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Der Hofstaat

Es gibt derzeit in Südtirol 13.436 geschlossene Höfe. In einer Landtagsanfrage wird die geografische Verteilung und die Besitzerstruktur aufgelistet.
Bauernhof
Foto: Seehauserfoto
Seit Mitte Mai ist Josef Noggler nicht mehr Landtagspräsident. Der Vinschger SVP-Abgeordnete hat das Amt – wie vorgesehen – zur Hälfte der Legislatur an die Lega-Abgeordnete Rita Mattei übergeben. Noggler ist jetzt zwar Vizepräsident, doch diese Rolle erleichtert es ihm, den normalen Pflichten und Aufgaben eines Landtagsabgeordneten nachzukommen.
So beginnt Josef Noggler vermehrt auch Anfragen im Landtag einzubringen. Jetzt hat Noggler, der bei den vergangenen Landtagswahlen einer der vier offiziellen Kandidaten des Südtiroler Bauernbundes war, ein besonders heißes Eisen angepackt: Den geschlossenen Hof.
In einer Ende Juli eingebrachten Anfrage durchforstet Noggler die statistischen Details zu dieser Südtiroler Institution. So fragt er nach der Anzahl, der Besitzerstruktur und der Entwicklung der geschlossenen Höfe in Südtirol.
Der zuständige Landesrat Arnold Schuler hat jetzt die Antworten geliefert. Dabei fällt auf, dass das Zahlenmaterial deutlich veraltet ist.
 

Die Betriebe

 
Alle zehn Jahre führt das Landesinstitut für Statistik ASTAT der Allgemeinen Landwirtschaftszählung durch. Laut Landwirtschaftszählung von 2010 (jene für 2021 ist noch im Gange) gibt es in Südtirol 20.247 landwirtschaftliche Betriebe. Die aktuelle Zahl der geschlossenen Höfe in Südtirol beträgt 13.436.
 
 
Die Entwicklung zeigt, dass es dabei im Laufe der Jahrzehnte zu einem klaren Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe kam. Laut erster Allgemeine Landwirtschaftszählung des nationalen Institutes für Statistik ISTAT aus dem Jahr 1961 gab es in Südtirol 29.141 landwirtschaftliche Betriebe. 1970 waren es 27.250 Betriebe. Demnach ist die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in den vergangenen 40 Jahre um rund 7.000 Betriebe auf 20.247 (2010) zurückgegangen.
 

Die Höfe

 
Das Rechtsinstrument geschlossener Hof wurde durch die Anwendung des italienischen Zivilgesetzbuches ab 1929 in Südtirol aufgehoben und wurde erst mit dem Höfegesetz von 1954 wiedereingeführt. „Zur Anzahl der geschlossenen Höfe in den ersten Jahren des Bestehens des Höfegesetzes von 1954 gibt es keine zuverlässigen bzw. vollständigen Erhebungen“, heißt es in Schulers Antwort. Laut einer Erhebung aus dem Jahr 2009 gab es zum damaligen Zeitpunkt in Südtirol 13.334 geschlossene Höfe, 2013 waren es 13.410. Heute sind es 13.436. Schuler: „Im Vergleich zur heutigen Anzahl von scheint es also in den letzten Jahren keine starken Schwankungen gegeben zu haben.
 

Verteilung und Entwicklung

 
Der Landwirtschaftslandesrat liefert in seiner Antwort auch eine genau geographische Verteilung der geschlossenen Höfe. Auch hier fällt auf, dass die Zahlen aus einer Erhebung aus dem Jahr 2013 stammen.
Quantitativ an der Spitze liegen dabei die Gemeinden. Ritten (402 geschlossene Höfe), Sarntal (386), Eppan (345), Brixen (336), Ratschings (283), Ahrntal (263) und Kastelruth (249). Aber auch Bozen liegt in diesem Spitzenfeld. 2013 gab es in der Landeshauptstadt 274 geschlossen Höfe.
 
 
Auch die Zahlen zu den Besitzern der geschlossenen Höfe stammen aus dem Jahre 2009. Damals sah die Altersstruktuktur der Hofbesitzer und der wenigen Hofbesitzerinnen, wie folgt aus.
 
 
Besonders interessant aber ist die Tabelle über die Auflassungen und Neuschließungen. Dabei fällt auf dass in den vergangenen Jahren 25 Jahren, vor allem die Neubildung von geschlossenen Höfen ohne Hofstelle zugenommen haben.
Das heißt: Die Neubauten im landwirtschaflichen Grün.
 
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Johannes A. Tue, 08/17/2021 - 12:56

Problematisch ist vor allem die Tatsache, dass bei einer Hofschließung ohne Hofstelle der Landwirt nicht nur eine Villa für sich bauen kann, sondern zusätzlich noch die Kubatur für vier Ferienwohnungen geschenkt bekommt.

Diese Sonderbehandlung gehört meines Erachtens ersatzlos abgeschafft. Der Landwirt sollte, wenn überhaupt, nur eine Wohneinheit mit Geräteraum bauen können.

Tue, 08/17/2021 - 12:56 Permalink
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magda baur Tue, 08/17/2021 - 18:07

"Wenige Hofbesitzerinnen": Ja, genau, das ist der springende Punkt. Wie hoch ist ihr Anteil? Die Tatsache, dass dieser Anteil lächerlich gering ist, bestätigt erneut, dass das Institut des geschlossenen Hofes ein Enterbungsinstrument zu Lasten primär der Frauen (und natürlich auch der sonstigen "weichenden Erben") ist. Die Auszahlungen für diese kann man vergessen. Die Bemessung am "Ertragswert" eine schöne Augenauswischerei.
Diese faktische Enterbung ist auch klar EU-rechtswidrig, wie auch eine jüngst veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit beweist:
https://www.uibk.ac.at/iup/buecher/9783991060017.html

Tue, 08/17/2021 - 18:07 Permalink