Environment | Energie

Was bleibt?

Das Geschäft mit dem weißen Gold kann bei kleinen und mittleren Wasserkonzessionen weitergehen. Doch wie viel bleibt von Südtirols Bächen und Flüssen über?

Seit dem späten Donnerstag Nachmittag hat Südtirol wieder neue Regeln für die Vergabe von kleinen und mittleren Stromkonzesssionen. Kurz davor hatte der Grüne Riccardo dello Sbarba von einer der schwierigsten Abstimmungen seines politischen Lebens gesprochen. Denn das neue Gesetz, das schließlich mit 19 Ja-Stimmen, neun Nein und sieben Enthaltungen verabschiedet wurde, räumt nicht nur mit so manchen bisherigen Missständen und Unklarheiten im Geschäft mit dem Wasser auf. Es ist auch das Ergebnis einer breiten Zusammenarbeit. Mitentworfen von der Expertenrunde Energie, die Landesrat Richard Theiner vorwiegend aus Playern der heimischen Stromwirtschaft besetzt hatte, überarbeitet im Landtag, wo die Mehrheit die Opposition mitgestalten ließ, wie der Grüne Energiexperte Dello Sbarba anerkannte. So sieht das Gesetz nun erstmals Umweltgelder für mittlere Konzessionen ab einer Leistung von 220 kW vor. Infolge der Diskussion und einiger Änderungsanträge von Mehrheit wie Opposition wurde das Gewicht der Umwelt gegenüber den wirtschaftlichen Interessen aber auch in wesentlichen Aspekten wie der Bewertung der Gesuche erhöht. 

Wieso seine Fraktion letztendlich dennoch gegen das Gesetz stimmte, hatte seinen Grund vor allem in zwei Artikeln des Gesetzes. Einerseits der Reduzierung der Strafen bei Verstößen gegen Auflagen wie Restwassermengen um rund ein Drittel. Vor allem aber stießen sich die Grünen wie auch einige andere Oppositionsvertreter an den Übergangsbestimmungen des neuen Gesetzes. Die sind nötig, weil man bei der Landesverwaltung derzeit mit einem wahren Rückstau an Gesuchen konfrontiert ist. 418 Gesuche für kleine und mittlere Ableitungen warten teils seit Jahren auf Behandlung. Und wie das Gesetz nun vorsieht: Jene 137, die bereits veröffentlicht wurden, werden noch nach dem alten Gesetz behandelt. Doch auch alle anderen vorliegenden Gesuche werden ohne ein wesentliches Regulativ behandelt werden: den Gewässerschutzplan. Ein Fachplan, der den Rahmen für die Nutzung der heimischen Gewässer für die Wasserkraft vorgeben soll – mit dem die Landesregierungen aber seit 2003 säumig sind. Und obwohl der Gewässerschutzplan auch im nun verabschiedeten Gesetz als Basis vieler Entscheidungen wie der Konzessionserteilung genannt wird, sieht es danach aus, als würde es zumindest noch ein weiteres Jahr bis zu seiner Verabschiedung dauern. Wie aber sollen Konzessionen vergeben werden, wenn die Kriterien fehlen, was den heimischen Gewässern zumutbar ist und was nicht? Ein Grund warum auch der Dachverband für Natur und Umweltschutz ein Moratorium für die Erteilung von Konzessionen verlangt hatte, bis der Gewässerschutzplan verabschiedet ist.

Statt dessen wird nun ein Gesuchsstopp bis Ende Juni dieses Jahres vorgesehen. Alle bisherigen Gesuchssteller können dagegen jetzt schon sicher sein, ihr Verfahren ohne neue Regeln des Gewässerschutzes zu erhalten. Was das für Südtirols Flüsse und Bäche heißt, die bereits heute zu rund 93 Prozent zur Stromerzeugung genutzt werden? „Wenn auch nur weniger als die Hälfte der nun vorliegenden Anträge genehmigt würden, würden definitiv alle in Südtirol noch zur Stromerzeugung nutzbaren Abschnitte in Anspruch genommen“, befürchtet Riccardo dello Sbarba in seinem Minderheitenbericht zum Gesetzesentwurf. Und zwar bevor mit dem Gewässerschutzplan geregelt wird, wo die Belastungsgrenzen der Gewässer für die Stromerzeugung liegen.