rechts auf Eigentum.
www.salto.bz/de/article/06102022/praesident-und-eigentum
 

Karfreitag in Österreich
'Tabula Rasa Magazin, 15. 4. 2022
www.tabularasamagazin.de/karfreitag-in-oesterreich-die-unertraegliche-dreistigkeit-des-weins

 

Grundrechte in der Europäischen Union werden verletzt: Der Fall Österreich
The European, 6. 6. 2017
www.theeuropean.de/johannes-schuetz/12302-der-fall-oesterreich