Gnadenfrist läuft
Bis morgen, 19. Jänner, hätten sich alle Sportstätten in Südtirol einen Schockgeber zulegen sollen, der Amateursportlern bei plötzlichen Herzrhythmusstörungen während des Trainings das Leben retten kann. Nun gibt es in Sachen Defibrillator einen Aufschub: Das Gesundheitsministerium in Rom gibt den Inhabern der Sportstätten zusätzliche 6 Monate Zeit, um ihrer Pflicht nachzukommen. Das entsprechende Dekret ist heute im Amtsblatt der Republik veröffentlicht.
Ursprünglich waren die Amateursportvereine mit der Defi-Pflicht belegt worden. Die Landesregierung entschied dann Ende 2014, die Pflicht von den Vereinen auf die Sportstätten zu übertragen, deren Inhaber in der Regel die Gemeinden sind. Das ist nun mehr als ein Jahr her, doch laut Auskunft des Verbandes der Sportvereine VSS stehen in Südtirols Sportstätten erst wenige Defibrillatoren bereit. Das liegt nicht so sehr am Preis – ein Schockgeber kostet um die 1.000 Euro -, sondern eher an organisatorischen Umsetzungsschweirigkeiten. „Es hat vor allem organisatorische und verwaltungstechnische Probleme gegeben“, erklärt VSS-Pressesprecher Daniel Hofer. Denn zunächst habe der Gemeindenverband die Sache in die Hand genommen, dann sei man von diesem Ansatz wieder abgekommen. Nun sind doch wieder die Gemeinden am Zug. „Es gibt in Südtirol Gemeinden, die sich das Gerät schon zugelegt haben, viele haben aber erst bestellt“, berichtet Hofer.
Für die Bedienung der Schockgeber bleiben die Vereine zuständig. Sie müssen ihre Trainer in einem achtstündigen Kurs ausbilden lassen, und zwar von Organisationen, die das OK der Landesnotrufzentrale haben.
Sind Defibrillatoren tatsächlich lebensrettend? „Das Herz-Kreislauf-Risiko wird oft unterschätzt“, gibt der VSS-Mann zu bedenken. „Sogar bei so harmlosen Sportarten wie Kegeln kann es zu tödlichen Attacken kommen. Wir hatten erst im letzten Herbst im Pustertal einen derartigen Fall. Wäre ein Defibrillator zur Stelle gewesen, hätte man vielleicht ein Menschenleben retten können.“