Economy | Tourismus

Walcher will Airbnb einschränken

Die Landesregierung fördert keine neuen Betten von Privatvermietern mehr. Auch eine höhere GIS-Steuer steht im Raum – die Frage ist nur, für wen sie gelten soll.
Luis Walcher
Foto: Seehauserfoto
  • In Zukunft erhalten Anbieter von Ferienwohnungen und Gästezimmern bei der Zuweisung neuer Betten keine Investitionsförderung mehr. Das hat heute (16. Juli) die Landesregierung auf Vorschlag von Tourismuslandesrat Luis Walcher beschlossen. „Wir fordern die Gemeinden schon seit längerem auf, mit dem Bettenstopp-Gesetz zu vermeiden, dass Wohnraum für die Kurzzeitvermietung entzogen wird“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der Pressekonferenz der Landesregierung. 

  • Foto: SALTO / Alin Sellemond

    Der Beschluss sei deshalb dringend notwendig gewesen, um widersprüchliche Rahmenbedingungen abzubauen. Weiterhin gefördert werden andere Investitionen von Privatvermietern, etwa die Modernisierung bestehender Betten oder Umbauarbeiten. Die Anzahl der Betten in der Privatzimmervermietung ist seit dem Jahr 2014 bis zum Mai 2024 um rund 47,11 Prozent gestiegen (34.169 Betten). Zum Vergleich: Die Betten der gastgewerblichen Betriebe sind im selben Zeitraum nur um rund 6,26 Prozent gestiegen (159.762 Betten), wie die Datenbank von ASTAT zeigt. 

    „Betten sollen eher der gewerblichen Tätigkeit zugewiesen werden“, erklärt Kompatscher deshalb. Zu den gewerblichen Betrieben zählen Hotels, Garnis und Pensionen. Die Gemeinden können über die Zuweisung der 7.000 Vorschussbetten, die beim Bettenstopp auf Druck der Interessenverbände zugeteilt wurden, frei verfügen. Einzig die Landeshauptstadt hat sich dafür entschieden, dass kein einziges neues Bett an die Privatvermietung geht. 

    Zurzeit gilt die Privatzimmervermietung als nicht-gastgewerbliche Tätigkeit, auch wenn Unternehmen mehrere Wohnungen kaufen, um sie etwa über Airbnb zu vermieten. „Heute werden alle Formen der nicht-gastgewerblichen Tätigkeit steuerlich begünstigt, obwohl wir wissen, dass hier Profis am Werk sind“, gesteht der Landeshauptmann. 

  • Klassische Gastbetriebe: In den vergangen zehn Jahren ist die Anzahl der Betten von Hotels, Garnis und Pensionen um rund 6,26 Prozent gestiegen. Foto: Seehauserfoto
  • Deshalb sollen kommerzielle Tätigkeiten in der Kurzzeitvermietung zukünftig über die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) höher als die traditionelle Privatzimmervermietung besteuert werden. Dazu seien Gespräche mit dem Gemeindeverband geplant, um dann dem Landtag einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Zudem arbeitet der Verband der Privatzimmervermieter mit Landesrat Walcher an einer klaren Definition ihrer Tätigkeit, um sie von der Kurzzeitvermietung zu unterschieden. 

    Damit scheint die SVP zwar den Wildwuchs in der Kurzzeitvermietung höher besteuern zu wollen, aber die Privatvermieter weiterhin zu verschonen. Hier dürfte Phantasie gefragt sein, da zumindest der nationale Gesetzgeber als Kurzzeitvermietung eine Mietdauer von nicht mehr als 30 Tage mit einer natürlichen Person definiert und somit auch Privatvermieter hineinfallen. Da die GIS seit dem Jahr 2014 alle staatlichen Rechtsvorschriften in diesem Bereich (TASI und IMU) vollständig ersetzt, hat Südtirol hier aber freie Hand. 

    Wer seine Eigentumswohnung also lieber an Gäste vermietet anstatt an Ansässige, wird das so weiterhin mit einem geringeren GIS-Steuersatz tun können. Das geltende Landesgesetz Nr. 12 / 1995 definiert Kurzzeitvermietung als Tätigkeit, die nur viermal im Jahr erfolgt, ohne Frühstücksangebot und Werbetätigkeit. Ein Gesetz, das von den meisten nicht eingehalten wird – das gibt sogar der Obmann der Privatvermieter Hannes Gasser im Interview mit Stol.it zu.

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K V Tue, 07/16/2024 - 18:56

Kurzzeitvermietung und traditionelle Privatzimmervermietung? Keine Förderungen mehr für Investitionen?
Als Langzeitvermieter an Einheimische komm ich mir nach wie vor gepflanzt vor. Auch als Selbständiger hab ich noch nie eine Förderung vom Land erhalten.

Tue, 07/16/2024 - 18:56 Permalink
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Tschoerner Hagen Tue, 07/16/2024 - 20:17

Airbnb ist eine Zweckentfremdung von der urbanistische Widmung "Wohnen".
Sollte komplett verboten werden.
Man könnte nur über den Brenner schauen nach Tirol.
Kurzzeitvermietung nur zulässig wenn die Immobilie als Freizeitwohnsitz genehmigt ist.
Zusätzlich müssen bei einem Mehrparteienhaus alle zustimmen, weil die allgemeine Belastung für die Mitbewohner höher ist.
Über knappen Wohnraum jammern und Airbnb zulassen ist heuchlerisch.
Also Ärmel hoch krempeln und Probleme ANGEHEN und LÖSEN!

Tue, 07/16/2024 - 20:17 Permalink
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Salto User
Lucifer Tue, 07/16/2024 - 20:19

Jetzt wo Overtourism in aller Munde ist, wird vom HGV und der Politik der schwarze Peter den Privatvermieter zugeschoben, als ob diese das Problem wären.
Im Gegenteil, verteilen doch die Airbnb ihr Geld deutlich mehr unter der Bevölkerung als die Vollpension s 5 Sterne Hotelbesucher.
Und was den Mangel an Mietraum angeht, liegt das Problem vor allem im fehlenden Vermieterschutz als bei den Kurzzeitvermieter

Aber so wird natürlich suggeriert, dass die Politik was unternimmt (ohne den Mächtigen auf die Füsse zu treten)

Tue, 07/16/2024 - 20:19 Permalink
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Salto User
Oliver Hopfgartner Tue, 07/16/2024 - 20:43

Ich finde das Vorgehen gegen kleine Vermieter via AirBNB extrem bedenklich und korporatistisch:

Große Hotels haben ein Interesse daran, kleinen Mitbewerbern das Leben schwer zu machen.

AirBNB ist positiv, weil es Mittelständlern ermöglicht, sich ein schönes Zubrot verdienen können und außerdem gerade für Familien die Möglichkeiten schafft, zu halbwegs normalen Preisen Urlaub zu machen.

Es ist halt wieder der typische Lobbyismus.

Tue, 07/16/2024 - 20:43 Permalink