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Richtig kündigen im Jahr 2025

Wer in Italien 2025 kündigen möchte, muss dies telematisch, also digital, tun. Dieser Schritt soll Arbeitnehmer vor unrechtmäßigen Kündigungen schützen. Erfahre in unserem Artikel, wie das abläuft.
Hinweis: Dies ist ein Partner-Artikel und spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der SALTO-Redaktion wider.
Richtig kündigen
Foto: Karriere Südtirol
  • Wer in Italien im Jahr 2025 seinen Job kündigen möchte, steht vor diesen Anforderungen. Seit 2016 reicht es nicht mehr aus, einfach ein Kündigungsschreiben per Hand zu unterzeichnen und dem Arbeitgeber zu übergeben. Die sogenannte telematische Kündigung hat diesen Prozess abgelöst. Sie wurde eingeführt, um Missbräuchen wie den „Blanko-Kündigungen“ vorzubeugen. 

    Seitdem gilt: Jede freiwillige Kündigung in der Privatwirtschaft, jede einvernehmliche Kündigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Kündigungen aus wichtigem Grund müssen digital eingereicht werden – sonst sind sie unwirksam. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die ihre Kündigung in die Wege leiten wollen, sich mit den Regelungen zur telematischen Kündigung auseinandersetzen müssen. Aber wie funktioniert das genau?

    So funktioniert die telematische Kündigung

    Die telematische Kündigung ist grundsätzlich ein Online-Prozess, der sicherstellt, dass die Kündigung rechtlich korrekt und transparent abgewickelt wird. Es gibt zwei Möglichkeiten:

    1. Selbstständige Einreichung der Kündigung
      Arbeitnehmer können ihre Kündigung selbst einreichen, indem sie sich auf der Website des italienischen Arbeitsministeriums mit ihrem SPID oder der elektronischen Identitätskarte (CIE) einloggen. Dort füllt man das entsprechende Kündigungsformular aus und sendet es direkt ab. Wichtig dabei: Der digitale Zeitstempel garantiert, dass die Kündigung nicht rückdatiert oder in die Zukunft verschoben werden kann.
    2. Kündigung über eine ermächtigte Einrichtung
      Alternativ kann man die Kündigung auch über eine zugelassene Einrichtung einreichen. In Südtirol bieten Gewerkschaften, Patronate (z.B. KVW), Arbeitsrechtsberater oder Büros des Arbeitsinspektorats diesen Service an. Diese Einrichtungen füllen gemeinsam mit dem Arbeitnehmer das Formular aus und übermitteln es an das italienische Arbeitsministerium. Die Kündigung wird dann als PDF-Formular per PEC (zertifizierte E-Mail) an den Arbeitgeber versendet.

     

    Was muss man bei der Kündigung beachten?

    Die Kündigung selbst zu formulieren und abzugeben, ist nicht nur ein rechtlicher Schritt, sondern auch ein persönlicher. Bevor man zur Kündigung greift, sollte man einige Dinge beachten:

    1. Die Kündigungsfrist
      In Italien variiert die Kündigungsfrist (preavviso) je nach Kollektivvertrag, Einstufung des Arbeitnehmers und Dienstalter. Sie bestimmt, wie lange man nach der Kündigung noch weiterarbeiten muss. Die genauen Details finden sich meist im eigenen Arbeitsvertrag. Wichtig zu wissen: Gibt es einen „wichtigen Grund“ (giusta causa), kann man fristlos kündigen.
    2. Rückziehbarkeit der Kündigung
      Sollte man es sich anders überlegen, ist es möglich, die telematische Kündigung innerhalb von sieben Tagen nach Einreichung wieder zurückzuziehen.
    3. Kündigungsgespräch
      Ein professioneller Tipp: Bevor du deine Kündigung einreichst, solltest du das Gespräch mit deinen Vorgesetzten suchen. Das zeigt nicht nur Professionalität, sondern sorgt auch für eine offene und transparente Kommunikation. Wenn du vorbereitet und sachlich auftrittst, trägst du dazu bei, dass deine letzten Wochen im Betrieb konstruktiv verlaufen und ein gutes Verhältnis zu deinem ehemaligen Arbeitgeber bestehen bleibt. Denn auch im beruflichen Leben trifft man sich oft ein zweites Mal.

     

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    Karriere Südtirol