Politics | Strafregisterauszug

Handwerker brauchen doch keinen Strafauszug

Gute Nachrichten für den LVH: Das Legislativdekret, das einen Strafregisterauszug für mit Jugendlichen arbeitenden Mitarbeitern vorsieht, wird für die meisten Handwerksberufe aufgehoben.

Nach der massiven Auflehnung des Handwerkerverbandes gegen das angekündigte Gesetz, herrscht nun Erleichterung: „Die Abwendung dieser Bestimmung konnte das einzige Ziel sein. Das Dekret hätte fatale Auswirkung auf die gesamte italienische Wirtschaft gehabt“, betont LVH-Direktor Thomas Pardeller in einer Presseaussendung.

In einem Ministerialrundschreiben wird nun die Anwendung der Strafregisterauszugspflicht neu definiert: Die Regelung gilt nur für jene Personen, die in dauerhaften Kontakt mit Minderjährigen sind wie dies zum Beispiel bei Lehrern, Erziehern usw. der Fall ist. „Der Kontakt zwischen einem Mitarbeiter und einem Lehrling fällt eindeutig nicht in diese Regelung“, so Pardeller. 

Absurd und unüberlegt sei das Dekret dennoch. Die neue Interpretation sieht nämlich vor, dass Erziehungspersonal vom Gesetz betroffen, ehrenamtliche Mitarbeiter wie zum Beispiel ein Fußballtrainer hingegen davon ausgenommen sind. „Das Gesetz ist immer noch nicht logisch und nachvollziehbar. Die Regierung wird hierzu noch klarere Bestimmungen und Definitionen angehen müssen“, unterstreicht der Verbandsdirektor. 

Die einzige Berufssparte, für die das Dekret vorab dennoch gültig ist, sind bestimmte Fälle im Bereich des Transportes von Jugendlichen. „Wir werden uns mit den zuständigen politischen Vertretern treffen, um auch hier Kompromisse zu finden“, so Pardeller.