Politics | Tourismus

Es gibt noch Klärungsbedarf

Im II. Gesetzgebungsausschuss wurde gestern der Gesetzesentwurf zu Agri-Camping behandelt. Aufgrund offener Fragen wurde die Entscheidung darüber allerdings vertagt.
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Foto: Pixabay
„Der Gesetzentwurf zum Agri-Camping wurde ausgesetzt“, berichtete Ausschussvorsitzender Franz Locher im Anschluss an die gestrige (17. Jänner) Sitzung. Als Grund dafür wurde das Bestreben genannt, eine ganzheitliche Lösung für die Campingplätze in Südtirol zu finden. Im Rahmen der Erstellung des Landestourismusentwicklungskonzeptes (LTEK) wurde eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit dem Thema Campingplätze auseinandergesetzt hat.
Als „Jein zu Agri-Camping“ bezeichnet Einbringer Peter Faistnauer, Landtagsabgeordneter der Fraktion Perspektiven Für Südtirol und Mitglied des II. GGA die Entscheidung. Der Wipptaler Abgeordnete verweist in seiner Aussendung darauf, dass Agri-Camping bereits in ganz Italien möglich sei, ausgenommen in Südtirol. „Dies bedeutet einen großen Wettbewerbsnachteil für unsere landwirtschaftlichen Betriebe, dabei könnte ein solcher Zuerwerb für die belastete Berglandwirtschaft eine substantielle Hilfe darstellen. Zudem ist die Nachfrage nach Campingurlaub enorm gestiegen“, so Faistnauer, der betont, dass es hinsichtlich dieser Frage noch weiterer Vertiefungen bedarf.
 
 
 
 
Es habe viele Interventionen in einer angeregten Diskussion gegeben, wobei die Ausschussmitglieder teilweise übereinstimmten, teilweise herrschte jedoch noch Klärungsbedarf. „Doch der allgemeine Tenor geht in Richtung einer Ermöglichung von Agri-Camping unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen und Auflagen. Ebenso haben sich dutzende Bauern im Tagesverlauf überaus positiv und interessiert an dieser Möglichkeit beim Einbringer des Gesetzentwurfes gemeldet“, so Faistnauer, der erklärt, dass er aus diesem Grunde um eine Vertagung der Abstimmung gebeten habe. In der Sitzung des II. GGA im März soll die Arbeitsgruppe, welche am LTKE 2030+ mitgearbeitet hat, dem Gesetzgebungsausschuss Zielsetzung und Inhalte bezüglich des Camping-Angebotes darlegen. Damit können sich alle Ausschussmitglieder ein Bild davon machen, und der Einbringer kann eventuell notwendige Präzisierungen im Gesetzentwurf anbringen.
 
 
Der allgemeine Tenor geht in Richtung einer Ermöglichung von Agri-Camping unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen und Auflagen.
 
Die Bedarfsdeckung bezüglich Campingurlaub sei derzeit in Südtirol bei Weitem nicht gegeben. Problematiken wie wildparkende Camper, der Schutz des Landschaftsbildes und Nachhaltigkeit könnten durch entsprechende Auflagen vorgegeben und ein Trend gesetzt werden. Camping auf dem Bauernhof wird in ganz Italien und unseren Nachbarländern bereits erfolgreich umgesetzt. Von gut funktionierenden landwirtschaftlichen Betrieben profitiert die gesamte Südtiroler Gesellschaft direkt und indirekt mittels Lebensmittelversorgung und Landschaftspflege“, so Faistnauer.