Ein "Klimacheck" für Landesgesetze?
Regelungen zu Klimaverträglichkeitstests von Finanzanlagen und Investitionsvorhaben gibt es im öffentlichen Bereich auf Staatsebene (z.B. Österreich, Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität), auf Ebene der EU (Sicherung der Klimaverträglichkeit von Infrastrukturprojekten) und im Unternehmensbereich (vor allem Banken und Versicherungen, Finanzanlagen). Schon vor 15 Jahren haben die GRÜNEN der Schweiz in der Bundesversammlung beantragt, dass, das Umweltschutzgesetz und die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung mit einer Klimaverträglichkeitsprüfung ergänzt werden. Dieser Klimaverträglichkeitsprüfung sollen neue Anlagen, die einen deutlichen Anstieg der CO2-Emissionen verursachen - insbesondere Gaskraftwerke zur Elektrizitätsgewinnung - unterzogen werden. Gleichzeitig sollte auch eine Anpassung des CO2-Gesetzes geprüft werden, sodass die Betreiber neuer Anlagen und Bauten künftig zur Kompensation der ausgestoßenen Treibhausgase verpflichtet werden können. Damit sollte damals sichergestellt werden, dass die Schweiz ihre Ziele in Bezug auf die Reduktion von Emissionen und den Klimaschutz erreicht (Antrag zu Klimaverträglichkeitsprüfung CH). Die bundesdeutschen GRÜNEN haben in ihrem Wahlkampfprogramm 2021 gefordert, dass für Genehmigungsprozesse eine Klimaverträglichkeitsprüfung eingeführt wird.
Das österreichische Klimabündnis bietet ein Tool zur schnellen Prüfung der Klimafreundlichkeit der eigenen Gemeinde an. Im Koalitionsabkommen von 2020 zwischen ÖVP und GRÜNEN ist festgeschrieben worden, dass Projekte, die noch vor der Ausführungsphase stehen, einem „Klimacheck“ unterzogen werden sollen. „Durch den verpflichtenden Klimacheck wird Klimaschutz bei Gesetzen und Verordnungen ein zentrales Entscheidungskriterium“, heißt es da. Schließlich gehe es darum, „die Weichen in Richtung klimaneutrales Österreich 2040 zu stellen. Der Klimacheck ist somit ein wichtiger Schritt, um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu erfüllen und in Europa zum Vorreiter im Klimaschutz zu werden“, sagte damals Lukas Hammer, Vorsitzender des Umweltausschusses und Klima- und Energiesprecher der GRÜNEN.
Bei den angewandten Methoden könnten verschiedene bereits praktizierte Verfahren auf ihre Tauglichkeit für von Investitionsvorhaben auf regionaler Ebene geprüft werden wie z.B. das österreichische PACTA-Verfahren. PACTA steht für "Paris Agreement Capital Transition Assessment" und ist ein vom unabhängigen Non-Profit Think Tank „2-Degrees-Investing Initiative“ federführend entwickeltes Modell zur Klimaverträglichkeitsprüfung von Finanzportfolios. Ein Klimacheck zu einem Gesetz kann auch an ein auswärtiges Kompetenzzentrum vergeben werden. Wenn sich die Landesregierung dann darüber hinwegsetzt, ist zumindest die Verantwortungslage klar. Eine „umfassende Überprüfung aller bestehenden und neuen Gesetze, Verordnungen, Pläne und Projekte auf ihre Tauglichkeit zur Erreichung der Klimaziele" ist auch Teil der Forderungen von Climate Action South Tyrol (12 Forderungen, P.10).