Alzheimer im Wobi
Heiner Schweigkofler, aber noch mehr Albert Pürgstaller und Konrad Pfitscher können nur hoffen, dass man bei der Staatsanwaltschaft des Bozner Rechnungshofes salto.bz nicht all zu genau liest.
Ansonsten könnten auf den amtierenden und die zwei ehemaligen Präsidenten des Wohnbauinstitutes (Wobi) einige Unannehmlichkeiten zukommen. Immerhin ist das Trio mitverantwortlich für einen Südtiroler Schildbürgerstreich, bei dem deutlich wird, wie fahrlässig man im Wobi mit öffentlichem Geld und Besitz umgeht.
Die Geschichte beginnt vor 13 Jahren. Am 7. August 2001 beschließt der Verwaltungsrat des Wohnbauinstitutes den Ankauf eines Kulturgrundes in Bozen. Das Wobi kauft von privaten Grundbesitzern insgesamt 5.820 Quadratmeter Baugrund an. Der Quadratmeter: 550.000 Lire. Insgesamt gibt man so rund 1,7 Millionen Euro aus. Man will dort 70 Wohnungen bauen.
Das Wobi kauft aber nicht in Blaue. Präsident Rosa Franzelin Werth und ihr Verwaltungsrat gehen streng nach dem geltenden Landesgesetz vor. Das drei Jahre zuvor erlassene Wohnbauförderungsgesetz sieht vor, dass das Wobi bei Wohnungsnot direkt bei Privaten Gründe für sein Bauprogramm ankaufen kann. Aber mit klaren Auflagen. Dazu heißt es im Artikel 87:
"Vor dem Ankauf des Grundes muss das Wohnbauinstitut das Gutachten der gebietsmäßig zuständigen Gemeinde und der Landesraumordnungskommission einholen. Die bindenden Gutachten der Gemeinde und der Landesraumordnungskommission über die Eignung des Grundstückes als Baugrund müssen innerhalb von 90 Tagen abgegeben werden. Läuft diese Frist ab, ohne dass sich die Gemeinde beziehungsweise die Landesraumordnungskommission geäußert hat, gilt das jeweilige Gutachten als positiv. Nach erfolgtem Abschluss des Kaufvertrages beschließt die Landesregierung, auf Antrag des Wohnbauinstitutes, die Abänderung des Bauleitplanes endgültig."
Das Wobi holt wie vorgesehen vor dem Kauf die bindenden Gutachten ein. Am 3. April 2001 gibt der Stadtrat von Bozen sein positives Gutachten für den Ankauf, am 17. Mai 2001 bestätigt die Raumordnungskommission des Landes die Eignung des Grundes für den Bau von Institutswohnungen. Erst jetzt unterzeichnet das Wobi den Kaufvertrag.
Die WendeGeht bisher alles streng nach Gesetz, passiert dann etwas mit dem niemand gerechnet hat. Weil nach dem Gesetz die Landesregierung die Bauleitplanänderung beschließen muss, ersucht Wobi-Präsidentin Rosa Franzelin Werth am 19. Februar 2002 das Land und die Gemeinde um die Bauleitplanänderung und die Eintragung des Baugrundes. Das Schreiben geht unter anderem an den damals zuständigen Landesrat Michl Laimer persönlich.
Doch danach passiert nichts. Sowohl Land wie Gemeinde stellen sich plötzlich stumm. Das Urbanistikassessorat schreibt zwar zurück, tut aber so als gebe es das Landesgesetz nicht. Zwei Jahre später wiederholt deshalb das Wobi das Ansuchen. Am 16. November 2004 schreibt Rosa Franzelin Werth erneut und weist wiederum auf den Wohnungsnotstand hin. Wieder keine Reaktion. Sechs Jahre lang passiert einfach nichts. Bereits hier dürfte ein klarer Fall von Amtsunterlassung vorliegen.
Am 4. Juni 2007 wiederholt auch der neue Wobi-Präsident Albert Pürgstaller schriftlich das Ansuchen. Das Land und die Gemeinden sollen endlich die säumige Bauleitplanänderung durchführen, damit das Wobi die 70 Wohnungen bauen kann.
Doch plötzlich stellt sich der damalige Bozner Urbanistikstadtrat Silvano Bassetti quer. Obwohl er es war, der 2001 das positive Gutachten der Gemeinde Bozen unterzeichnet hat, macht die Gemeinde Bozen plötzlich eine 180-Grad-Wende. Der Stadtrat führt eine Reihe von Gründen an, warum das angekaufte Grundstück für den Wohnungsbau nicht geeignet sei.
Im Wobi lässt man daraufhin das Ganze einfach fallen. Dafür will man einige Jahre später um viel Geld Baugründe ganz in der Nähe ankaufen.
Die über ein halbes Hektar große Wiese in der Reschenstraße wird daraufhin vergessen. Niemand denkt anscheinend mehr daran. Das Grundstück präsentiert sich heute mehr oder weniger in denselben Zustand wie es das Wobi 2001 gekauft hat. Der ehemalige Besitzer hatte sich ausgehandelt die Apfelbäume noch zu bearbeiten, bis das Baugrundstück benutzt wird. Aus dem Provisorium ist jetzt ein 14 Jahre andauernder Zustand geworden.
In sechs Jahren hat der Bauer den Grund ersessen.
Nach Informationen von salto.bz gibt es weder eine Pachtvertrag, noch zahlt der Apfelbauer irgendeine Entschädigung an das Wobi. In der Führungsetage der Landeskörperschaft weiß man nicht einmal mehr genau, wer den Grund bearbeitet.
Dem Bauer kann man die 14 Jahre Gratis-Äpfel durchaus gönnen, doch der Vorfall macht deutlich, wie leger man zuweilen im Wobi den Umgang mit öffentlichen Gut nimmt.
Dabei könnte es durchaus noch schlimmer kommen. Tut das Wobi weiterhin nichts, könnte der bearbeitende Bauer eine Ersetzungsklage einreichen. Denn wer 20 Jahre lang einen fremden Grund und Boden bearbeitet, ohne dass sich der Besitzer schriftlich meldet, hat den Grund nach dem bürgerlichen Gesetzbuch ersessen. Bis dahin sind es nur mehr sechs Jahre.
Dem Wobi scheint die Geldverschwendung aber anscheinend egal zu sein.
Da das Wobi beim Kauf des
Da das Wobi beim Kauf des Grundstücks mit dem ehemaligen Besitzer ausgemacht hat, dass dieser das Grundstück bis zum Bau der Wohnungen bearbeiten kann, gibt es keine Ersitzung. Die 20-jährige Frist startet erst in dem Moment, in dem der Bewirtschafter dies ohne gültigen Rechtstitel macht. Wenn schon ein Verweis aufs ZGB gemacht wird, dann darf man im Zuge der Recherche auch ruhig einen Blick rein machen (Art. 1158 ff.)
Was passiert aber, wenn davon
Was passiert aber, wenn davon nichts im Kaufvertrag steht und die Abmachung nur mündlich gemacht wurde?
In reply to Was passiert aber, wenn davon by Christoph Fran…
Ja dann hat sichs der
Ja dann hat sichs der ehemalige Besitzer wohl nicht wirklich ausgehandelt, wenn das nicht Teil des Vertrages ist? Wenn ich einen schriftlichen Vertrag aufsetze dann werde ich wohl auch die Klauseln reinschreiben, für was mache ich sonst einen Vertrag?
In reply to Ja dann hat sichs der by Joe Meola
Es ging ja nur um einen
Es ging ja nur um einen Kaufvertrag. Die mündliche Abmachung nützt den Bauern, da er sich so außer den Fällen von "violenza e/o clandestinità" befindet. Da kann man nur über den Wobi den Kopf schütteln, was hätte es gekostet einen Pachtvertrag für den Grund aufzusetzen?