Environment | Nachhaltigkeit
Müll verwerten – aber wie?
Foto: Eco Energy GmbH
Abfall fällt schnell an, ob im eigenen Haushalt, in der Gastronomie, im Gesundheitsbereich oder in der Industrie. Die Verwertung von entsorgtem Material hingegen ist komplizierter, selbst wenn das Material am Ende für die Gewinnung von Energie verbrannt und nicht recycelt wird. Das zeigt das nun abgeschlossene Gerichtsverfahren am Verwaltungsgericht Bozen im Fall der Eco Energy GmbH mit Sitz in Kurtatsch. Um die Verarbeitungsprozesse besser zu gestalten, wäre eine Änderung der Umweltermächtigung notwendig. Nach dem erfolglosen Gerichtsverfahren soll das Problem außergerichtlich geklärt werden.
Umweltermächtigung zur Verarbeitung von Abfall
Der Rekurs der Firma Eco Energy gegen die Entscheidung der Landesumweltagentur wurde vom Verwaltungsgericht Bozen abgewiesen. Geschäftsführer Luca Santini will das Problem nun außergerichtlich klären und den Dialog mit der Provinz suchen. „Wir möchten eine Interpretation der Gemeinde Kurtatsch und der Provinz Bozen bezüglich eines Gesetzestextes klären“, sagt Santini. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird vor dem Staatsrat nicht angefochten.“
Die Firma Eco Energy verfügt über eine Ermächtigung der Landesumweltagentur zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer maximalen Abfallmenge von 65.000 Tonnen pro Jahr. Dabei darf sie ein bestimmtes Verwertungsverfahren von definierten Abfallarten wie Industrieabfälle vornehmen. Daraus stellt Eco Energy alternativen Brennstoff her, der in Zementwerken und thermoelektrischen Anlagen als Ersatz für fossile Brennstoffe eingesetzt wird.
Nachvollziehbarkeit fehlt
Im Dezember 2020 hatte die Firma Eco Energy der Landesumweltagentur eine Abänderung dieser Ermächtigung mitgeteilt, welche die Firma für keine wesentliche Abänderung der Umweltermächtigung und somit für nicht weiter genehmigungspflichtig hielt. Die Gemeinde Kurtatsch sah das anders und hat darauf hingewiesen, dass diese Änderung eine wesentliche Abänderung zur Ermächtigung darstellt, denn jede Aussortierung als auch jede Verschmelzung der verschiedenen Abfallarten - wie sie im Ansuchen vorgesehen ist - umgeht die Vorschrift der bestehenden Ermächtigung, wonach die Abfälle nicht aus einer anderen „Verwertungsanlage R12“ stammen dürfen. „Durch diese Abänderung hätten wir nicht mehr die Herkunft bzw. die Art des Abfalls nachvollziehen können“, erklärt Giulio Angelucci, Amtsdirektor für Abfallwirtschaft des Landes.
Die Landesumweltagentur hat nach Anhören der Firma Eco Energy und nach Einholen der Stellungnahme der Dienststellenkonferenz im Umweltbereich die Abänderung abgelehnt, nachdem sie im Wesentlichen die Auffassung der Gemeinde Kurtatsch geteilt hat. Es bedürfe eines technischen Berichts über die Herkunft der Abfallarten, über ihr Vermischen und Verschmelzen und über die Abfallart, welche die Anlage verlassen. Das Ansuchen der Firma Eco Energy habe jedoch diesbezüglich keine Information enthalten.
Ökologischer Übergang
Gegen diese Entscheidung hat die Firma Eco Energy Rekurs vor dem Verwaltungsgericht Bozen eingereicht und das Verwaltungsgericht hat diesen Rekurs mit Urteil Nr. 83/2022 abgewiesen. „Die öffentliche Verwaltung hat nämlich weitestgehendes Ermessen bei der Bewertung der Umweltverträglichkeit, indem sie alle im Verfahren betroffenen Interessen berücksichtigen und abwägen, eine vollständige Bewertung des Ansuchens vornehmen muss und keine unlogischen Folgerungen ziehen darf“, verteidigt die Gemeinde Kurtatsch die eigene Position in einer Stellungnahme. Für Eco Energy gehe es nun darum, „Klarheit zu schaffen, um in dieser Phase des ökologischen Übergangs bestmöglich agieren zu können“, sagt Geschäftsführer Luca Santini.
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