Politics | Landtag

Talking about “Lex Benko”

Schaffen wir den als „Lex Benko“ bekannten Art. 55 des Raumordnungsgesetzes ab, schlagen die Grünen vor. Noch nicht, lautet die Antwort der Mehrheit.

Update: Für wie viel Diskussion kann ein Gesetzesartikel sorgen? Für unendlich viele, beweist der mittlerweile berühmt-berüchtigte Art. 55-quinquies des Südtiroler Raumordnungsgesetzes - besser bekannt unter dem Namen „Lex Benko“. Der aktuellste Anlass? Ein Gesetzesentwurf der Grünen, der am Donnerstag im Landtag diskutiert wurde. Warten wir nicht auf die große Urbanistikreform, sondern schaffen wir den Artikel sofort ab, schlugen diese vor. Die Vorbehalte gegen die gesetzlichen Bestimmungen, die laut Grünen das Privatinteresse über das Allgemeininteresse stellen, scheinen sich mit den  bisherigen Entwicklungen rund um das Bozner Busbahnhofsareal nur bestätigt zu haben. Dort hat sich laut den Grünen Landtagsabgeordneten nun auch gezeigt, dass die Gemeinde Bozen die gesetzlich vorgegebenen Entscheidungsfristen nicht einhalten konnte. Und das, obwohl „es die Gemeinde gewesen sei, die diesen Artikel formuliert und an den Landesämtern vorbei direkt dem Landtag vorgelegt haben“, wie sie in den Raum stellten.

Unterstützung dafür kam von der 5-Sterne-Bewegung. Paul Köllensperger legte zusätzlich eine Tagesordnung vor, die letztendlich angenommen wurde. Darin enthalten ist ein Einladung an die Landesregierung bei der anstehenden Urnbanistikreform Reihe von Prinzipien zu berücksichtigen:   So müsse die Regie bei den Gemeinden liegen,  Bürger und Gemeindeorgane seien vor der Entscheidung einzubinden, auch über eine Volksabstimmung. Gefordert wird auch die Einräumung angemessener Fristen, die eine seriöse Befassung mit dem vorliegenden Projekt ermöglichten sowie die Ermöglichung konkurrierender Projekte, zwischen denen dann abgewogen werden könne. „Im Zentrum muss das Interesse der Gemeinde und der Bürger stehen“, erklärte Köllensperger.

Rangeleien zwischen Grünen und Fünf-Sterne-Bewegung

Ein Prinzip, zu dem auch die Volkspartei nicht Nein sagen kann. Vor allem Fraktionssprecher Dieter Steger ist dafür bekannt, einigen Aspekten des "Lex Benko" kritisch gegenüber zu stehen. Die 30-Tage-Frist, die der Art. 55-quinquies der Gemeinde einräume, sei unmöglich einzuhalten, erklärte er beispielsweise auch nun im Landtag. Auch die Artikel 55-bis und 55-ter seien zu überdenken. Für die Annahme des Grünen Gesetzesentwurfes reichte es dann aber dennoch nicht aus. Nach einer internen Beratung beschloss die SVP-Fraktion die Tagesordnung des Movimento 5 Stelle zu unterstützen. Eine sofortige Abschaffung des Artikels 55-quinquies  scheiterte aber wohl nicht nur an zeitlichen Engpässen, wegen denen die weitere Behandlung des Gesetzesentwurfs auf die Mai-Sitzung verschoben wurde. Es sei gefährlich, das Gesetz in einem laufenden Verfahren zu ändern, warf beispielsweise PD-Landtagsvizepräsident Roberto Bizzo ein. Die Gemeinde hätte auch mit der aktuellen Gesetzeslage die Rechtsmittel, um sich bei Bedarf in dieser Sache gegen äußere Zwänge zu schützen.

"Köllenspergers Tagesordnung hat leider ein willkommenes Feigenblatt für die Mehrheit geboten, alles so zu lassen wie es ist", lautet Riccardo dello Sbarbas Bilanz der Diskussion. Die Folge? "Bis zur Verabschiedung der Urbanistikreform in zwei bis drei Jahren können die verschiedenen 'Benkos" der Provinz in Ruhe ihre Projekte einreichen." Das wiederum lässt Paul Köllensperger nicht auf sich sitzen: "Dass der Gesetzesentwurf von Dello Sbarba abgelehnt wird, war schon lang und unabhängig von meinem Antrag klar", so seine Replik. "Jetzt haben wir wenigstens gesichert, dass es die Lex Benko in Zukunft nicht mehr geben wird."