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Geldregen mit neuen Regeln

Künftig kann die Landesregierung im Zuge der Sport-Förderung auch Profivereine unterstützen.

Die Landesregierung hat heute die Beitragszahlungen an Sportvereine und -verbände neu geregelt. Das Beitragsgesamtvolumen des Vorjahres konnte beibehalten und sogar leicht erhöht werden, sagte die zuständige Landesrätin Martha Stocker. Besondere Förderung erhalten in diesem Jahr die Bereiche Mountainbike und Handball – zusätzlich zu den bereits 2015 speziell unterstützten Disziplinen Badminton und Tischtennis. Was außerdem seit heute klar ist: Das Land kann auch den Profisport über Beiträge finanzieren.

Bisher habe es in dieser Frage keine eindeutige Position gegeben, erklärte die Landesrätin. Nun hingegen stehe fest: Auch Profi-Vereine seien förderungswürdig. Die Kriterien für die Beitragsgewährung wurden insgesamt präziser formuliert und so umgeschrieben, dass sie den Sportvereinen und -verbänden weniger bürokratischen Aufwand verursachen.

Was den Bau von Sportanlagen angeht, die auch vom CONI mitfinanziert werden, so gibt es in Zukunft für die Abgabe der Gesuche keine Frist mehr - Anträge werden das ganze Jahr über angenommen. Vorverlegt wurde hingegen für Vereine der Termin für die Abgabe der Vorjahres-Abrechnungen, und zwar vom 30. Juni auf den 31. März. In puncto Abrechnung gibt es noch eine weitere Neuerung: Dachorganisationen und landesweit aktive Verbände wie VSS und USSA brauchen künftig nur noch jene Ausgaben zu dokumentieren, die durch Landesbeiträge abgedeckt sind. Bisher reichte die Abrechnungspflicht über die ausgeschüttete Zuwendung hinaus auch für andere im entsprechenden Gesuch genannte Ausgaben.

Für Fortbildungsmaßnahmen gibt es nur noch ab einem Volumen von 5.000 Euro Beiträge und auch nur unter der Voraussetzung, dass sie landesweiter Natur sind. Hingegen beschloss die Landesregierung eine Lockerung der Vorschuss-Regeln. Vorschusszahlungen können in Zukunft im Ausmaß von 70 Prozent des zugesagten Beitrags erfolgen (bislang waren es 50 Prozent). Außerdem gilt für die Vorschusszahlungen nicht mehr ein Mindestbetrag von 1.000 Euro. Von 7.500 auf 15.000 Euro verdoppelt wurde schließlich das Oberlimit für die Unterstützung wenig breitenwirksamer Sportarten.